Das Grundgesetz ist keine Verfassung, hat aber in etwa die selbe Funktion einer solchen. Mag sein, dass das Grundgesetz nicht vom Volk beschlossen wurde, aber es ist dennoch ein Gesetz oder eine "Verfassung", die dem Volk gerecht wird. Bisher war zumindest niemand in der Lage, ein sinnvolleres Werk zsutande zu bringen. Von links und rechts oder sonstigen, ideologisch verblendeten Gruppen, kann man nichts erwarten, ohne dass darin eine zu eindeutige Parteilichkeit zu erkennen ist. Das Volk wird auch ne eine fremdenfeindliche Verfassung befürworten.
§146 GG gilt nach wie vor und wird auch nicht durch §130 ausgehebelt.
Zu der Statistik: Interessant, wie manche hier auf bis zu 25% Migranten angeblich kommen, wobei die Frage bleibt, woher sie diese "Weisheit" haben. Gerade im "harten Kern" in Berlin, was Migranten betrifft, habe ich doch überraschend viele deutsche Kinder gesehen.
Ich habe immer doch den Verdacht daß ihr bei dem Begriff "Migrationshintergrund" an Türken, Araber und Afrikaner denkt. Das ist grundfalsch.
Die hier verwendete Abgrenzung der Bevölkerung mit Migrationshintergrund berücksichtigt den Wunsch, den Blick bei Migration und Integration nicht nur auf die Zuwanderer selbst – das heißt die eigentlichen Migranten – zu richten, sondern auch bestimmte ihrer in Deutschland geborenen Nachkommen einzuschließen.
Zur Bevölkerung mit Migrationshintergrund zählen alle, die nach 1949 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zugezogen sind, alle in Deutschland geborenen Ausländer/-innen und alle in Deutschland mit deutscher Staatsangehörigkeit Geborene mit zumindest einem zugezogenen oder als Ausländer in Deutschland geborenen Elternteil. Der Migrationsstatus einer Person wird somit sowohl aus ihren persönlichen Merkmalen zu Zuzug, Einbürgerung und Staatsangehörigkeit wie auch aus den entsprechenden Merkmalen der Eltern abgeleitet.
Dies bedeutet, dass in Deutschland geborene Deutsche einen Migrationshintergrund haben können, sei es als Kinder von Spätaussiedlern, als Kinder ausländischer Elternpaare
(so genannte ius soli-Kinder1) oder als Deutsche mit einseitigem Migrationshintergrund. Dieser Migrationshintergrund leitet sich dann ausschließlich aus den Eigenschaften der Eltern ab. Die Betroffenen können diesen Migrationshintergrund aber nicht an ihre Nachkommen vererben. Dies ist dagegen bei den Zugewanderten und den in Deutschland geborenen Ausländer/-innen der Fall. Nach den heutigen ausländerrechtlichen Vorschriften umfasst diese Definition somit üblicherweise Angehörige der 1. bis 3. Migrantengeneration (das heißt Zuwanderer, Kinder von Zuwanderern und Enkel von Zuwanderern).
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Bei uns in Brandenburg drücken die Polen allerhöchstens Autotüren auf, die ihr Markt begrenzt sich zunehmend auf die Illegale Autohändlerei richtung Osteuropa. Auf dem Arbeitsmarkt sind zumindest in Ostdeutschland Polen praktisch nicht existent und das gegen alle Prognosen. Denn Polen sind nicht blöde, die gehen auch dahin wo es die meiste Kohle gibt und da sieht es in Brandenburg nicht so gut aus. Daher reisen die um die ganze Welt zum Arbeiten.
Die Evangelische Notgemeinschaft in Deutschland (ENiD) wird sich weder mit Nationalsozialisten oder Kommunisten sowie sonstigen extremistischen Strukturen abfinden. Diese Einstellungen stehen diametral zu unserem Verständnis von Gott, Ehre, Freiheit, Vaterland. Wir sind gläubige, konservative und patriotische Christen und stehen für die strikte abendländische Tradition Deutschlands und des europäischen Raumes.
Nein. Ich eigentlich nicht. Migrationshintergrund ist nur das politisch korrekte Wort für Ausländer. Und da spielt es keine Rolle ob der aus der Türkei, dem Jemen oder aus Finnland kommt. Wer allerdings mal durch Pforzheim geht, merkt schnell wer da mit "Migrationshintergrund" die Mehrheit stellt.
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