Weil der Publizist Thomas Marcus Illmaier

gegen

Assessorin jur. Rehber Dogan,türkischstämmige Bedienstete der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Nord, Agentur für Arbeit Hamburg, Abt. Interner Service Personal,

zwei begründete Dienstaufsichtsbeschwerden erhoben hat “wegen eklatanter sprachlicher Mängel in Rechts- und Verwaltungsdeutsch” der Dame, die in ihrer Position Prozess- und Verwaltungssachen gerichtsfest entscheiden soll, hat ihr Vorgesetzter Ronald Geist den Publizisten strafangezeigt wegen angeblich rassistischer Beleidigung, weil Illmaiers Rüge und Belehrung auch den Verdacht auf unangemessene sprachliche Integration der Dame mit Migrationshintergrund streifte.

Daraufhin erhielt Thomas Illmaier vom Amtsgericht Schwarzenbek auf Betreiben der Staatsanwaltschaft Lübeck Strafbefehl über 400,00 EUR, verbunden mit der Androhung von 40 Tagen Haft, für den Fall, dass er die Geldstrafe nicht bezahlen würde.
Dagegen wurde Einspruch erhoben, so dass es nun zu der Hauptverhandlung kommt.

Antrag auf Ladung der Sachverständigen Dr. Thilo Sarrazin, Henryk M. Broder und Udo Ulfkotte blieb ungehört; das Gericht unter Leitung der Richterin Oppeland schweigt dazu.

Wenn wir in Deutschland so weit sind, dass Kritik an der sprachlichen Integration von Migranten im Staatsdienst als rassistische Beleidigung gewertet und mit 40 Tagen Haft bedroht wird, verkehren sich die Dinge ins Gegenteil der Demokratie, deren Wert sich wesentlich durch Meinungs- und Pressefreiheit sowie die Einmischung von Bürgerrechtlern in die Belange von Staat und Gesellschaft bestimmt.


Falls die Medien doch noch Interesse an diesem Thema haben:
Die Verhandlung findet im Amtsgericht Schwarzenbek, Saal 1 am 16. April 2012 um 13.30 Uhr statt.

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Der Irrsinn triebt immer tollere Blüten!