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Thema: Welche juristische Grundlage für Festnahme syrischer Agenten ?

  1. #1
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    Standard Welche juristische Grundlage für Festnahme syrischer Agenten ?

    Sorry, eigentlich ist es mehr eine Frage.
    Nach meinen Informationen hat man sysrische Agenten festgenommen, weil sie mit geheimdienstlichen Mitteln eigene Landsleute ausspioniert haben sollen und dabei gewonnen Informationen dem syrischen Geheimdienst zukommen liessen.
    Ich kann aber keinen Paragrafen in deutschen Gesetzen finden, der das auch nur verbietet. Dass das strafbewehrt ist konnte ich auch nirgends finden.
    Kann mir bitte jemand mit Gestzbuch und Prargraf weiterhelfen ?
    Danke
    Gert_ii

  2. #2
    Mitglied
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    Standard AW: Welche juristische Grundlage für Festnahme syrischer Agenten ?

    Da ich leider weder hier noch in anderen Foren eine Antwort bekommen habe, habe ich mal folgende eMail an [Links nur für registrierte Nutzer] geschickt :
    ---------------------------------------------------------------------
    Werte Damen und Herren,
    Sie haben unter
    [Links nur für registrierte Nutzer]
    veröffentlicht, dass die Festnahmen auf Grund des Verdachts der Ausforschung syrischer Opositioneller in Deutschland nach § 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB stattfanden.
    Da der genannte Punkt aber nur "geheimdienstliche Tätigkeit gegen die Bundesrepublik Deutschland" erfasst, ist also Ihre Nachricht unvollständig, da sie nicht darstellt, inwiefern die Tätigkeit gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichtet sein könnte.

    Sollte dagegen Ihre Nachricht vollständig sein und eine Tätigkeit gegen die BRD nicht mal ansatzweise vorliegen, dann handelt es sich nach meiner Meinung um Willkürjustiz und Rechtsbeugung. Bitte informieren Sie mich, inwiefern meine Meinung irrig ist.

    Mit freundlichen Grüssen
    Gert Hellmann
    ---------------------------------------------------------------------
    Mal sehen, was dabei herauskommt.

  3. #3
    Bis auf weiteres abwesend Benutzerbild von Freikorps
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    Standard AW: Welche juristische Grundlage für Festnahme syrischer Agenten ?

    Ausländer auf dem Boden der BRD sind durch die Gesetze der BRD geschützt und unterliegen diesen und nur diesen. Das ausspionieren mit geheimdienstlichen Methoden durch ausländische Geheimdienste ist folglich illegal!

    Wenn di ePolizei für jede Abhörung einen richterlichen Beschluß benötigt, kann es logischerweise nicht geduldet werden, daß irgendwelche hergelaufenen Syrer hier machen was sie wollen!

  4. #4
    endlich zuhause Benutzerbild von Sprecher
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    Standard AW: Welche juristische Grundlage für Festnahme syrischer Agenten ?

    Zitat Zitat von Freikorps Beitrag anzeigen
    Das ausspionieren mit geheimdienstlichen Methoden durch ausländische Geheimdienste ist folglich illegal!
    Ist in diesem Land aber Gang und Gäbe und wird durch die BRD-Behörden geduldet. Geheimdienste aus aller Herren Länder treiben in der BRD was sie wollen, ganz besonders natürlich die unserer "Freunde".

  5. #5
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Welche juristische Grundlage für Festnahme syrischer Agenten ?

    Zitat Zitat von gert_ii Beitrag anzeigen
    Da ich leider weder hier noch in anderen Foren eine Antwort bekommen habe, habe ich mal folgende eMail an [Links nur für registrierte Nutzer] geschickt :
    ---------------------------------------------------------------------
    Werte Damen und Herren,
    Sie haben unter
    [Links nur für registrierte Nutzer]
    veröffentlicht, dass die Festnahmen auf Grund des Verdachts der Ausforschung syrischer Opositioneller in Deutschland nach § 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB stattfanden.
    Da der genannte Punkt aber nur "geheimdienstliche Tätigkeit gegen die Bundesrepublik Deutschland" erfasst, ist also Ihre Nachricht unvollständig, da sie nicht darstellt, inwiefern die Tätigkeit gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichtet sein könnte.

    Sollte dagegen Ihre Nachricht vollständig sein und eine Tätigkeit gegen die BRD nicht mal ansatzweise vorliegen, dann handelt es sich nach meiner Meinung um Willkürjustiz und Rechtsbeugung. Bitte informieren Sie mich, inwiefern meine Meinung irrig ist.

    Mit freundlichen Grüssen
    Gert Hellmann
    ---------------------------------------------------------------------
    Mal sehen, was dabei herauskommt.
    Zitat Zitat von Freikorps Beitrag anzeigen
    Ausländer auf dem Boden der BRD sind durch die Gesetze der BRD geschützt und unterliegen diesen und nur diesen. Das ausspionieren mit geheimdienstlichen Methoden durch ausländische Geheimdienste ist folglich illegal!

