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Thema: Der geplante 3 WK

  1. #1
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    Standard Der geplante 3 WK

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    Interessante Aufklärungen.
    Seitdem ich die Menschen kenne, liebe ich die Tiere.
    Arthur Schopenhauer
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  2. #2
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    Standard AW: Der geplante 3 WK

    Infokrieg: Wolfgang Eggert - Der geplante Dritte Weltkrieg
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  3. #3
    farbig Benutzerbild von dye
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    Standard AW: Der geplante 3 WK

    Die Kriegspropaganda der Regierung Israels: Verstoss gegen den ICCRP Pakt ?

    Die Regierung Israels hat vor 2 Monaten öffentlichen einen möglichen Angriffskrieg gegen den Iran angekündigt. Israel hat 1966 den Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ICCRP) unterzeichnet und 1991 ratifiziert. Der Artikel 20 dieses Paktes enthält folgende Verpflichtung:

    Artikel 20
    1. Jede Kriegspropaganda wird durch Gesetz verboten.
    2. Jedes Eintreten für nationalen, rassischen oder religiösen Hass, durch das zu Diskriminierung, Feindseligkeit oder Gewalt aufgestachelt wird, wird durch Gesetz verboten.

    Article 20
    1. Any propaganda for war shall be prohibited by law.
    2. Any advocacy of national, racial or religious hatred that constitutes incitement to discrimination, hostility or violence shall be prohibited by law.

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    Der Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) auch Zivilpakt (deutsch: IPBPR, englisch: ICCPR) genannt, trat am 23.03.1976 in Kraft. Er ist einer der im Rahmen der Vereinten Nationen geschlossenen völkerrechtlichen Verträge. Er garantiert die sogenannten Rechte der ersten Generation. Darunter fallen das Recht auf Leben, das Verbot von Sklaverei und Zwangsarbeit, das Recht auf persönliche Freiheit und Sicherheit, Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, das Recht auf Teilnahme an allgemeinen, gleichen und geheimen Wahlen sowie ein Diskriminierungsverbot aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Religion oder Sprache. Im Rahmen des IPBPR ist der UN-Menschenrechtsausschuss eingerichtet worden. Ihm obliegt die Prüfung und ggf. Durchsetzung, der im Pakt aufgeführten Rechte in den Vertragsstaaten.

    Die offzielle und öffentliche Ankündigung eines möglichen Angriffskrieges durch die Regierung Israel ist meiner Meinung nach ein klarer Verstoss gegen den
    Artikel 20. Die Vertragsparteien des ICCRP Paktes sollten daher von den in Artikel 41 gesetztlich legitimierten Möglichkeiten Gebrauch machen und den Verstoss
    Israels durch die Nichteinhaltung des Artikel 20 einer Feststellung überprüfen. Israel muss vor der Weltöffentlichkeit zu einer Stellungnahme gezwungen werden.

