«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
Selbstverständlich widerspricht eine Entnahme von Organen ohne vorherige Zustimmung dem Grundgesetz.
Die jetzige Regelung:
Also klar nicht zulässig, wenn nicht vom Verstorbenen oder nächsten Angehörigen ausdrücklich erlaubt.Es gilt die erweiterte Zustimmungslösung, d. h., ohne Zustimmung des Spenders oder der nächsten Familienangehörigen (im Falle des Hirntodes) ist eine Organentnahme nicht zulässig.
Die gesetzliche Regelung der Zulässigkeit der postmortalen Organspende musste zum einen dem über den Tod hinaus fortwirkenden Selbstbestimmungsrecht jedes Menschen Rechnung tragen.
Sie können doch tun oder lassen, was Sie wollen. Sie haben nicht über Organe anderer Menschen zu entscheiden.
Manfredm du scheinst es nicht zu verstehen, das Ganze ist nicht verfassungswidrig, weil du nicht zu Organspende gezwungen wirst. Es ändert sich auch nichts daran, das dir ohne deine Zustimmung keine Organe entnommen werden können.
Im rechtlichen Sinne ist eine Zustimmung oder Ablehnung eine Willenserklärung. Niemand kann dich zur Organspende zwingen, jedoch kann man dich zur Abgabe einer Willenserklärung zwingen.
Im Übrigen, wenn man es rein formalrechtlich und theoretische betrachtet, wäre selbst eine Entnahme deine Organe im Falle deines Todes (Hirntodes) auch ohne dein Zustimmung nicht verfassungswidrig, sondern nur gesetzeswidrig, wenn entsprechende Gesetzesregelungen postmortale Wirkung haben. Ohne entsprechende Regelungen hätte formalrechtlich selbst die Verfassung, das Grundgesetz im Falle deine Todes keine Wirkung mehr auf dich.
Das ganze liegt an dem kleinen Rechtsbegriff der Rechtsfähigkeit, den die meisten mit dem Begriff Geschäftsfähigkeit verwechseln.
Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, selbständig Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Das klingt zwar zunächst banal, ist aber von sehr großer Bedeutung. Nur wenn Rechtsfähigkeit vorhanden ist, gelten z.B. die Grundrechte des GG automatisch. Ohne Rechtsfähigkeit gelten Rechte nur dann, wenn sie durch einen Rechtsakt oder eine Rechtsnorm (Gesetz) übertragen werden oder gewohnheitsrechtlich zugesprochen sind.
Nun wirst du dich fragen, was die Rechtsfähigkeit mit der Organspende zu tun hat. Wir müssen uns nur betrachten, wann die Rechtsfähigkeit einer natürlichen Person beginnt und wann sie endet.
Die Rechtsfähigkeit eine Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt (§ 1 BGB) und endet mit dem Tod (Hirntod) des Menschen. Das heißt ganz einfach, das mit deinem Tod auch deine Rechte erlöschen, außer Rechte werden durch Rechtsnormen oder Teile davon temporär oder dauerhaft auf andere übertragen oder post mortem aufrecht erhalten.
Kurz ausgedrückt, rein theoretisch betrachtet spielen deine Rechte nach deinem Tod keine Rolle mehr, es sei denn es gibt wie genannt Regelungen. Das heißt also, ohne eine Organspenderegelung egal in welcher Form, wäre es theoretisch egal, wie du zur Organspende stehst, man könnte mit deinen Organen machen was man wollte.
Das das theoretisch Mögliche nicht Praxis ist, liegt an diversen Rechtsauffassungen und dem Gewohnheitsrecht. Rechtsauffassungen können sich in einem bestimmten Rahmen immer mal ändern und Gewohnheitsrecht steht nicht über dem kodefiziertem Recht sondern ist mit ihm gleichwertig, was heißt, das im Falle eines Konfliktes die Rechtsprechung zwischen Gewohnheitsrecht und kodefiziertem Recht entscheidet.
