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Thema: Haltet ihr Selbstjustiz in gewissen Fällen für legitim?

  1. #31
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    Standard AW: Haltet ihr Selbstjustiz in gewissen Fällen für legitim?

    Innerhalb meines Hauses gibt es keine Selbstjustiz und einen Henker!. ........
    Glaube nichts; egal wo Du es gelesen hast oder wer es gesagt hat; nicht einmal wenn ich es gesagt habe; es sei denn, es entspricht deiner eigenen Überzeugung oder deinem eigenen Menschenverstand. Der Fuchs ist Schlau und stellt sich dumm; bei den Gläubigen ist es genau andersrum!

  2. #32
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    Standard AW: Haltet ihr Selbstjustiz in gewissen Fällen für legitim?

    Zitat Zitat von MANFREDM Beitrag anzeigen
    Hier dürfen ja viele geistig Behinderte mal wieder Dampf ablassen.
    Klingt, als wäre es in irgendeiner Weise moralisch fragwürdig, geistig behindert zu sein. X(
    Aktueller Kalenderspruch: We have to choose between the freedom of a few professional politicians to talk and the freedom of the people to live.
    (Oswald Mosley, Fascism: 100 Questions)

  3. #33
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    Standard AW: Haltet ihr Selbstjustiz in gewissen Fällen für legitim?

    Das große Erwachen .... auf gleicher Stufe mit dem Täter zu stehen, die strafrechtliche Verfolgung, das Urteil, kommen mit Sicherheit.
    Eine tragfähige Justiz, weg von den Kuschel-wir-dürfen-dem-armen-Täter-doch-seine-Zukunft-nicht-verbauen-Urteilen wäre der bessere Weg um im wahrsten Sinn des Wortes Recht zu sprechen und somit Opfer und Angehörige emotional zu entlasten.
    Das kommt darauf an, welches Ziel die Justiz verfolgen soll. Soll sie den Angehörigen und Opfern primär "Satisfaktion" verschaffen, dann liegt der Fokus hauptsächlich auf der Bestrafung der Täter.

    Wollen wir hingegen ein Rechtssystem, in dem die Täter wieder zu produktiven und rechtschaffenen Mitgliedern der Gesellschaft werden, die keine Gefahr mehr darstellen, dann muss der Fokus auf der "Resozialisierung" liegen - sofern das noch möglich ist.

  4. #34
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    Standard AW: Haltet ihr Selbstjustiz in gewissen Fällen für legitim?

    Zitat Zitat von Schattenschach Beitrag anzeigen
    Ihr wollt gar nicht in so einer Gesellschaft leben, egal was Ihr hier von euch gebt.
    Dazu kommt, dass die meisten von Euch nicht mal hingucken können, wenn ein Huhn geschlachtet wird, geschweige denn ein Kalb.
    Und da wollt ihr Anarchie in der guten alten Bundesrepublik Deutschland?
    Dass ich nicht lache.
    Manchmal seid ihr Staazis doch zu putzig!
    Für eine Anarchie gilt nachwievor das klassische lockesche Argument betreffend die Schwierigkeit der Richterschaft in eigener Sache: Dass nämlich um Fehlurteile zu vermeiden man sich klugerweise an eine anerkannte Autorität wendet.
    In einer Anarchie ist Selbstjustiz also möglich, aber weder zwingend noch ratsam.
    Möglich ist dort sogar eine Selbstjustizrate von genau null.
    Im Staate jedoch geht das nicht, dort muss es immer ein gewisses Mass an Selbstjustiz geben, ja, sie gehört sogar zum Kern der Staatlichkeit, denn: In jedem Gerichtsverfahren, in dem der Staat Kläger und/oder Beklagter ist, wird das Urteil gefällt von, na?, wem? - richtig, vom Staate selber, nämlich von einem staatlichen Gericht.

    Wir sehen hier also: Staazis sind immer für Selbstjustiz, Anarchisten nicht notwendig.

    :]
    Aktueller Kalenderspruch: We have to choose between the freedom of a few professional politicians to talk and the freedom of the people to live.
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  5. #35
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    Standard AW: Haltet ihr Selbstjustiz in gewissen Fällen für legitim?

    Zitat Zitat von Rumburak Beitrag anzeigen
    Das frag ich mich immer bei Kindermorden, oder in Fällen von Kindesmißbrauch.
    Rein rechtsstaatlich natürlich ein Unding, aber menschlich könnte ich es gut nachvollziehen.
    Wenn meinem Kind jemand etwas antun würde, ich wüßte nicht...

