Auf geb' ich mein Werk; nur Eines will ich noch: das Ende - das Ende!
(Wotan, Die Walküre)
Exakt!
Das setzt allerdings voraus, daß der Betreiber das Trinken von Alkohol und den Aufenthalt alkoholisierter Personen in seinen Geschäftsräumen ( Bahnhof usw. ) untersagt.
Was wiederum von der Bahnpolizei oder einem Wachdienst kontrolliert, durchgesetzt und ggf strafrechtlich geahndet werden müßte.
Und das dürfte unbezahlbar sein.
Ein weiterer wichtiger Schritt waere es maennlichen Tuerken unter 30 die Mitnahme zu verweigern. Dies wuerde die Sicherheit um einiges mehr erhoehen.
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