    Artikel 41

    (1) Ein Vertragsstaat kann aufgrund dieses Artikels jederzeit erklären, dass er die Zuständigkeit
    des Ausschusses zur Entgegennahme und Prüfung von Mitteilungen anerkennt, in denen ein
    Vertragsstaat geltend macht, ein anderer Vertragsstaat komme seinen Verpflichtungen aus diesem
    Pakt nicht nach. Mitteilungen aufgrund dieses Artikels können nur entgegengenommen und
    geprüft werden, wenn sie von einem Vertragsstaat eingereicht werden, der für sich selbst die
    Zuständigkeit des Ausschusses durch eine Erklärung anerkannt hat. Der Ausschuss darf keine
    Mitteilung entgegennehmen, die einen Vertragsstaat betrifft, der keine derartige Erklärung
    abgegeben hat. Auf Mitteilungen, die aufgrund dieses Artikels eingehen, ist folgendes Verfahren
    anzuwenden:
    a) Ist ein Vertragsstaat der Auffassung, dass ein anderer Vertragsstaat die Bestimmungen dieses
    Paktes nicht durchführt, so kann er den anderen Staat durch schriftliche Mitteilung darauf
    hinweisen. Inner halb von drei Monaten nach Zugang der Mitteilung hat der Empfangsstaat
    dem Staat, der die Mitteilung übersandt hat, in bezug auf die Sache eine schriftliche Erklärung
    oder sonstige Stellungnahme zukommen zu lassen, die, soweit es möglich und angebracht ist,
    einen Hinweis auf die in der Sache durchgeführten, anhängigen oder zur Verfügung stehenden
    innerstaatlichen Rechts behelfe enthalten soll.
    b)Wird die Sache nicht innerhalb von sechs Monaten nach Eingang der einleitenden Mitteilung
    bei dem Empfangsstaat zur Zufriedenheit der beiden beteiligten Vertragsstaaten geregelt, so
    hat jeder der beiden Staaten das Recht, die Sache dem Ausschuss zu unterbreiten, indem er
    diesem und dem anderen Staat eine entsprechende Mitteilung macht.
    c) Der Ausschuss befasst sich mit einer ihm unterbreiteten Sache erst dann, wenn er sich
    Gewissheit verschafft hat, dass alle in der Sache zur Verfügung stehenden innerstaatlichen
    Rechtsbehelfe in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Grundsätzen des
    Völkerrechts eingelegt und erschöpft worden sind. Dies gilt nicht, wenn das Verfahren bei der
    Anwendung der Rechtsbehelfe unangemessen lange gedauert hat.
    d) Der Ausschuss berät über Mitteilungen aufgrund dieses Artikels in nichtöffentlicher Sitzung.
    e) Sofern die Voraussetzungen des Buchstaben (c) erfüllt sind, stellt der Ausschuss den
    beteiligten Vertragsstaaten seine guten Dienste zur Verfügung, um eine gütliche Regelung der
    Sache auf der Grundlage der Achtung der in diesem Pakt anerkannten Menschenrechte und
    Grundfreiheiten herbeizuführen.
    f) Der Ausschuss kann in jeder ihm unterbreiteten Sache die unter Buchstabe (b) genannten
    beteiligten Vertragsstaaten auffordern, alle erheblichen Angaben beizubringen.
    g) Die unter Buchstabe (b) genannten beteiligten Vertragsstaaten haben das Recht, sich vertreten
    zu lassen, sowie mündlich und/oder schriftlich Stellung zu nehmen, wenn die Sache vom
    Ausschuss verhandelt wird.
    h) Der Ausschuss legt innerhalb von 12 Monaten nach Eingang der unter Buchstabe (b)
    vorgesehenen Mitteilung einen Bericht vor:
    i) Wenn eine Regelung im Sinne von Buchstabe (e) zustande gekommen ist, beschränkt der
    Ausschuss seinen Bericht auf eine kurze Darstellung des Sachverhalts und der erzielten
    Regelung;
    ii) wenn eine Regelung im Sinne von Buchstabe (e) nicht zustande gekommen ist, beschränkt
    der Ausschuss seinen Bericht auf eine kurze Darstellung des Sachverhalts; die schriftlichen
    Stellungnahmen und das Protokoll über die mündlichen Stellungnahmen der beteiligten
    Vertragsparteien sind dem Bericht beizufügen.
    In jedem Falle wird der Bericht den beteiligten Vertragsstaaten übermittelt.
    (2) Die Bestimmungen dieses Artikels treten in Kraft, wenn zehn Vertragsstaaten Erklärungen
    nach Absatz 1 abgegeben haben. Diese Erklärungen werden von den Vertragsstaaten beim
    Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt, der den anderen Vertragsstaaten Abschriften
    davon übermittelt. Eine Erklärung kann jederzeit durch eine an den Generalsekretär gerichtete
    Notifikation zurückgenommen werden. Eine solche Zurücknahme berührt nicht die Prüfung einer
    Sache, die Gegenstand einer aufgrund dieses Artikels bereits vorgenommenen Mitteilung ist;
    nach Eingang der Notifikation über die Zurücknahme der Erklärung beim Generalsekretär wird
    keine weitere Mitteilung eines Vertragsstaates entgegengenommen, es sei denn, dass der
    betroffene Vertragsstaat eine neue Erklärung abgegeben hat.


