Ich bin eben darauf aufmerksam geworden, dass das Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (EGOWiG) [Links nur für registrierte Nutzer] 2007 ersatzlos aufgehoben wurde.
Daraus ergibt sich, dass für das OWiG kein räumlicher Geltungsbereich mehr definiert ist, was aber in der BRD für jedes Gesetz definiert sein muss. Einzig §5 im OWiG sagt etwas über eine zusätzliche räumliche Geltung
§ 5 Räumliche Geltung
Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, können nur Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes oder außerhalb dieses Geltungsbereichs auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen
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Die räumliche Geltung innerhalb der BRD ist aber nirgendwo geregelt. Bedeutet das nun, dass wir unsere Strafzettel und Verwarnungen nicht mehr bezahlen müssen?
Das OWiG hat einen ersten Abschnitt zum Geltungsbereich, der ja aufgehoben wurde.
OWiG
Ausfertigungsdatum: 24.05.1968
Vollzitat: “Gesetz über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 602), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 7. August 2007(BGBl. I S. 1786)“ Stand: Neugefasst durch Bek. v. 19.2.1987 I 602; zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 7.8.2007 I 1786
Fußnote: Textnachweis Geltung ab: 1.1.1979 Maßgaben aufgrund EinigVtr vgl. OWiG 1968 Anhang EV, nicht mehr anzuwenden.
Dieses Gesetz ersetzt das G v. 25.3.1952 I 177 (OWiG) mWv 1.10.1968