Freifahrt für Trinker
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Die wichtigste Bedingung ist aber, dass der Bewerber seinen Wohnsitz für 185 Tage im ausstellenden Land hat. Wenn diese Bedingung erfüllt ist, so steht einer regulären Prüfung und somit dem Erwerb des EU-Führerscheins nichts mehr entgegen. Sogar eine MPU ist nicht von Nöten. Wurde diese doch nur für den Erwerb der deutschen Fahrerlaubnis verhängt. Jedoch ist in Deutschland eine MPU zwingend vorgeschrieben, daher ist es empfehlenswert, im EU-Ausland auch einen Gutachter zu fragen, der nach deutschem Recht anerkannt ist.
All das muss man natürlich nicht selbst organisieren, die Agentur Tarabas68, die auch der Betreiber der obengenannten Seite ist, hat sich auf genau diese Fälle spezialisiert. Diese Agenturen erledigen alle Formalitäten und helfen beim Umgang mit den ausländischen Behörden.
Im Film ist zu sehen, all dies ist keine schwarze Magie oder gar üble Machenschaften der Mafia oder der Hells Angels. Das Gegenteil ist der Fall, der Bewerber wird als Mensch behandelt, man geht davon aus, dass es sich um einen verantwortungsvollen Fahrer handelt, der weiß, wie man sich im Straßenverkehr verhält und dem lediglich ein kleiner Fehler unterlief.
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