    Wie denkt ihr?
    Völlig unabhängig davon ob sich Menschen in Extremsituationen befinden wo sie selbst oder für andere handeln müssen, bestehen in Bezug auf konkrete Gefahrenabwehr und verübte Selbstjustiz oft Irrtümer die sich nachhaltig in den Köpfen der Menschen verankert haben. Der Gesetzgeber deckt mit den Rechtsnormen der Notwehr und der Nothilfe einen Bereich ab, der in das Feld der Selbstjustiz übergehen kann. Wenn jemand selbst an Leib und Leben bedroht ist oder sieht wie andere in dieser Notlage sind, kann handeln und den Täter abwehren. Wenn der Täter dabei veletzt wird oder stirbt ist das nicht nur Gefahrenabwehr sondern faktisch auch eine Bestrafung des Täters. Dabei darf es aber nicht zu einer Überschreitung kommen und die Abwehrhandlung muss verhältnismässig sein. Da Menschen aber im Affekt dazu neigen die Verhältnismässigkeit nicht mehr sachgerecht beurteilen zu können, kommt es in vielen Fällen dann später zu langwierigen Gerichtsverfahren die nicht selten mit einer Verurteilung des Gefahrenabwehrers enden. Hinzu kommt noch das der Täter dessen Straftaten abgewehrt wurde dann selbst verletzt wurde und dann sogar versucht Schadenersatzansprüche wegen Notwehr-/ Nothilferüberschreitung gegen den Abwehrer und Helfer in einem dem Strafverfahren begleitenden Zivilprozess durchzusetzen.

    Beispiel: Wenn jemand direkt sieht wie sich ein Täter ein Kind vornimmt, es vergewaltig und dabei den Mund zuhält besteht die Gefahr das dieses Kind stirbt. Wer dann eingreift und den widerlichen Täter dabei verletzt oder sogar tötet wird später selbst vor Gericht gestellt und auf Nothilfeüberschreitung überprüft. Wahrscheinlich wenn der Täter überlebt und durch die Abwehrmassnahme dauerhaft verletzt wurde, wird dieses menschliche Dreckstück sogar noch Schadenersatz gegen den Nothelfer versuchen durchzusetzen. Ich halte es in dieser Lage für angebracht den Täter deshalb sogleich am Tatort im Zuge der Nothilfe für das Opfer zu töten. Einen deratigen Bastard noch am Tatort umzubringen zieht keine langwierigen Schadenersatzprozesse nach sich. Dabei muss allerdings eine Bestrafung wegen Nothilfeüberschreitung billigend in Kauf genommen werden. Das gibt wahrscheinlich dann einige Jahre auf Bewährung aber die Täterbestie ist für allezeiten aus der Gesellschaft entfernt.

    Für mich persönlich habe ich schon seit vielen Jahren unabhängig von der Rechtslage entschieden wenn ich erkenne wie einen mir nahestehenden Mensch oder ein hilflosen Menschen der im Umfeld meines direkten Fokus mit Schaden an Leib und Leben bedroht ist, dem Täter sofort das Genick breche oder einen Schuss in den Kopf verpasse. Dann erwartet mich zumindest kein Schadenersatzprozesse seitens dieses Täterdreckstückes. Derartigen menschlichen Abschaum in der Notsituation sofort zu töten ist auch für den Staat und damit die gesamte Gesellschaft wirtschaftlicher. Ein Nothelfer der derartig vorgeht wird in solchen Situationen dann nicht nur Gefahrenabwehrer für das Opfer sondern auch zum Richter über den Täter. Falls eine solche Situation in meinem Leben eintreten sollte, werde ich beides sein und habe mich darauf gedanklich vorbereitet, da Eintrittsfall dieser Extremsituation keine Zeit mehr für denken bleibt, sondern sofortiges handeln notwendig ist.
    Geändert von dye (29.03.2012 um 11:07 Uhr)

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  6. #36
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    Standard AW: Haltet ihr Selbstjustiz in gewissen Fällen für legitim?

    Zitat Zitat von Superbeowulf Beitrag anzeigen
    Das kommt darauf an, welches Ziel die Justiz verfolgen soll. Soll sie den Angehörigen und Opfern primär "Satisfaktion" verschaffen, dann liegt der Fokus hauptsächlich auf der Bestrafung der Täter.

    Wollen wir hingegen ein Rechtssystem, in dem die Täter wieder zu produktiven und rechtschaffenen Mitgliedern der Gesellschaft werden, die keine Gefahr mehr darstellen, dann muss der Fokus auf der "Resozialisierung" liegen - sofern das noch möglich ist.

