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Richtlinie 1/76 des MfS
"2.6. Die Anwendung von Maßnahmen der Zersetzung
2.6.1. Zielstellung und Anwendungsbereiche von Maßnahmen der Zersetzung
Maßnahmen der Zersetzung sind auf das Hervorrufen sowie die Ausnutzung und Verstärkung solcher Widersprüche bzw. Differenzen zwischen feindlich-negativen Kräften zu richten, durch die sie zersplittert, gelähmt, desorganisiert und isoliert und ihre feindlich-negativen Handlungen einschließlich deren Auswirkungen vorbeugend verhindert, wesentlich eingeschränkt oder gänzlich unterbunden werden.
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Bei richtiger Anwendung von Maßnahmen der Zersetzung treffen diese in der Regel den Gegner hart, nehmen ihm für längere Zeit die Initiative und legen große Teile seiner Verbindungen und Stützpunkte lahm. Damit wird zugleich erreicht, daß er für längere Zeit über die tatsächlichen Ursachen seiner Mißerfolge und Niederlagen in Unkenntnis bleibt. Die operativen Erfahrungen zeigen eindeutig: Der Gegner reagiert wesentlich unsicherer, langsamer und oft nur zögernd als auf offizielle Maßnahmen zur Bekämpfung staatsfeindlicher Tätigkeit. Bei der Analyse der Anwendung strafrechtlicher Sanktionen erhält er z.B. meist früher, umfassender und auch genauer Antwort auf diese für ihn wichtige Frage nach Ursache, Ausmaß und Konsequenzen seiner Niederlagen.
2.6.2. Formen, Mittel und Methoden der Zersetzung
2.6.3. Das Vorgehen bei der Ausarbeitung und Durchführung von Zersetzungsmaßnahmen"
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Wie kann man die Methoden der psychologischen Kriegsführung am besten zum eigenen Vorteil nutzen?