Zitat von
-jmw-
Irgendeine Form von Absicherung muss es laut Grundgesetz ja geben.
Die PdV hat sich für das unkomplizierteste System entschieden: Ein einheitliches Bürgergeld, dass, nehme ich an, nur bei entsprechend nachgewiesener Bedürftigkeit gezahlt wird.
Dafür entfallen dann möglichst viele andere Sozialleistungen. (Die ja meist garnicht so sozial sind, wie man denkt...)
Ausserdem sollen die Kommunen sich in der Hauptsache kümmern, so dass die Sache auch bedarfsgerecht und zugeschnitten auf die Probleme vor Ort realisiert werden kann.
Klar ist auch: Die PdV hofft, dass durch ihre Wirtschafts-, Finanz- und Steuerpolitik möglichst wenige Menschen in die Lage geraten, Wohlfahrtsleistungen empfangen zu müssen.
Auch in einem PdV-geführten Deutschland wäre eine Erwerbsarbeit die Grundlage der Existenz der allermeisten Menschen.
Ein allgemeines Grundeinkommen, bei dem man sich entscheiden kann, zu arbeiten oder auch nicht, wird es mit der PdV nicht geben.
Das passt ja auch garnicht zu ihrem Anliegen, den Sozialstaat als auch den Steuerstaat möglichst kleinzuhalten.