Die schwarz-gelbe Koalition hat mit fast drei Monaten Verspätung ein neues Bundeswahlgesetz beschlossen. Die Opposition will wieder In Karlsruhe klagen.
Deutschland hat wieder ein gültiges Wahlrecht. Im Alleingang setzte die schwarz-gelbe Koalition im Bundestag ihre Position für eine Änderung des Bundeswahlgesetzes durch.
SPD, Grüne und Linkspartei kündigten allerdings sofort Klage dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht an. Der Grünen-Politiker Volker Beck sprach von einem "Anschlag auf die parlamentarische Demokratie".
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Die Karlsruher Richter hatten im Juli 2008 das sogenannte negative Stimmengewicht für verfassungswidrig erklärt. Dies kann in bestimmten Fällen bislang dazu führen, dass die Abgabe einer Zweitstimme einer Partei bei der Zahl ihrer Mandate schadet. Der Effekt tritt im Zusammenhang mit Überhangmandaten auf, auf die Parteien Anspruch haben, wenn sie in einem Bundesland mehr Direktmandate erhalten, als ihnen nach dem Ergebnis der Zweitstimmen zustehen.
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Mit der zwischen Union und FDP vereinbarten Änderung wird die bislang mögliche Verbindung von Landeslisten einer Partei gestrichen. Künftig dürfen damit die in einem Bundesland errungenen Zweitstimmen einer Partei nicht mehr mit denen aus einem anderen Land verrechnet werden. Für die künftig verbleibenden "Reststimmen" werden zusätzliche Mandate vergeben.