Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
Falsch Revisor, denn hier entspringt die Selbstjustiz der Unzufriedenheit und als fehlerhafte Lösung mehrerer Probleme. Denn wenn du die Legitimation von Selbstjustiz an der Strafbemessung festmachst, hat das nichts mit Gerechtigkeit zu tun. Denn auch wenn unsere Richter Strafen mit der vollen Härte des Gesetzes verhängen würden, ist trotzdem bei einigen Menschen Unzufriedenheit damit vorprogrammiert.

Nehmen wir mal einen Totschlag im Affekt an, der Richter verhängt eine Freiheitsstrafe von 10 Jahren. Jeder rational denkende Mensch der keinen Bezug zu dem Opfer hat, würde diese Strafe durchaus als angemessen und gerecht ansehen, die Angehörigen des Opfers aber nicht, sie sehen Mord, die emotionalen Gründe dazu sind durchaus verständlich. Würden nun die Angehörigen zur Selbstjustiz greifen, hätte dies wenig mit Gerechtigkeit zu tun, sondern ist eine emotionale Handlung.
Wobei sich dabei dann aber die Frage stellt, warum soviel rumlaveriert wird.
Warum nennt man es Totschlag im Affekt wenn es Mord ist ?
Ein Sexualtäter, der sein Opfer danach ermordet macht das letztlich nicht im Affekt sondern er tut es knallhart kalkuliert eben damit er vom Opfer nicht identifiziert werden kann.

Das ist etwas anderes als z.B. eine Auseinandersetzung mit einer Keilerei, wo ein falscher Schlag zum Tode eines Menschen führt.
Und mal ehrlich, für einen Mord, ob nun im Affekt oder nicht sind lumpige 10 Jahre nicht wirklich viel.