Gut,dann das ganze als Kurzfassung.
Tod laut Rechtsmediziner: hyperglykämischer Schock in Folge einer unbekannten Diabetes. Tod durch Überzuckerung.
Diabetologe Werner Scherbaum stellt in seinem Gutachten fest, dass es keine Substanz gebe, die solch einen hyperglykämischen Schock auslösen könne.
Deswegen schließt die Staatsanwaltschaft Paderborn die Akten.
Es wird kein umfassendes toxikologisches Gutachten eingeholt.
Jetzt stellt der gleiche Gutachter fest, Irrtum gibt es doch.
Ich habe ergänzt, gab es schon immer.
Dieses Manöver ist der Punkt, den ich zeigen will.
Ein Manöver was die zeitnahe toxikologische Untersuchung verhindert hat.
Wissenschaftlich ist der Irrtum nicht zu begründen.