Klar, die ermittelnde Stelle sollte ihre Originalergebnisse löschen, um keine unnötigen Redundanzen zu haben...
Und was sollte der Ermittler dann als Gutachter zu den Daten aussagen, wenn es gegen die "NSU"-Pussy vor Gericht geht? Dass die Daten in Händen des BKA, über die er keine Verfügungsgewalt mehr hatte, "garantiert echt" sind? Obwohl er keine Originale mehr hat?
Verarsch bitte andere oder Dich selbst.