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Thema: Neuregelung der Organspende

  1. #181
    Pillefiz
    Gast

    Standard AW: Neuregelung der Organspende

    Zitat Zitat von MANFREDM Beitrag anzeigen
    Warum sollte man Abzockern im Gesundheitswesen kostenlos Organe zur Verfügung stellen?
    weil man auch kostenlos eins bekommt?

  2. #182
    Mitglied Benutzerbild von MANFREDM
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    Standard AW: Neuregelung der Organspende

    Zitat Zitat von Pillefiz Beitrag anzeigen
    weil man auch kostenlos eins bekommt?
    Derjenige, dem das entnommen wird, bekommt sicher keines.

    Ich werde den Dreck von der Krankenkasse ungeöffnet mit entsprechendem Kommentar zurückschicken.

    Z.B.: Organ-Mafia, nein Danke!


  3. #183
    Mitglied Benutzerbild von Großadmiral
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    Standard AW: Neuregelung der Organspende

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Mein lieber Manfredm, die Menschenwürde ist ein Grundrecht, aber um Träger eines Rechtes zu sein muss man rechtsfähig sein, nicht umsonst wird die Rechtsfähigkeit als Ausdruck der Menschenwürde bezeichnet.

    Mit dem Tod erlischt die Rechtsfähigkeit. Ohne Rechtsfähigkeit sind auch die Grundrechte nicht mehr relevant.

    Artikel 1 GG hat nur in ideelen Bereichen post-mortale Wirkung (Andenken von Verstorbenen).
    Es ist aber durchaus möglich darüber zu Streiten wann das Leben beginnt und wann es endet und dies wird auch getan, was du wissen solltest.

  4. #184
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Neuregelung der Organspende

    Zitat Zitat von Großadmiral Beitrag anzeigen
    Es ist aber durchaus möglich darüber zu Streiten wann das Leben beginnt und wann es endet und dies wird auch getan, was du wissen solltest.
    Nun Großadmiral, streiten oder besser gesagt diskutieren kann man viel, nur kennt das Recht im Grunde genommen keine Definition für Leben oder den Tod, sondern stellt in den verschiedenen Rechtsbereichen Bedingungen auf.

    Das hört sich komisch an, ist aber so, es gibt keine grundlegende Rechtsnorm, die definiert, wann jemand lebt oder wann jemand Tod ist.

    Ob jemand Tod ist, bestimmt der Erkenntnisstand der medizinischen Wissenschaft ([Links nur für registrierte Nutzer]).

    Die Frage, wann Leben beginnt, stellt sich das Recht nicht. Zwar kennt das Recht den Schutz ungeborenen Lebens, aber nur insoweit es die Schwangerschaft berührt(Schwangerschaftsabruch). Embryonen oder Föten können nicht Opfer eines Tötungsdeliktes werden. Tötungsdelikte können nur an rechtsfähigen Menschen vorgenommen werden (Rechtsfähigkeit beginnt mit der Vollendung der Geburt § 1 BGB).
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  5. #185
    Mitglied Benutzerbild von Großadmiral
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    Standard AW: Neuregelung der Organspende

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Nun Großadmiral, streiten oder besser gesagt diskutieren kann man viel, nur kennt das Recht im Grunde genommen keine Definition für Leben oder den Tod, sondern stellt in den verschiedenen Rechtsbereichen Bedingungen auf.

    Das hört sich komisch an, ist aber so, es gibt keine grundlegende Rechtsnorm, die definiert, wann jemand lebt oder wann jemand Tod ist.

    Ob jemand Tod ist, bestimmt der Erkenntnisstand der medizinischen Wissenschaft ([Links nur für registrierte Nutzer]).

    Die Frage, wann Leben beginnt, stellt sich das Recht nicht. Zwar kennt das Recht den Schutz ungeborenen Lebens, aber nur insoweit es die Schwangerschaft berührt(Schwangerschaftsabruch). Embryonen oder Föten können nicht Opfer eines Tötungsdeliktes werden. Tötungsdelikte können nur an rechtsfähigen Menschen vorgenommen werden (Rechtsfähigkeit beginnt mit der Vollendung der Geburt § 1 BGB).
    Nun gut die Zivilrechtliche Regelung erwähntest du schon. Allerdings steht der Paragraf zur Abtreiung nicht umsonst im Abschnitt Tötungsdelikte. Die Frage ob ein anderes Tötungsdelikt einschlägig sein könnte, stellt sich allerdings nicht, aufgrund der Spezialität. Einfach gesetzlich zu Regeln, ab wann jemand Träger von Grundrechten sein kann und wann dieser Schutz endet ist aufgrund der Höherangigkeit der Regelungen im GG fraglich, hier wäre zu Klären ob es dies dem GG widerspricht oder dieses nur präzisiert, ich würde im Zweifel ersteres annehmen. Wobei sich die Regelung im BGB ja in erster Linie auf das Zivilrecht bezieht, weshalb diese Regelung nicht verfasungswidrig wäre, aber zumindest Grundrechtfreundlich auszulegen ist. Es besteht schließlich ein Unterschied ob ich jemanden das Recht einräume etwas zu Erben und zu vererben oder ob ich demjenigen das Recht auf Leben selbst zugestehe. In der Medizin ist wohl auch umstritten ab wann jemand Tod ist, schließlich unterscheidet sich die Hirntoddiagnosse stark von der biologischen Lebensdefinition.

