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Thema: Kanzlei- oder Beamtendeutsch

  1. #1
    mit einem weichen V Benutzerbild von Verrari
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    Standard Kanzlei- oder Beamtendeutsch

    Wer von Euch hat schon einmal ein Unfallprotokoll der Polizei gelesen?

    Da wird entgegen meiner Protokollaussage aus einem gewöhnlichen Blinker ein "Fahrtrichtungsanzeiger" formuliert.
    Aus einer Hupe wird urplötzlich ein "akustischer Signalgeber", u.a.m.

    Warum ist das so, bzw. warum muss dies so sein?
    Verstehen deutsche Beamte kein allgemein verständliches deutsch?
    Oder will man dem Untertan deutlich zu verstehen geben, dass er es mit der "Obrigkeit" zu tun hat?

  2. #2
    ... ziemlich gestört Benutzerbild von Pegasus
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    Standard AW: Kanzlei- oder Beamtendeutsch

    "Nach dem Abkoten bleibt der Kothaufen grundsätzlich eine selbstständige bewegliche Sache, er wird nicht durch Verbinden oder Vermischen untrennbarer Bestandteil des Wiesengrundstücks, der Eigentümer des Wiesengrundstücks erwirbt also nicht automatisch Eigentum am Hundekot."
    (Fallbeispiel der Deutschen Verwaltungspraxis)

    oder

    "Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar."
    (Unterrichtsblätter für die Bundeswehrverwaltung)

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  3. #3
    Enfant terrible Benutzerbild von Cinnamon
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    Standard AW: Kanzlei- oder Beamtendeutsch

    Der Tod kann keine Form der Dienstunfähigkeit sein, da das Dienstverhältnis mit dem Tod endet.
    Mit Zimt und Zucker

  4. #4
    ehem. Paul Felz Benutzerbild von Paul Felz
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    Standard AW: Kanzlei- oder Beamtendeutsch

    Einachsiger Dreiseitenkipper: Schubkarre
    Raumgreifendes Großgrün: Baum

  5. #5
    Systemkritiker Benutzerbild von Grenzer
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    Standard AW: Kanzlei- oder Beamtendeutsch

    Für Kinder ,- die während der Fahrt geboren werden ,-
    besteht dem Grundsatz nach kein Recht auf einen eigenen Sitzplatz !


    AfD : Alles für Deutschland !
    Gemeinnutz geht vor Eigennutz

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