    Article 41

    1. A State Party to the present Covenant may at any time declare under this article that it recognizes the competence of the Committee to receive and consider communications to the effect that a State Party claims that another State Party is not fulfilling its obligations under the present Covenant. Communications under this article may be received and considered only if submitted by a State Party which has made a declaration recognizing in regard to itself the competence of the Committee. No communication shall be received by the Committee if it concerns a State Party which has not made such a declaration. Communications received under this article shall be dealt with in accordance with the following procedure:
    (a) If a State Party to the present Covenant considers that another State Party is not giving effect to the provisions of the present Covenant, it may, by written communication, bring the matter to the attention of that State Party. Within three months after the receipt of the communication the receiving State shall afford the State which sent the communication an explanation, or any other statement in writing clarifying the matter which should include, to the extent possible and pertinent, reference to domestic procedures and remedies taken, pending, or available in the matter;
    (b) If the matter is not adjusted to the satisfaction of both States Parties concerned within six months after the receipt by the receiving State of the initial communication, either State shall have the right to refer the matter to the Committee, by notice given to the Committee and to the other State;
    (c) The Committee shall deal with a matter referred to it only after it has ascertained that all available domestic remedies have been invoked and exhausted in the matter, in conformity with the generally recognized principles of international law. This shall not be the rule where the application of the remedies is unreasonably prolonged;
    (d) The Committee shall hold closed meetings when examining communications under this article;
    (e) Subject to the provisions of subparagraph (c), the Committee shall make available its good offices to the States Parties concerned with a view to a friendly solution of the matter on the basis of respect for human rights and fundamental freedoms as recognized in the present Covenant;
    (f) In any matter referred to it, the Committee may call upon the States Parties concerned, referred to in subparagraph (b), to supply any relevant information;
    (g) The States Parties concerned, referred to in subparagraph (b), shall have the right to be represented when the matter is being considered in the Committee and to make submissions orally and/or in writing;
    (h) The Committee shall, within twelve months after the date of receipt of notice under subparagraph (b), submit a report:
    (i) If a solution within the terms of subparagraph (e) is reached, the Committee shall confine its report to a brief statement of the facts and of the solution reached;
    (ii) If a solution within the terms of subparagraph (e) is not reached, the Committee shall confine its report to a brief statement of the facts; the written submissions and record of the oral submissions made by the States Parties concerned shall be attached to the report. In every matter, the report shall be communicated to the States Parties concerned.
    2. The provisions of this article shall come into force when ten States Parties to the present Covenant have made declarations under paragraph I of this article. Such declarations shall be deposited by the States Parties with the Secretary-General of the United Nations, who shall transmit copies thereof to the other States Parties. A declaration may be withdrawn at any time by notification to the Secretary-General. Such a withdrawal shall not prejudice the consideration of any matter which is the subject of a communication already transmitted under this article; no further communication by any State Party shall be received after the notification of withdrawal of the declaration has been received by the Secretary-General, unless the State Party concerned has made a new declaration.

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    "Obsequium amicus, veritas odium parit" / "Willfährigkeit macht Freunde, Wahrheit schafft Hass"

  4. #4
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    Standard AW: Der geplante 3 WK

    Frau Lagarde, Chefin des IWF, sagte vor etwa 2 Wochen. "Wir befinden uns in einer Situation wie vor dem 2. Weltkrieg."

    Mediale Kriegsvorbereitungen

    Spätestens wenn Henryk M. Broder in Deutschland geehrt wird, ist klar, dass die Hetze für einen neuen Krieg auch bei uns angekommen ist. Broder ist Aktivist auf der fremdenfeindlichen Plattform PI-News und betreibt mit anderen Autoren das ätzende Hetzblog "Die Achse des Guten". Seine Schriften dienten dem norwegischen Psychopaten Breivik als Inspiration.