Zynisch gesehen:
Sei froh darüber, das du überhaupt entscheiden kannst und reg dich nicht darüber auf, wenn man dich dadurch in deiner Bequemlichkeit stört, das man von dir eine klare Willenserklärung fordert.
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
Art. 1 GG Schutz der Menschenwürde verbietet jede Entnahme meiner Organe zu Transplantationszwecken auch nach dem Tode ohne meine ausdrückliche Zustimmung oder die ausdrückliche Zustimmung meiner Angehörigen, falls keine Willenserklärung vorliegt.
Ihre Aussagen sind also völliger Stuss. Der Staat hat sich da überhaupt nicht einzumischen. Der Staat kann mich auch nicht zur Abgabe einer Willenserklärung zwingen. Ein derartiger Zwang verstösst natürlich sofort gegen Art. 1 GG.
Mein lieber Manfredm, die Menschenwürde ist ein Grundrecht, aber um Träger eines Rechtes zu sein muss man rechtsfähig sein, nicht umsonst wird die Rechtsfähigkeit als Ausdruck der Menschenwürde bezeichnet.
Mit dem Tod erlischt die Rechtsfähigkeit. Ohne Rechtsfähigkeit sind auch die Grundrechte nicht mehr relevant.
Artikel 1 GG hat nur in ideelen Bereichen post-mortale Wirkung (Andenken von Verstorbenen).
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
Die Neuregelung der Organspende ist in Göttingen bereits in Arbeit:
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BETRUG MIT SPENDERORGANEN
Illegale Transplantationen in Göttinger Klinik?
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nur scheisse im bottiche, ich glaube nicht mehr an irgendein gutes im menschen. ich bin durch.
und das hier ist das sahnehäubchen!!!
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musel nimmt vom affen und schwein organe - gibt aber selbst nur seinesgleichen.
alle menschen sind freunde. <<--- und die grössten ignoranten lehren das unseren kindern und enkeln in der schule und im konfirmandenunterricht, --- sind die alle im tee, bestochen, nicht von dieser erde????
hallöchen
Die ganzen User, die sich hier so vehement für Organspende = Geschäftemacherei eingesetzt hatten, schweigen derzeit.
Aber das ist ja auch eine Stellungnahme.
Es kann nicht angehen, daß wegen Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens bestraft wird, wer die Staatsform der Bundesrepublik abändern will, während der, der das deutsche Staatsvolk in der Bundesrepublik abschaffen und durch eine multikulturelle Gesellschaft ersetzen und auf deutschem Boden einen Vielvölkerstaat etablieren will, straffrei bleibt - Dr. Otto Uhlitz (SPD), in Aspekte der Souveränität, 1987
Wer einmal erlebt hat, wie ein lieber nahestehender Mensch sich etliche Jahre durch die Dialyse quält, wird bestimmt seine Ansicht "die sollte man sterben lassen" überdenken.
Die Person, die ich meine, hat nach 8 Jahren Quälerei (dabei noch volle Stundenzahl gearbeitet) eine neue Niere bekommen und hat selbst auch einen Organspendeausweis (und wenn nur ein Stückchen Hornhaut der Augen jemand helfen kann).
Deutschland braucht in Europa die meisten Spenderorgane und hat dabei die wenigsten Organspender.
Die Regelung (wie in Österreich glaube ich), daß man eine Erklärung bei sich führen muß, wenn man nicht gewillt ist, seine Organe zu spenden, finde ich gut. Da ist doch der eigene freie Wille gut bei berücksichtigt!
Ansonsten spendet man eben seine Organe; wenn jemand mit meinem Herzen weiterleben kann, fände ich das gar nicht verkehrt. Die meisten sind sowieso zu bequem, um einen Paß auszufüllen.
Was die jetzige von unseren Medien angezettelte Hype mit Göttingen anbetrifft: Es ist doch noch gar nichts aufgeklärt...
Wenn es uns in den Kram paßt, glauben wir unseren verlogenen Medien?
Laurin
Weiss ist das Schiff, das wir lieben!
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