Von vorne rein - ich finde die Kindervorsorgeuntersuchungen eine prima Sache. Nicht im Traum würde mir einfallen, mein Kind nicht an den U-Untersuchungen teilnehmen zu lassen.
Aber nun zum Thema.
Ich bekam heute einen Brief, der mich leicht stutzig machte.
In dem Brief wurde ich an die erst in 4 Monaten anstehende U6 Untersuchung meines Kleinen erinnert, dem Anschreiben lag eine Krate bei, die ich beim Arzt abstempeln lassen soll, um zu bestätigen, dass mein Kind die U6 über sich erfolgreich und termingerecht ergehen ließ.
Ich ging zu dem in Schreiben angegebenen Link
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und laß auf der weiterführenden Seite [Links nur für registrierte Nutzer]:
Und weiter an der [Links nur für registrierte Nutzer]Ablauf des Erinnerungs- und Meldewesens
Im Rahmen des Modellversuchs werden die Sorgeberechtigten von circa 33.000 Kindern in Hamburg zu den Kinderfrüherkennungsuntersuchungen U6 und U7 eingeladen. Dieses Anschreiben wird von der Zentralen Stelle in Neumünster versandt, der das Hamburger Einwohnermelderegister dafür die für das Erinnerungs- und Meldewesen notwendigen Daten aller Kinder im Alter vom achten bis zum achtundzwanzigsten Monat meldet. Dem Erinnerungsschreiben liegt ein Antwortbogen an die Eltern bzw. an die Sorgeberechtigten bei. Dieser Antwortbogen wird der Ärztin/ dem Arzt vorgelegt, diese/r bestätigt die Teilnahme mit einem Praxisstempel und bittet die Sorgeberechtigten, den entsprechend gekennzeichneten, adressierten und frankierten Abschnitt des Antwortbogens an das Landesfamilienbüro („Zentrale Stelle“) zurück zu senden.
Sollte keine Rückmeldung erfolgen, so werden die Sorgeberechtigten erneut angeschrieben und gebeten, die entsprechende Früherkennungsuntersuchung wahrzunehmen. Bleibt weiterhin eine Rückmeldung aus, wird das zuständige Bezirksamt informiert.
Von dort erfolgt eine Einladung zu einem persönlichen Gespräch, bei dem die Sorgeberechtigten erneut über das kostenlose Angebot informiert und über den hohen Stellenwert aufgeklärt werden, den die Untersuchung für ein gesundes Aufwachsen hat. Bei Bedarf werden die Eltern auch dabei unterstützt, ihrem Kind die Teilnahme an dieser Untersuchung zu ermöglichen.
Was ich aber nicht verstehe:7. Ist die Teilnahme an der Untersuchung für mein Kind verpflichtend?
Die Entscheidung, ob Ihr Kind an diesen sehr wichtigen Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten teilnimmt, liegt bei Ihnen. Zum Wohl Ihres Kindes sollten Sie jedoch keine der für Sie kostenlosen Früherkennungsuntersuchungen versäumen (Siehe auch Antwort auf Frage Nr. 1).
Wenn die Teilnahme freiwillig ist, geht es nur mich, den Arzt und mein Kind was an, ob die U-Untersuchung gemacht wird.
Auf welcher Rechtsgrundlage werden dann (im Falle wenn ich die Karte nicht abschicke) meine Daten an Bezirksamt geleitet?
"Bei Bedarf werden die Eltern auch dabei unterstützt, ihrem Kind die Teilnahme an dieser Untersuchung zu ermöglichen" - wie wird diese aussehen? Werden Eltern, die sich weigern, an einen Heizkörper gekettet, solange ein Amtsarzt die Babys untersucht?
Oder wie soll diese "Unterstützung" aussehen? Und auf welcher Rechtsgrundlage noch mal zum Kuckuck, wenn die Kindervorsorgeuntersuchung freiwillig sind?!
Oder missverstehe ich "freiwillig" ?