+ Auf Thema antworten
Seite 1 von 2 1 2 LetzteLetzte
Zeige Ergebnis 1 bis 10 von 12

Thema: Wulffs Altlasten: Ergänzung des § 167 STGB Koranverbrennung nicht mehr erlaubt

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    farbig Benutzerbild von dye
    Registriert seit
    24.06.2011
    Ort
    Hamburg
    Beiträge
    2.240

    Standard Wulffs Altlasten: Ergänzung des § 167 STGB Koranverbrennung nicht mehr erlaubt

    Weil laut Wulff der Islam zu Deutschland gehört, wurde eine Gesetzesändung vorgenommen. Konnte bis 2010 jeder in Deutschland ein Bibel, Tora oder auch einen Koran kaufen und damit machen was er wollte, so ist das seit dieser Gesetzesänderung nicht mehr der Fall. Meiner Meinung nach verstösst die Gesetzesänderung gegen Grundrechte. Bücher sind Sache über die der Eigentümer Verfügungsgewalt hat. Wenn ich ein Buch scheisse finden, kann ich es wann und wo vernichten wie ich will und wie mir beliebt. In meinem Garten will ich im zur Osterzeit ordnungsrechtlich erlaubten Osterfeuer soviele Korane werfen und verbrennen wie es nur eben geht. Als Heide darf ich mir für das Osterfeuer Brennmaterial auswählen wie ich will. Ich bin rechtlich überfragt ob diese Gesetzesänderung überhaupt zulässig war? Die Religionsvertreter haben mal wieder Interessen durchgesetzt, die gegen Grund- und Freiheitsrechte verstossen, um die religiöse Symbolik zu schützen. Was für eine kranke Welt! Religionsfreiheit sollte abgeschafft werden. Es sind doch alles kranke Spinner, egal ob Christen, Juden oder Moslems. Ein Ausgabe des Grundgesetzes, das STGB oder das Buch - Mein Kampf- darf natürlich jeder weiter öffentlich und privat verbrennen wie er will. Nur die Täuschungs- und Lügenwerke der Kirchen und besonders der Moslems werden mit Spezialgesetzen geschützt. Wenn das so weitergeht werden irgendwann die Moscheen brennen, weil diese Gesetzesänderungen gezielt in Bezug auf den Koran vorgenommen worden sind, weil islamistische Lobbyisten Druck gemacht haben.

    Koran-Verbrennung in Deutschland ab sofort strafbar, § 167 Abs. 1 Nr. 3 StGB

    Die Bundesregierung hat angesichts der Probleme des amerikanischen Präsidenten Barack Obama mit der geplanten Koran-Verbrennung in den USA entschlossen gehandelt und mit einer kurzfristigen Gesetzesinitiative ähnliche Probleme in Deutschland ausgeschlossen. Ein persönlicher Gesetzesentwurf von Bundeskanzlerin Angela Merkel wurde Bundespräsident Christian Wulff kurzfristig übermittelt und noch am heutigen Freitag in einem persönlichen Gespräch innerhalb der den Bundesorganen zustehenden Sofortkompetenz für umgehend wirksam erklärt. § 167 StGB, Störung der Religionsausübung, wurde nunmehr um Absatz 1 Nr. 3 wie folgt ergänzt: "Wer eine Schrift einer im Inland bestehenden Kirche oder anderen Religionsgesellschaft absichtlich beschädigt oder zerstört wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Ein Entwurf der CSU-Bundestagsfraktion, der vorsah, den Besitz des Koran grundsätzlich unter Strafe zu stellen um so Koran-Verbrennungen generell ausschliessen zu können, wurde von Merkel und Wulff einvernehmlich verworfen.
    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Geändert von dye (23.03.2012 um 09:11 Uhr)

    "Obsequium amicus, veritas odium parit" / "Willfährigkeit macht Freunde, Wahrheit schafft Hass"

  2. #2
    GESPERRT
    Registriert seit
    12.01.2006
    Beiträge
    42.939

    Standard AW: Wulffs Altlasten: Ergänzung des § 167 STGB Koranverbrennung nicht mehr erlaubt

    Ein Entwurf der CSU-Bundestagsfraktion, der vorsah, den Besitz des Koran grundsätzlich unter Strafe zu stellen um so Koran-Verbrennungen generell ausschliessen zu können, wurde von Merkel und Wulff einvernehmlich verworfen.

    Da hat er auch dich verarscht, dye
    Nimms locker!

  3. #3
    Mitglied
    Registriert seit
    31.10.2010
    Beiträge
    61.261

    Standard AW: Wulffs Altlasten: Ergänzung des § 167 STGB Koranverbrennung nicht mehr erlaubt

    Zitat Zitat von fatalist Beitrag anzeigen
    Ein Entwurf der CSU-Bundestagsfraktion, der vorsah, den Besitz des Koran grundsätzlich unter Strafe zu stellen um so Koran-Verbrennungen generell ausschliessen zu können, wurde von Merkel und Wulff einvernehmlich verworfen.

