Straßburg (DE) - Italien muss einem verurteilten tunesischen Islamisten wegen seiner Abschiebung im Jahr 2010 mehr als 20.000 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz zahlen. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Dienstag.

Mit der Abschiebung nach Tunesien im Mai 2010 habe Italien den Mann der Gefahr von Folter ausgesetzt, so der Gerichtshof. Eine einstweilige Anordnung des Straßburger Gerichts, die Abschiebung zu stoppen, hatten die italienischen Behörden kurzerhand ignoriert. Der 1978 geborene Tunesier war 2005 wegen “krimineller Verschwörung” im Zusammenhang mit islamistischen Gruppierungen zu einer Haftstrafe von mehr als fünf Jahren verurteilt worden.

Der EGMR ist bekannt für seine Toleranz gegenüber kriminellen Ausländern: 2011 untersagte er Großbritannien, den Vergewaltiger eines 13-jährigen Mädchens in seine Heimat Nigeria abzuschieben. Zur Begründung hieß es damals, Akindoyin Akinshipe habe “soziale Bindungen” zu Großbritannien, die geschützt werden müssen. Er hatte bereits 2002 im Alter von 15 Jahren eine vierjährige Haftstrafe wegen Vergewaltigung in einer Jugendbesserungsanstalt verbüßt, die wegen angeblich guter Führung auf anderthalb Jahre verkürzt worden war.

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