    Wenn di ePolizei für jede Abhörung einen richterlichen Beschluß benötigt, kann es logischerweise nicht geduldet werden, daß irgendwelche hergelaufenen Syrer hier machen was sie wollen!
    @gertii
    Der Generalbundesstaatsanwalt wird kaum in solchen Fällen verfahrensrelevante Fakten herausgeben, denn dann würde sich auch der Verfahrensgegenstand erübrigen. Informationen die Ziel geheimdienstlicher Tätigkeiten sind, wären keine solchen, wenn man sie ohne weiteres Privatpersonen zugänglich machen würde.

    @Freikorps
    Freikorps hier irrst du dich leider indirekt, solange nicht Belange der Bundesrepublik berührt werden, interessiert sich niemand dafür ob Ausländer ausspioniert werden oder nicht.

    Die Belange der Bundesrepublik werden in solchen Fällen berührt, wenn

    - die Ausländer als Informationsträger von Interesse für die deutschen Geheimdienste und das Auswärtige Amt sind, z.B. politische Lageinformationen über ein Land etc.

    - die Ausländer von Bedeutung für die wirtschaftlichen Interessen Deutschlands sind.

    - wenn die geheimdienstliche Tätigkeit zu einer schweren Straftat führt oder sie vorbereitet, z.B. Entführung, Mord, Anschläge etc.

    - wenn die betroffenen Ausländer Zeugen in Verfahren mit schwerwiegendem Inhalt deutscher Gerichte oder Zeugen in Verfahren des Internationalen Gerichtshofes sind oder waren (Zeugenschutz).

    Ansonsten interessiert die geheimdienstliche Tätigkeit herzlich wenig und im Rahmen dieser Tätigkeit begangene Straftaten, werden nach normalen Straftatbeständen behandelt.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  6. #6
    Merkel-Zäpfchen Benutzerbild von zollagent
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    Standard AW: Welche juristische Grundlage für Festnahme syrischer Agenten ?

    Zitat Zitat von Sprecher Beitrag anzeigen
    Ist in diesem Land aber Gang und Gäbe und wird durch die BRD-Behörden geduldet. Geheimdienste aus aller Herren Länder treiben in der BRD was sie wollen, ganz besonders natürlich die unserer "Freunde".
    ...und wenn man dahinterkommt gibt es ein Ausweisungsverfahren. Das gilt für Verbündete genau so wie für Syrer.

  7. #7
    Mitglied
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    Standard AW: Welche juristische Grundlage für Festnahme syrischer Agenten ?

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    @gertii
    Der Generalbundesstaatsanwalt wird kaum in solchen Fällen verfahrensrelevante Fakten herausgeben, denn dann würde sich auch der Verfahrensgegenstand erübrigen. Informationen die Ziel geheimdienstlicher Tätigkeiten sind, wären keine solchen, wenn man sie ohne weiteres Privatpersonen zugänglich machen würde.
    Kann schon sein, aber er hat die Festnahmen selbst begründet. Wenn er das tut, sollte die Begründung einen Gesetzesverstoß enthalten.
    Das kann ich aber nirgends erkennen, da die Interssen der BRD eben nicht involviert sind.

  8. #8
    Hände weg von Syrien! Benutzerbild von cajadeahorros
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    Standard AW: Welche juristische Grundlage für Festnahme syrischer Agenten ?

    Zitat Zitat von zollagent Beitrag anzeigen
    ...und wenn man dahinterkommt gibt es ein Ausweisungsverfahren. Das gilt für Verbündete genau so wie für Syrer.
    Ach ja? Wurden, im Gegensatz bspw. zu Italien, in der BRD jemals US-Agenten ausgewiesen?
    Auf geb' ich mein Werk; nur Eines will ich noch: das Ende - das Ende!

    (Wotan, Die Walküre)

  9. #9
    GESPERRT
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    Standard AW: Welche juristische Grundlage für Festnahme syrischer Agenten ?

    Ein Land, welches seit 1945 nicht souverän ist, sucht sich nicht selber aus, wer wo spionieren und auskundschaften darf.
    Folglich dürfen hier nur Geheimdienste der westlichen Siegermächte inkl. Israel befreundeter Staaten ungestraft ihrer Arbeit nachgehen.

  10. #10
    Mitglied
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    Standard AW: Welche juristische Grundlage für Festnahme syrischer Agenten ?

    Zitat Zitat von Schattenschach Beitrag anzeigen
    Ein Land, welches seit 1945 nicht souverän ist, suc :ht sich nicht selber aus, wer wo spionieren und auskundschaften darf.
    Folglich dürfen hier nur Geheimdienste der westlichen Siegermächte inkl. Israel befreundeter Staaten ungestraft ihrer Arbeit nachgehen.
    Könnte schon sein, aber dann müsste es ein entsprechendes Gesetz geben. Das gibt es aber nicht. Allerdings gibt es auch für die Verhaftung ohne gesetzliche Basis Namen : Willkürjustiz, Rechtsbeugung, Freiheitsberaubung u.ä.

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