    Aufrüstung in Nahost

    Nicht nur in den Medien wird aufgerüstet. Die Streitkräfte der NATO in Nahost und Israels werden in letzter Zeit stark ausgebaut.

    1. Der US-Flugzeugträger USS John C. Stennis (CVN-74) wird im November in den Arabischen Golf verlegt. Die bisher dort stationierte USS George H. W. Bush wird vor der Küste Syriens positioniert.

    2. Im September wurden die ersten der neuen Super-Bunker-Buster Bomben der US Air Force übergeben. Diese 15 Tonnen schweren Bomben sollen die ausgebauten Bunkeranlagen des Iran zerstören können. Sie sind 4x schwerer als die bisherigen Bunker-Buster und sollen mit B52-Bombern ans Ziel gebracht werden.

    3. Im Herbst werden von der NATO gemeinsam mit der israeleischen Luftwaffe in großen Manövern typische Angriffsmuster trainiert. Die Zusammenarbeit soll intensiviert werden.

    4. Die folgende Karte zeigt die Umschließung des Iran mit amerikanischen Stützpunkten: US Basen Iran

    5. Deutschland wird im kommenden Jahr ein weiteres U-Boot der Dolphin Klasse an Israel liefern. Dieses U-Boot wird zu 1/3 vom deutschen Steuerzahler finanziert (135 Millionen Euro) und nur zu 2/3 von Israel bezahlt. Es kann mit Atomraketen bestückt werden. Damit verstößt Deutschland gegen die eigenen Gesetze zum Export von Rüstungsgütern. Deutsche Waffen dürfen nicht in Krisengebiete exportiert werden. Nahost ist derzeit DAS Krisengebiet in der Welt.

    6. Georgien wird von den USA für 5 Milliarden Dollar militärisch aufgerüstet. Der aktuelle Militär Etat der USA enthält für Georgien ein extra Programm. Die strategische Lage von Georgien zwischen Russland und Iran ist sehr bedeutsam.

    7. In Katar sammeln sich etwa 25.000 Söldner, um Syrien anzugreifen (wie in Libyen). 9.000 US-Söldner und Geheimdienstoffiziere wurden bereits nach Israel verlegt.

    Auch die Gegenseite rüstet auf:

    1. Als Antwort auf die Verstärkung der amerikanischen Flotte in Nahost mit dem Flugzeugträger USS John C. Stennis wurde der russisiche Flugzeugträger Kusnezow und mehrere U-Boote ins östliche Mittelmeer verlegt und in syrischen Häfen stationiert.

    2. 3 Millionen russische Gasmasken wurde nach Nahost geliefert (mit biologischen und chemischen Filtern).

    3. Die Luftabwehr in Syrien und Iran wurde mit neuester russischer Technik ausgestattet.

    4. Nach unbestätigten Angaben soll China dem Iran militärische Unterstützung zugesagt haben, im Falle eines amerikanisch-israelischen Angriffs soll auch nukleare Unterstützung eine Option sein. Zudem ist China nach eigenen Angaben in der Lage, das amerikanische GPS-System regional auszuschalten, was die US-Flottenverbände nahezu blind macht.

    5. Russlands Militär trainiert in einem groß angelegten Manöver die Reaktionen bei einem Angriff auf den Iran.

    6. Außerdem wurde mit Barnaul-T ein neues Luftabwehr-Führungssystem in Südrussland installiert.

    7. Im Falle einer Verschärfung der Sanktionen droht Iran mit einer Sperrung der Straße von Hormous. Durch diese Schiffahrtsroute kommen 40% der Öllieferungen in die westlichen Industriestaaten. Um der Drohung Nachdruck zu verleihen finden gegenwärtig mehrere große Manöver der iranischen Streikräfte an der Straße von Hormous statt.

    Terroranschläge

    Mehrere Terror-Anschläge im Iran bzw. gegen Wissenschaftler, die für den Iran gearbeitet haben, werden dem Mossad zugeschrieben. Außerdem hat der US-Senat den Geheimdiensten seit 2008 mehr als 400 Mio. Dollar für verdeckte Operationen im Iran zur Verfügung gestellt.

