Die gute Nachricht erstmal vorneweg: Der durch Zwangsgebühren am Laufen gehaltene ORF wurde wegen übler Nachrede verurteilt. :hihi:

Die "ZiB 2" berichtete über angebliche intensive Kontakte und gegenseitige Hilfe zwischen Gottfried Küssel und der rechtsradikalen sogenannten Zwickauer Terrorzelle.

Richter Gerald Wagner entschied auf eine Strafe von 500 Euro, der Veröffentlichung des Urteils sowie der Übernahme der Prozesskosten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da der ORF berief und Küssel keine Erklärung abgab. Der Fernsehbericht fußte offenbar auf einem "Falter"-Artikel. "Doch hier steht mit keinem Wort, dass er intensiven Kontakt zu der Terrorzelle unterhalten habe", betonte Michael Dohr, der Rechtsanwalt Küssels. Dieser selbst stellte in Abrede, dass jemals ein solcher bestanden habe. Er wäre zwar beim "Fest der Völker" 2007 in Jena gewesen, wisse aber nicht mehr, wer ihn dazu eingeladen habe. Sein Mandant habe sich damals bekannt, ein Neonazi zu sein, aber niemals Morde an Einwanderern oder Polizisten befürwortet.
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