  6. #186
    Mitglied Benutzerbild von Candymaker
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    Standard AW: Neuregelung der Organspende

    Im Prinzip ist das alles ganz einfach, wer nicht bereit ist, anderen ein Organ zu spenden, der bekommt im Notfall auch keins! Problem geloest!
    Keine Organe fuer Egoisten!
    http://www.politikforen.net/signaturepics/sigpic118712_5.gif

  7. #187
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Neuregelung der Organspende

    Zitat Zitat von Großadmiral Beitrag anzeigen
    Nun gut die Zivilrechtliche Regelung erwähntest du schon. Allerdings steht der Paragraf zur Abtreiung nicht umsonst im Abschnitt Tötungsdelikte. Die Frage ob ein anderes Tötungsdelikt einschlägig sein könnte, stellt sich allerdings nicht, aufgrund der Spezialität. Einfach gesetzlich zu Regeln, ab wann jemand Träger von Grundrechten sein kann und wann dieser Schutz endet ist aufgrund der Höherangigkeit der Regelungen im GG fraglich, hier wäre zu Klären ob es dies dem GG widerspricht oder dieses nur präzisiert, ich würde im Zweifel ersteres annehmen. Wobei sich die Regelung im BGB ja in erster Linie auf das Zivilrecht bezieht, weshalb diese Regelung nicht verfasungswidrig wäre, aber zumindest Grundrechtfreundlich auszulegen ist. Es besteht schließlich ein Unterschied ob ich jemanden das Recht einräume etwas zu Erben und zu vererben oder ob ich demjenigen das Recht auf Leben selbst zugestehe. In der Medizin ist wohl auch umstritten ab wann jemand Tod ist, schließlich unterscheidet sich die Hirntoddiagnosse stark von der biologischen Lebensdefinition.
    Sorry Großadmiral, aber beantworte mir eine Frage, wie kommst du auf Tötungsdelikte in den Abtreibungsparagraphen? In keiner der Paragraphen von 218 bis 219b StGB ist keine Rede von Tötungsdelikten.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  8. #188
    Mitglied Benutzerbild von Großadmiral
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    Standard AW: Neuregelung der Organspende

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Sorry Großadmiral, aber beantworte mir eine Frage, wie kommst du auf Tötungsdelikte in den Abtreibungsparagraphen? In keiner der Paragraphen von 218 bis 219b StGB ist keine Rede von Tötungsdelikten.
    Nagut der Abschnitt 16 StGB heißt Straftaten gegen das Leben und nicht Tötungsdelikte.

  9. #189
    Lügenpressegegner Benutzerbild von Quo vadis
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    Standard AW: Neuregelung der Organspende

    Zitat Zitat von MANFREDM Beitrag anzeigen
    Warum sollte man Abzockern im Gesundheitswesen kostenlos Organe zur Verfügung stellen?
    Der Staat hat das schon so geregelt. dass der Bürger selber keine Organe verkaufen kann. Reich wird nur die Ärztelobby und Pharmamafia.
    "Um zu lernen, wer über dich herrscht, finde einfach heraus, wen du nicht kritisieren darfst."Voltaire (1694-1778

  10. #190
    Mitglied
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    Standard AW: Neuregelung der Organspende

    Organspende`Das gehört gut überlegt, denn..........

    Es wird ein Zentrales Bundesregister für die Organspendenbereitschaft geführt. Ist jemand dort registriert, braucht man nicht nach einem Ausweis zu suchen. Ist der Hirntod festgestellt und findet sich ein Eintrag im Register, können Organe entnommen werden.

    Wer es sich später evtl. umentscheidet, tja, ich würd mal sagen, Pech gehabt!


    Neue Zweifel am Hirntod

    Werden Organe von einem Toten entnommen, muss der Hirntod eingetreten sein. Doch ist der Mensch dann wirklich tot? Experten melden Zweifel an.
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    In vielen Fällen, in denen man im oder am Gehirn keine Aktivität mehr feststellen kann, sind die Lebensfunktionen des Körpers noch erhalten, möglicherweise aber nicht nur die von Organen, Muskeln und Bindegewebe. Denn es wurde beobachtet, dass Hirntote noch Nahrung verdauen und damit ihre Körperzellen, das Bindegewebe und die Organe versorgen. Auch die Ausscheidung funktioniert noch. Beachtlich ist, dass sie sogar ihre Körpertemperatur regeln und auf Schmerzreize reagieren. Selbst ihre Immunabwehr funktioniert noch. Eigentlich sind nur – vermutlich – das Bewusstsein und die höheren Hirnfunktionen abgeschaltet. Versorgt wird das ganze Gehirn noch immer. Selbst Schwangerschaften wurden bei festgestellt hirntoten Frauen noch viele Wochen bis hin zur Geburt lebenden Nachwuchses fortgesetzt. Als hirntot erklärte Menschen im Wachstumsalter wachsen übrigens normal weiter.

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