Quatsch- welche Rechtsquelle soll denn das sein.Du hast Dich noch nie mit einem Juristen unterhalten, es sei denn
mit Deinenm Pflichtverteidiger während des Unterhaltprozesses.Hahahaha.
User in diesem Thread gebannt : hephland |
Quatsch- welche Rechtsquelle soll denn das sein.Du hast Dich noch nie mit einem Juristen unterhalten, es sei denn
mit Deinenm Pflichtverteidiger während des Unterhaltprozesses.Hahahaha.
Kaas- niemals fließt das in die Rechtspraxis hier ein.Du könntest ja rechtstheoretisch im Recht sein, Du weißt aber sehr wohl, dass Du es nicht bekommen kannst und wirst.
Ob das jetzt in Ordnung ist oder nicht, kann ich letztlich nicht beurteilen.
Ist das nett und freundlich genug?
Genauso würde es - ganz interessante- Nebenwirkung, die Holodomorleugnung in der Ukraine betreffen, stimmts?
Du wärst wirklich gut beraten, bei der Sache zu bleiben. Der Hinweis auf imaginäre "Unterhaltsprozesse" ist albern und untergräbt deine Reputation, was schade ist, denn du hast mit deiner Sachaussage inhaltlich völlig Recht.
Das von Aragorn bemühte "Völkerrecht" hat mit dem topic nichts zu tun ---> [Links nur für registrierte Nutzer]
Das von Aragorn bemühte angebliche "UNO" Zitat ist eine Fälschung.
Eine solche offizielle Äußerung der Vereinten Nationen gibt es nicht.“Im Rahmen der 102. Tagung des Menschenrechtskommitees der Vereinten Nationen (11. – 29. Juli 2011 in Genf) hat die Abteilung Menschenrechte der Vereinten Nationen klipp und klar entschieden, daß insbesondere das Bestreiten des Holocaust als zu s c h ü t z e n d e s R e c h t s g u t der freien Meinungsäußerung gelten müsse und nicht verfolgt wewerden dürfe!Das Kommitee faßte für alle Unterzeichnerstaaten der UN-Menschenrechtskonvention, also auch die BRD, Österreich und Schweiz, folgenden verbindlichen Beschluß:
Das mit dem Pflichtverteidiger war eine bewußte zynische Volte-
Dass seine UNO Geschichte falsch ist, weiß ich dank Dir jetzt.
United Nations CCPR/C/GC/34
International Covenant on Civil and Political Rights
49. Laws that penalize the expression of opinions about historical facts are incompatible with the obligations that the Covenant imposes on States parties in relation to the respect for freedom of opinion and expression.
(*116) The Covenant does not permit general prohibition of expressions of an erroneous opinion or an incorrect interpretation of past events.
Restrictions on the right of freedom of opinion should never be imposed and, with regard to freedom of expression, they should not go beyond what is permitted in paragraph 3 or required under article 20.
(*116) So called “memory-laws”, see communication No. , No. 550/93, Faurisson v. France. See also concluding observations on Hungary (CCPR/C/HUN/CO/5) paragraph 19.
[Links nur für registrierte Nutzer]
Kolumne – Holocaustleugnung ist Menschenrecht
[Links nur für registrierte Nutzer]
Geändert von Registrierter (17.09.2012 um 03:33 Uhr)
Der GROSSE AUSTAUSCH ist der moderne Völkermord:
Stufe 1: Geburtenreduzierung
Stufe 2: Besiedlung per Massenmigration
Heimatforum
Interessant, wie wird das in den Gerichten interpretiert?
“Gesetze, welche den Ausdruck von Meinungen zu
historischen Fakten unter Strafe stellen, sind
unvereinbar mit den Verpflichtungen, welche die
Konvention den Unterzeichnerstaaten hinsichtlich
der Respektierung der Meinungs- und
Meinungsäußerungsfreiheit auferlegt. Die
Konvention erlaubt kein allgemeines Verbot des
Ausdrucks einer irrtümlichen Meinung oder einer
unrichtigen Interpretation vergangener
Geschehnisse.” (Absatz 49., CCPR/C/GC/34)
Was bedeutet eigentlich das Wort "Leugnung"?
Man kann etwas leugnen, wenn man selber weiß, dass etwas stimmt, aber so tut, als ob man das nicht wüsste?
Aber wie kann jemand feststellen, dass jemand weiß, dass etwas stimmt, und nur so tut, als ob er das nicht wüsste?
Dazu muss ein Gericht Gedanken lesen können.
Normalerweise müsste das Gericht davon ausgehen, dass jemand wirklich daran glaubt, was er sagt, auch wenn dieser Glauben oder diese Meinung irrtümlich sind, und dann wäre das keine Leugnung mehr, sondern nur eine irrtümliche Meinung, was nicht strafbar ist.
Oder ist meine Logik irrtümlich?
Geändert von ArtAllm (17.09.2012 um 15:54 Uhr)
"Der Mensch kann zwar tun, was er will, aber er kann nicht wollen, was er will."
-Arthur Schopenhauer-
@ Nathan & kotzfisch: Geht auf die Seite [Links nur für registrierte Nutzer] und arbeitet Euch bis [Links nur für registrierte Nutzer] durch. Und dann seht Ihr, daß Euer Gutmenschen- und/oder Judentum die Realität ein wenig verändert!
So, wie es in dem "Rechtsstaat" BRD aussieht, gar nicht!
Im Grunde genommen nichts anderes, als [Links nur für registrierte Nutzer], bzw. lügen.
Das wäre das gute alte deutsche Wort lügen!
Kann man nicht. Daher passieren so viele Fehlurteile.
Müßte "eigentlich". Aber das stört die nicht. Die Richter entscheiden nach Gefühl, nie nach Recht!
Dann könnte man die Einzigartigkeit (LOL!) des HC ja nicht in den Köppen betonieren! Und es würde weniger Macht und Einfluß der Auserwählten/Zionisten vorhanden sein (s. U-Boote z.B.)
Grundsätzlich gar nicht
Das Gericht sagt, dass auch eine Leugnung nicht bestraft werden darf.
Das Urteil sollte so schnell wie möglich in Foren und Blogs Verbreitung finden, damit man Druck auf das BRD-Regime ausüben kann, dessen illegale Machenschaften endlich zu beenden.
Den wenigsten ist bekannt, dass das BRD-Reime bereits über 8000 politische Gefangene mit de Gesinnungsterror hinter Schloss und Riegel brachte.
Hier werden ganz sicher Entschädigungen fällig, wenn das Unrecht-Regime stürzt.
WENN UNRECHT ZU RECHT WIRD, WIRD WIDERSTAND ZUR PFLICHT!
Der GROSSE AUSTAUSCH ist der moderne Völkermord:
Stufe 1: Geburtenreduzierung
Stufe 2: Besiedlung per Massenmigration
Heimatforum
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)