Gutachten: Fiskalpakt nach Abschluss nicht mehr kündbar
Der europäische Fiskalpakt ist nach seinem Abschluss nicht mehr kündbar, sofern die 25 Vertragspartner dem nicht einvernehmlich zustimmen. Zu diesem Schluss kommt nach einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" vom Donnerstag ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages. Es seien "keine Umstände bekannt, die auf eine einseitige Kündigungsmöglichkeit hindeuten würden", heißt es demnach in dem Text.
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Beim Euro-Vertrag gibt es auch keine Kündigungsklausel!
Aber bei beiden gibt es auch kein Verbot einer Kündigung.
Mein Fazit: Wenn ein Staat kündigt, begeht er keinen Rechtsbruch, es gibt eigentlich keine juristische Handhabe ihn zu bestrafen.
"Die Linksfraktion kritisiert eine Machtlosigkeit des Parlaments und erwägt eine Verfassungsklage."
Die Linke ist also mal wieder die einzige wache und patriotische Partei, wie bei der Klage gegen die Rettungsschirme:
Linke erwägen Verfassungsklage gegen Euro-Rettungsschirm
Berlin (dapd). Die Linken im Bundestag sehen durch die Euro-Rettungsschirme das Haushaltsrecht verletzt und schließen eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht nicht aus. Die Fraktion wolle "mit allen politischen und juristischen Mitteln dagegen streiten", sagte Linksfraktionschef Gregor Gysi am Dienstag in Berlin. Er sagte, die Maßnahmen zur Euro-Rettung gefährdeten den Bestand des Grundgesetzes, weil dem Bundestag das Haushaltsrecht entzogen werde. Das Parlament könne nur einen Teil entscheiden, der Rest werde auf europäischer Ebene beschlossen.
Falls die Rettungsschirme EFSF und ESM je weitere in Not geratene Staaten retten müssten, werde angesichts der unvorstellbar hohen Haftungssummen schon über 60 Prozent des Bundeshaushalts entschieden sein, sagte Gysi. ....
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