    Die Justiz sollte tatsächlich Opfer und den Angehörigen mit dem Verbrechen angemessenen Urteilen eine "Satisfaktion" verschaffen ..... auch der Gesellschaft die ja auf Rechtsstaat und seinen niedergeschriebenen Gesetzen und Urteilen setzt.
    Aber genau diese Gesetze werden von der Justiz immer öfter außer Kraft gesetzt.
    Ich nenne es gerne Bewährung in der Bewährung in der Bewährung .... eine Verhöhnung von Opfern, Angehörigen und Gesellschaft.
    Aber genau diese endlosen Bewährungen werden von vielen Tätern nicht als Chance gesehen sich über die eigene Zukunft Gedanken zu machen, aktiv zu werden, an ihrer Resozialisierung zu arbeiten, sich anzustrengen sondern als eine Form von Freispruch ..... also kann das Vergehen ja nicht so schlimm sein wenn man nicht in den Knast muß.
    In deutschen Gefängnissen haben die Inhaftierten sehr viele Möglichkeiten aktiv an ihrer "Resozialisierung" zu arbeiten .... sei es durch Schulbesuch und nachträglichen Schulabschluß, Berufsausbildung, therapeutische Angebote. Vielen Inhaftierten bieten sich Chancen die sie kostenlos nutzen können ..... vorausgesetzt sie wollen es.
    “But you need to understand that Islam is NOT a religion. Islam is a very dangerous political Ideology!” (Dr. Wafa Sultan)

    Die Jogginghose - ein sehr ambitionierter Name für ein Kleidungsstück in dem man das ganze Wochenende auf dem Sofa abhängt. ;-)

  7. #37
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    Standard AW: Haltet ihr Selbstjustiz in gewissen Fällen für legitim?

    Zitat Zitat von Rumburak Beitrag anzeigen
    Das frag ich mich immer bei Kindermorden, oder in Fällen von Kindesmißbrauch.
    Rein rechtsstaatlich natürlich ein Unding, aber menschlich könnte ich es gut nachvollziehen.
    Wenn meinem Kind jemand etwas antun würde, ich wüßte nicht...

    Wie denkt ihr?
    Absolut! Wird meine Familie bedroht oder körperlich- oder anderweitig angegangen, dann kläre ich dies selber. Ich brauche keine Polizei oder Ordnungsamt, ich kaufe mir meine Rächer dann einfach und fertig!

  8. #38
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    Standard AW: Haltet ihr Selbstjustiz in gewissen Fällen für legitim?

    Zitat Zitat von Brotzeit Beitrag anzeigen
    Innerhalb meines Hauses gibt es keine Selbstjustiz und einen Henker!. ........
    Kann man nur bekräftigen; alle, die ich kenne lehnen es ab, die Strafverfolgung selbst zu organisieren und durchzuführen, weil eben z. Bsp. die Inhaftierung usw. ihrem Haus sehr aufwendig ist, wenn ,an mal vom Stubenarrest absieht!
    Aber auch bei anderen in Deutschland erlaubten Strafarten wird es mit der Umsetzung schwierig, schon allein die U-Haft in meinem Keller, ganz zu schweigen vom Realisieren der Geldstrafen!
    Im übrigen gilt nach wie vor:
    "Recht ist der zum Gesetz erhobene Wille der jeweils Herrschenden"
    - ich bilde mir nicht ein zu herrschen, nicht ´mal im eigenen Haus!:]
    Verallgemeinerungen sind Lügen.
    (Gerhard Hauptmann)

  9. #39
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    Standard AW: Haltet ihr Selbstjustiz in gewissen Fällen für legitim?

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    In einer Anarchie ist Selbstjustiz also möglich, aber weder zwingend noch ratsam.
    Möglich ist dort sogar eine Selbstjustizrate von genau null.
    Ja Cowboy, möglich ist alles.
    Möglich ist sogar auch, dass du Oberschlaumeier endlich mal was handfestes von dir gibst, ohne immer unverbindlich um das Kernargument deines Gegenübers zu kreisen, damit du für dich eine Fluse entdeckst, die du dann zur Diskussion bringen kannst. Letzteres bringt nur dir und deiner Eitelkeit was, ersteres uns allen und ein hoffentlich "konstruktives" Gespräch.
    Nur, wenn dir nichts Handfestes einfällt, dann warte geduldig auf eine günstige Gelegenheit, damit es nicht so aufgesetzt aussieht, oder lass es ganz bleiben. Zum Korinthenkacken hab ich keine Zeit.

  10. #40
    GESPERRT
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    Standard AW: Haltet ihr Selbstjustiz in gewissen Fällen für legitim?

    Ich brauche keine Polizei oder Ordnungsamt, ich kaufe mir meine Rächer dann einfach und fertig!
    Ich fürchte Polizei und Ordnungsamt werden das etwas anders sehen. Wenn du selbst zum Richter und Henker wirst bzw. dir deine Henker kaufst, landest dein Gegner zwar im Sarg, aber du im Knast. Würdest du das wirklich wollen?

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