Aus der Sicht eines Opfers oder betroffenen Angehörigen auf jeden Fall verständlich, aber im Sinne der salus publica niemals legitim.
Das Szenario steht mir vor Augen und möchte nie wahr werden: Den Mörder eines Anverwandten, eines Kindes zumal, würde ich ohne die Spur eines Bedauerns zur Rechenschaft ziehen. Aber mir wäre ebenso klar, damit gegen die Rechtsordnung verstoßen zu haben, weshalb ich die logischerweise daraus resultierende Strafe ohne Klage annehmen und antreten würde.