    Da hat er auch dich verarscht, dye
    Nimms locker!
    Dieser Entwurf der CSU-Fraktion, den Besitz des Korans unter Strafe zu stellen, ist aber mindestens genauso bescheuert, wie das Verbot von Verbrennungen.

    Was in diesem Land langsam abgeht, hat überhaupt nichts mehr mit Freiheit zu tun.

    Ich möchte sämtliche Bücher, die es gibt, erwerben und bei mir ins Regal stellen können. Genauso möchte ich als Privatmann all jene Bücher, bei denen ich den entsprechenden Wunsch verspüre, im Kamin oder im Gartengrill verheizen können.

    Das alles geht diesen Diktatur-Staat einen Dreck an.

  4. #4
    NICHT GEHIRNGEWASCHEN Benutzerbild von Strandwanderer
    Registriert seit
    30.08.2005
    Beiträge
    34.015

    Standard AW: Wulffs Altlasten: Ergänzung des § 167 STGB Koranverbrennung nicht mehr erlaubt

    Zitat Zitat von Chronos Beitrag anzeigen
    Vollzitat
    Zum Glück handelt es sich bei dem im Erstbeitrag zitierten Bericht um eine Glosse.

    Noch . . .
    .„Es gibt Verbrechen gegen und Verbrechen für die Menschlichkeit. Die Verbrechen gegen die Menschlichkeit werden von Deutschen begangen. Die Verbrechen für die Menschlichkeit werden an Deutschen begangen.“ Carl Schmitt, deutscher Staatsrechtler und Philosoph

    "Der Sieg ging an die Alliierten, der soldatische Ruhm an die Deutschen." Drew Middleton, amerikanischer Militärpublizist

  5. #5
    farbig Benutzerbild von dye
    Registriert seit
    24.06.2011
    Ort
    Hamburg
    Beiträge
    2.240

    Standard AW: Wulffs Altlasten: Ergänzung des § 167 STGB Koranverbrennung nicht mehr erlaubt

    Zitat Zitat von Strandwanderer Beitrag anzeigen
    Zum Glück handelt es sich bei dem im Erstbeitrag zitierten Bericht um eine Glosse.

    Noch . . .
    Du kannst einem auch jeden Spass verderben! Hast aber Recht. Diese Gesetzesänderung gibt es nicht ein. Der § 167 STGB hat weiterhin nur 2 Absätze. Jeder darf also auf seinem privaten Grundstück unter Einhaltung von Sicherheitsvorkehrungen und auch in der Öffentlichkeit z.B. im Park mit einem aus dem Koranbuch herausgerissenen Seiten sein Grillfeuer anzünden. Das ist nicht strafbewährt. Ausserdem sind Korane im Sonderangebot billiger als Grillanzünder!

    Die Verbrennung und Vernichtung von Koranbüchern ist in Deutschland nicht verboten!

    Bald ist Ostern und Angrillzeit. Es geht nichts über Schweinelendchen, Schweinerippchen oder Schweinestaek auf Holzkohlenfeuer!
    Geändert von dye (23.03.2012 um 09:48 Uhr)

    "Obsequium amicus, veritas odium parit" / "Willfährigkeit macht Freunde, Wahrheit schafft Hass"

  6. #6
    GESPERRT
    Registriert seit
    12.01.2006
    Beiträge
    42.939

    Standard AW: Wulffs Altlasten: Ergänzung des § 167 STGB Koranverbrennung nicht mehr erlaubt

    Zitat Zitat von dye Beitrag anzeigen
    Die Verbrennung und Vernichtung von Koranbüchern ist in Deutschland nicht verboten!

    Bald ist Ostern und Angrillzeit. Es geht nichts über Schweinelendchen, Schweinerippchen oder Schweinestaek auf Holzkohlenfeuer!
    Korankohlenfeuer statt Holzkohlenfeuer, dann passt es

    Auch wenn das nur ne Glosse ist, möglich wäre sie in der BRD...

  7. #7
    Mitglied
    Registriert seit
    31.10.2010
    Beiträge
    61.261

    Standard AW: Wulffs Altlasten: Ergänzung des § 167 STGB Koranverbrennung nicht mehr erlaubt

    Zitat Zitat von Strandwanderer Beitrag anzeigen
    Zum Glück handelt es sich bei dem im Erstbeitrag zitierten Bericht um eine Glosse.

    Noch . . .
    Tja, da bin ich wohl auf einen Scherz reingefallen. :=

    Aber mal ehrlich: Würde es noch überhaupt jemanden wundern, wenn solcher Schwachsinn Realität wäre?

    In diesem Land - und vor allem mit den schrägen Vögeln, die sich bei uns Politiker nennen - ist doch mittlerweile alles denkbar und möglich.

  8. #8
    Kreuzritter Benutzerbild von Heiliger
    Registriert seit
    04.06.2007
    Ort
    auf deutschen Boden...
    Beiträge
    4.128

    Standard AW: Wulffs Altlasten: Ergänzung des § 167 STGB Koranverbrennung nicht mehr erlaubt

    Zitat Zitat von Chronos Beitrag anzeigen
    Tja, da bin ich wohl auf einen Scherz reingefallen. :=

    Aber mal ehrlich: Würde es noch überhaupt jemanden wundern, wenn solcher Schwachsinn Realität wäre?

