BGH hat praktisch das Hausrecht des Hotelbetreibers verstärkt. Dürfen jetzt auch bestimmte Nationalitäten, Religionsangehöriger, Menschen mit nicht gängigen Hautfarben von Hotelbetreibern, Gastwirte, Discobesitzer abgelehnt werden?Betreiber von Hotels dürfen grundsätzlich Rechtsextremisten wegen ihrer politischen Überzeugung als Gäste ablehnen - das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Dies gelte jedoch nicht, wenn die Buchung bereits bestätigt wurde. Geklagt hatte der frühere NPD-Chef Udo Voigt.
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