Diese Kastration wird auf freiwilliger Basis durchgeführt, um die Gefährlichkeitsprognose zugunsten des Delinquenten zu verbessern. Also ist dagegen nichts einzuwenden.
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Diese Kastration wird auf freiwilliger Basis durchgeführt, um die Gefährlichkeitsprognose zugunsten des Delinquenten zu verbessern. Also ist dagegen nichts einzuwenden.
Mit Zimt und Zucker
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Ein Schelm, der Böses dabei denkt?
Meine Meinung:
Ab einem bestimmten Schuldenstand verfallen Gläubiger meist in den Wahn, sie könnten ihr schlechtes Geld wiederbekommen, wenn sie ihm gutes hinterherwerfen. Sobald die Schuldner diese Schwäche erkennen verlieren sie allen Respekt.
In diesem Stadium befinden wir uns jetzt.
Wenn wir diese Regierung nicht austauschen, wird diese Regierung uns austauschen
"Das Volk hat das Vertrauen der Regierung verscherzt. Wäre es da nicht doch einfacher, die Regierung löste das Volk auf und wählte ein anderes?" - Bertold Brecht
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Wer sich selbst sowas antut, bitte sehr. Es sollte nur kein Druck dahingehend ausgeübt werden. Keine Ahnung, ob eine "verbesserte Prognose" und daraus folgende Straferleichterungen schon Druck darstellen.
Dennoch bin ich skeptisch, ob eine Kastration tatsächlich die Neigung zu perversen Phantasien und deren Umsetzung in positiver Weise beeinflusst.
Ich mag schizophren sein, aber wenigstens habe ich einander.
Nein, ich meinte damit, daß das Anti-Folter-Komitees des Europarates nicht nur die interessen der Täter vertreten sollte, sondern die der Opfer, damit es zu einer gerechten Lösung kommen kann.
Die Sicherheitsverwahrung dient nicht als zusätzliche Strafe, sondern der Sicherheit der Bevölkerung. Meine Meinung: Wer diese Täter frei läßt muß auch dafür zur Verantwortung gezogen werden, wenn diese rückfällig werden.
Kastration auf freiwilliger Basis ist für uns die preiswertere Lösung und für die Täter die Lösung, die ihnen ein von ihren krankhaften Trieben befreites Leben ermöglichen.
Wenn wir diese Regierung nicht austauschen, wird diese Regierung uns austauschen
"Das Volk hat das Vertrauen der Regierung verscherzt. Wäre es da nicht doch einfacher, die Regierung löste das Volk auf und wählte ein anderes?" - Bertold Brecht
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"Das Volk hat das Vertrauen der Regierung verscherzt. Wäre es da nicht doch einfacher, die Regierung löste das Volk auf und wählte ein anderes?" - Bertold Brecht
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Die Sicherheitsverwahrung an sich wurde NICHT gekippt, sondern die "nachträgliche" Sicherheitsverwahrung. Mit anderen Worten: Eine Sicherheitsverwahrung muss bereits bei der Urteilsverkündung ausgesprochen werden, also Teil des Urteils sein, und darf nicht mehr hinterher nachträglich an die Haftstrafe ohne neues Verfahren drangehängt werden.
Lascia Amor, e segui Marte,
Va! Combatti, combatti per la gloria.
Slawa Ukrajini!
Die "Interessen" des Opfers werden doch durch die Justiz vertreten. Inwiefern könnte das Anti-Folter-Kommitee da wirken? Sollte Vergewaltigung verboten werden? Ach ja, ist es ja schon. Ich sehe einfach keinen Sinn in Deinem Vergleich.
Täter werden zur Verantwortung gezogen. Wer einen rehabilitierten Straftäter frei lässt, handelt eher passiv, indem er ihn eben nicht weiter aktiv gefangen hält. Nach der "frei lassen" -Logik müsste man auch die Eltern solcher Täter für die Straftaten ihrer Kinder verantwortlich machen.Die Sicherheitsverwahrung dient nicht als zusätzliche Strafe, sondern der Sicherheit der Bevölkerung. Meine Meinung: Wer diese Täter frei läßt muß auch dafür zur Verantwortung gezogen werden, wenn diese rückfällig werden.
Ich halte das für Rabulistik. Es soll halt irgendjemand irgendwie schuldig sein, weil die Schuld des Täters scheinbar nicht mehr ausreicht.