    In diesem Land - und vor allem mit den schrägen Vögeln, die sich bei uns Politiker nennen - ist doch mittlerweile alles denkbar und möglich.
    Also mich hätte es nicht gewundert wenn es stimmte! Aber müsst ihr hier noch umsetzbare Beispiele vorbringen?

    Ernshaft, in deinen Räumlichkeiten darfst du verbrennen was du möchtest, aber mache das mal öffentlich, dann ist der Ofen ganz schnell aus!
    Zeigt mir doch was Mohammed Neues gebracht hat und da wirst du nur Schlechtes und Inhumanes finden wie dies, dass er vorgeschrieben hat, den Glauben, den er predigte, durch das Schwert zu verbreiten

  9. #9
    farbig Benutzerbild von dye
    Registriert seit
    24.06.2011
    Ort
    Hamburg
    Beiträge
    2.240

    Standard AW: Wulffs Altlasten: Ergänzung des § 167 STGB Koranverbrennung nicht mehr erlaubt

    Zitat Zitat von fatalist Beitrag anzeigen
    Ein Entwurf der CSU-Bundestagsfraktion, der vorsah, den Besitz des Koran grundsätzlich unter Strafe zu stellen um so Koran-Verbrennungen generell ausschliessen zu können, wurde von Merkel und Wulff einvernehmlich verworfen.

    Da hat er auch dich verarscht, dye
    Nimms locker!
    Da Wulff nicht mehr durch die Immunität geschützt ist sollte die Staatsanwaltschaft den Typen richtig unter die Lupe nehmen. Nicht nur die bisherigen Anfangsverdachtsmomente sondern auch die Verbindungen zum ZDM nebst anderen einflussreichen Moslems in Deutschland prüfen. Wulff hat sich aller Wahrscheinlichkeit von den Moslems bestechen lassen. Jeder weis wie es bei Geschäften mit Moslems läuft. Es sollten alle Geldströme überprüft werden die zwischen Wulff, seiner Familie, seinen Freunden als Strohmänner und auch den einflussreichen Moslems ermittelbar sind. Wahrscheinlich hat sogar irgendein Moslemdreckstück mit goldenen Eiern über eine Dritte Person Geld gezahlt welches dann cash oder bei grösseren Summen im Tarnmantel angeblicher "private" Kredite erfolgte. Wulff hat mit Sicherheit geldwerte Vorteile durch den ZDM oder muslimische Geschäftsleute gehabt.

    Das sollte alles schonungslos aufgeklärt werden. Die Moslems kaufen sich Einfluss in unserer westlichen Gesellschaft durch Bestechung. Das sind Moslems aus den Herkunftsländern ohne Ausnahme gewohnt. Wenn weiter durch Bestechung aus Kreisen des Islams auf den Gesetzgeber Einfluss genommen wird, kann das fatale Folgen für die westliche Gesellschaft haben. Auch die Konten der Grünen und Linken sollten auf mögliche Bestechungsgelder aus den Kreisen der Islamisten schonungslos überprüft werden. Wer als Ungläubiger für den Islam eintritt, ist in 9 von 10 Fällen vom Islam gekauft und im 10. Fall hat irgendeine Muslima ihm das Gehirn weggefickt und damit zur Konvertierung vorbereitet.

    "Obsequium amicus, veritas odium parit" / "Willfährigkeit macht Freunde, Wahrheit schafft Hass"

  10. #10
    ein feiner Mensch Benutzerbild von konfutse
    Registriert seit
    15.11.2010
    Ort
    Dräsdn
    Beiträge
    22.596

    Standard AW: Wulffs Altlasten: Ergänzung des § 167 STGB Koranverbrennung nicht mehr erlaubt

    Zitat Zitat von fatalist Beitrag anzeigen
    Ein Entwurf der CSU-Bundestagsfraktion, der vorsah, den Besitz des Koran grundsätzlich unter Strafe zu stellen um so Koran-Verbrennungen generell ausschliessen zu können, wurde von Merkel und Wulff einvernehmlich verworfen.

    Da hat er auch dich verarscht, dye
    Nimms locker!
    Datum der Meldung: Freitag, 10. September 2010
    Kennt ihr diesen Moment, in dem plötzlich alles Sinn ergibt und man merkt, dass der ganze Scheiß sich wirklich lohnt? Ich auch nicht.

    Es gibt indes wenige Menschen, die eine Phantasie für die Wahrheit des Realen besitzen ...

+ Auf Thema antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. Schulgebet - erlaubt oder nicht?
    Von Berwick im Forum Theologie und Religionen
    Antworten: 23
    Letzter Beitrag: 31.01.2012, 14:53
  2. Pakistan: Die Scharia erlaubt uns nicht, dass wir die Waffen niederlegen
    Von Candymaker im Forum Internationale Politik / Globalisierung
    Antworten: 5
    Letzter Beitrag: 16.04.2009, 19:19

Nutzer die den Thread gelesen haben : 0

Du hast keine Berechtigung, um die Liste der Namen zu sehen.

Forumregeln

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
nach oben