Zitat Zitat von MANFREDM Beitrag anzeigen
Wer redet denn von Aufregung? Ein demokratischer Staat hat kein Recht Organspende mit Zwangsmassnahmen durchzusetzen.



Eben, genau das widerspricht dem Grundgesetz. Der Staat hat kein Recht sich in Besitz von Organen Verstorbener zu setzen, ausser der Verstorbene hat eingewilligt.
Das widerspricht nicht dem Grungesetz Manfredm. Zustimmung durch Schweigen ist ein ganz normaler Rechtsvorgang.