Dass die nachträgliche Sicherheitsverwahrung nicht rechtmäßig ist, hat nichts mit einem aktiven Willen, Täter auf die Menschen los zu lassen, zu tun. Es ist einfach ein Rechtsgrundsatz, dass man nur in einem Maß für etwas bestraft werden kann, was zum Tatzeitpunkt gültig war. Eine über die übliche Haft hinaus gehende Verwahrung (also Gefangenschaft) ist nunmal eine Einschränkung und kann als Bestrafung gesehen werden (ohne Straftat, keine Sicherheitsverwahrung).
Übrigens kann Sicherheitsverwahrung angeordnet werden, aber eben nur für neue Fälle. Diese rechtliche Problematik muss einfach "ausgesessen" werden wenn man nicht will, dass der Rechtsstaat unterminiert wird.
Für die Täter ist das in erster Linie eine Lösung, um ihre Haft zu verkürzen bzw. ihre "Prognose" zu verbessern. Dir gehts doch so um Opferschutz, frag mal ein Opfer was es davon hält, dass der Täter zwar wieder auf freien Fuß ist, aber jetzt nicht mehr "scharf schießen" kann. Ich bin da eher skeptisch was die Ausschaltung von Trieben angeht.Kastration auf freiwilliger Basis ist für uns die preiswertere Lösung und für die Täter die Lösung, die ihnen ein von ihren krankhaften Trieben befreites Leben ermöglichen.
Lebenslange Haftstrafen mit anschließender Sicherheitsverwahrung ist m.E. die beste Lösung um die Bevölkerung wirklich zu schützen.
Ich mag schizophren sein, aber wenigstens habe ich einander.
Die Sicherungsverwahrung ist aber nun mal keine Strafe, sondern eine Maßregel zur Besserung und Sicherung. Problematisch ist nur, wenn sie letztlich von einer Strafhaft durch die einhergehenden Einschränkungen nicht ausreichend abgegrenzt wird. Aber man muss dem EuGHMR den Vorwurf machen dürfen, dass er zumindest in unmoralischer Gleichgültigkeit diese Leute wieder auf andere losgelassen hat und damit neue Opfer billigend in Kauf nimmt.
Mit Zimt und Zucker
Ich halte diese Argumentation mit dem "auf andere loslassen" für hochproblematisch. Schließlich hatte man darüber zu entscheiden, ob man die Leute über das verhangene Strafmaß hinaus weiterhin gefangen hält und nicht, ob man sie "einfach so" frei lässt. Das klingt vielleicht ähnlich, ist aber nicht das Gleiche. Was Du hier betreibst ist Populismus.
Und wenn Sicherungsverwahrung keine Strafe ist, sondern eine Maßregel zur Besserung, dann würden mir auf Anhieb noch paar andere Leute einfallen, die manihrer Freiheit beraubenbessern könnte. Du weißt doch ganz genau, gegen was der EUGH entschieden hat, nämlich gegen nachträglich verhangene Verwahrungen. Hier gibt es einfach eine Kollision zwischen Rechtsgrundsätzen und da wiegt die Regel "man kann nur für etwas in einem Maß bestraft werden, was zum Tatzeitpunkt entsprechend galt" höher, als ein diffuses Sicherheitsbedenken. Zumal man auch argumentieren kann, dass nicht jeder Straftäter rückfällig wird und somit auch rehabilitierte und "abgesessene" Menschen ohne konkreten Anlass ihrer Freiheit beraubt werden.
Würde sich sowas im deutschen Recht durchsetzen, dann hätten wir bald Zustände, wo jeder für alles beliebig "verwahrt" werden kann, weil das der "Sicherheit" nützt. Willkommen in der DDR2.0! Sowas wurde zu Recht verhindert.
Ich mag schizophren sein, aber wenigstens habe ich einander.
Man hätte auch entscheiden können, dass die Menschenrechtskonvention damit sehr ausgereizt wird, aber die öffentliche Sicherheit und die Rechte Dritter den Belangen der weiter gefährlichen Gefangen vorgehen und sie deshalb eben ihre weitere Inhaftierung auch über das verhängte Strafmaß hinaus hinnehmen müssen. Man hätte Auflagen dazu erteilen können wie Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt mit dem Ziel einer Therapie etc. Aber dass diese Leute nicht in Freiheit gehören, hätte auch dem EuGHMR klar sein müssen und dass er zumindest moralisch Mitschuld hat, wenn auch nur einer der so Freigekommenen rückfällig wird und einen Menschen, egal ob Kind oder nicht, vergewaltigt und/oder umbringt.
Mit Zimt und Zucker
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