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Thema: Ich brauche mal die Hilfe

  1. #1
    Mitglied Benutzerbild von Abendländer
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    Standard Ich brauche mal die Hilfe

    Es geht um den Einbruch in Sittensen, wo ein 77jähriger Gehbehinderter ein flüchtenden Einbrecher in den Rücken stach.
    Vor einigen Monaten gab es mal eine Meldung über England, wo es ein neues Gesetz gibt, daß den Überfallenen erlaubt, Gegenwehr zu ergreifen, auch wenn der Einbrecher dabei tödlich verletzt wird.
    Das Beispiel einer Oma, die sich ein Messer greift, wurde berichtet.

    Kennt jemand diese Meldung?

  2. #2
    Mitglied
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    Standard AW: Ich brauche mal die Hilfe

    Was den Fall Sittensen anbelangt:

    ++ Raubüberfall auf Rentner in Sittensen: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungsverfahren gegen Rentner wegen Notwehr ein ++


    Die Staatsanwaltschaft ist bei ihrer Entscheidung davon ausgegangen, dass der 77-Jährige von den Tätern mit einer Waffe bedroht worden ist. Obwohl die Täter bereits auf der Flucht waren als der Rentner schoss, sei der Angriff auf ihn und sein Hab und Gut noch gegenwärtig gewesen. Der erschossene 16-Jährige hatte die Geldbörse des Rentners mit über 2.000,00 Euro Inhalt in seiner Jackentasche. Dies habe den infolge einer Knieoperation auf Krücken angewiesenen Rentner be-rechtigt, zu schießen. Demzufolge sei es auch unerheblich, dass der 16-Jährige in den Rücken getroffen wurde.

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  3. #3
    Mitglied Benutzerbild von Stadtknecht
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    Standard AW: Ich brauche mal die Hilfe

    Ein Stich / Schuß in den Rücken ist nach deutschem Notwehrrecht nicht unproblematisch.

    Rechtlich darf man den fliehenden Dieb daran hindern, sich mit dem Eigentum des Bestohlenen zu entfernen ( Das Rechtsgut Eigentum ist wie jedes Rechtsgut notwehrfähig ), beim hier dargestellten Schuß in den Rücken stellt sich jedoch die Frage der Verhältnismäßigkeit, denn das eingesetzte Notwehrmittel darf nicht im krassen Gegensatz zum verteidigten Rechtsgut stehen.

    Es gibt dazu Gerichtsurteile aus den zwanziger und dreißiger Jahren, die Schüsse auf Kirschen- oder Bierkrugdiebe als überzogene Notwehr erkannten.

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