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Thema: Wulffs Altlasten: Ergänzung des § 167 STGB Koranverbrennung nicht mehr erlaubt

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    farbig Benutzerbild von dye
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    Standard Wulffs Altlasten: Ergänzung des § 167 STGB Koranverbrennung nicht mehr erlaubt

    Weil laut Wulff der Islam zu Deutschland gehört, wurde eine Gesetzesändung vorgenommen. Konnte bis 2010 jeder in Deutschland ein Bibel, Tora oder auch einen Koran kaufen und damit machen was er wollte, so ist das seit dieser Gesetzesänderung nicht mehr der Fall. Meiner Meinung nach verstösst die Gesetzesänderung gegen Grundrechte. Bücher sind Sache über die der Eigentümer Verfügungsgewalt hat. Wenn ich ein Buch scheisse finden, kann ich es wann und wo vernichten wie ich will und wie mir beliebt. In meinem Garten will ich im zur Osterzeit ordnungsrechtlich erlaubten Osterfeuer soviele Korane werfen und verbrennen wie es nur eben geht. Als Heide darf ich mir für das Osterfeuer Brennmaterial auswählen wie ich will. Ich bin rechtlich überfragt ob diese Gesetzesänderung überhaupt zulässig war? Die Religionsvertreter haben mal wieder Interessen durchgesetzt, die gegen Grund- und Freiheitsrechte verstossen, um die religiöse Symbolik zu schützen. Was für eine kranke Welt! Religionsfreiheit sollte abgeschafft werden. Es sind doch alles kranke Spinner, egal ob Christen, Juden oder Moslems. Ein Ausgabe des Grundgesetzes, das STGB oder das Buch - Mein Kampf- darf natürlich jeder weiter öffentlich und privat verbrennen wie er will. Nur die Täuschungs- und Lügenwerke der Kirchen und besonders der Moslems werden mit Spezialgesetzen geschützt. Wenn das so weitergeht werden irgendwann die Moscheen brennen, weil diese Gesetzesänderungen gezielt in Bezug auf den Koran vorgenommen worden sind, weil islamistische Lobbyisten Druck gemacht haben.

    Koran-Verbrennung in Deutschland ab sofort strafbar, § 167 Abs. 1 Nr. 3 StGB

    Die Bundesregierung hat angesichts der Probleme des amerikanischen Präsidenten Barack Obama mit der geplanten Koran-Verbrennung in den USA entschlossen gehandelt und mit einer kurzfristigen Gesetzesinitiative ähnliche Probleme in Deutschland ausgeschlossen. Ein persönlicher Gesetzesentwurf von Bundeskanzlerin Angela Merkel wurde Bundespräsident Christian Wulff kurzfristig übermittelt und noch am heutigen Freitag in einem persönlichen Gespräch innerhalb der den Bundesorganen zustehenden Sofortkompetenz für umgehend wirksam erklärt. § 167 StGB, Störung der Religionsausübung, wurde nunmehr um Absatz 1 Nr. 3 wie folgt ergänzt: "Wer eine Schrift einer im Inland bestehenden Kirche oder anderen Religionsgesellschaft absichtlich beschädigt oder zerstört wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Ein Entwurf der CSU-Bundestagsfraktion, der vorsah, den Besitz des Koran grundsätzlich unter Strafe zu stellen um so Koran-Verbrennungen generell ausschliessen zu können, wurde von Merkel und Wulff einvernehmlich verworfen.
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    Geändert von dye (23.03.2012 um 08:11 Uhr)

    "Obsequium amicus, veritas odium parit" / "Willfährigkeit macht Freunde, Wahrheit schafft Hass"

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