    1. Physik-Prof. Massud Ali Mohammadi starb im Januar 2010 in Teheran durch eine ferngezündete Bombe.

    2. Am 29. November 2010 stirbt der iranische Atomwissenschaftler Majid Shahriari bei einem Anschlag.

    3. Der iranischen Physiker Abbasi Davani überlebt die Maschinengewehrsalve eines Killerkommandos schwer verletzt.

    4. Am 1. August 2011 wird der Leiter des iranischen Drohnenprogramm, Reza Baruni, durch eine Bombe in seinem Haus getötet. Unter Leitung von Baruni konnte der Iran militärische Drohnen entwickeln, die den modernsten US-Produkten gleichwertig sind. Als Iran im März eine eigene Tarkappendrohne vorstellte sagte US-Verteidigungsminister Robert Gates vor dem Senat: "Iran hat Drohnen und das ist eine Sorge, denn es handelt sich um einen Bereich, wo sie uns Schwierigkeiten bereiten können."

    5. Fünf russische Atom-Wissenschaftler (u.a. Chefdesigner Sergei Rizhov, Gennadi Benyok, Nicolai Tronov, un der oberste russische Nuklearexperte Andrei Tropinov) sterben bei einer Explosion einer russischen Tupolev TU-134. Die Experten waren auf dem Weg zur iranischen Nuklearanlage Bushehr.

    6. Der iranische Raketenexperte Brigadegeneral Hassan Tehrani Moqadam von der Imam-Hussein-Universität starb am 12. November 2011durch eine Bombe.

    Krieg im Cyberspace

    Über den bereits laufenden "Krieg im Cyberspace" ist nur die Spitze des Eisberges bekannt.

    Die Experten der USA und Israels sollen mit der hochentwickelten Cyber-Waffe Stuxnet gezielt die Nuklearanlagen in Bushehr angegriffen und das Nuklearprogramm des Iran wirksam verzögert haben. Laut den von Wikileaks veröffentlichen Cable hat die Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) in Berlin, die auch den Bundestag und die deutsche Regierung berät, den US-Offiziellen den Einsatz von Cyberwaffen empfohlen. In der Zwischenzeit empfahl XXXXXXXXXXXX, dass eine Politik der verdeckten Sabotage (unerklärliche Explosionen, Unfälle, Computerhacken etc.) würde effektiver sein, als ein militärischer Angriff, dessen Auswirkungen in der Region verheerend sein könnte."

    Im Dezember 2011 konnte eine Cyber Warface Group des Iran eine der besten amerikanischen Drohnen übernehmen und zur Landung auf iranisichem Gebiet zwingen. Die US-Army war perplex. Dieser Drohnentyp ist sehr gut gegen Angriffe auf die Kommunikationsverbindungen geschützt. Möglicherweise gibt es einen Zusammenhang mit der Viren-Infektion des amerikanischen Command-and-Control Centers für Drohnen in der Creech Air Force Base?

    Ein Vergleich

    Iran: Der Iran soll ein militärisches Nuklearprogramm verfolgen. Diese Ambitionen werden seit 10 Jahren immer wieder als Motiv für einen Angriff der NATO und Israels kolportiert. Bisher konnte die internationale Atomenergiebehörde (IAEA) unter Führung von von Mohammed el-Baradei bei ihren Kontrollen keinen Nachweis für militärische Ambitionen erbringen. Mit dem Führungswechsel änderten sich die Berichte und es gibt Andeutungen, Möglichkeiten, angebliche Anzeichen für Kooperationen aber nach wie vor keine konkreten Beweise.

    Das Atomkraftwerk in Buschehr ist ein Leichtwasserreaktor, der ausschließlich zivilen Zwecken dient. Iran hat den Atomwaffensperrvertrag unterzeichnet, erlaubt Kontrollen der IAEA und hat völkerrechtlich das Recht, Atomenergie für zivile Zwecke zu nutzen.

    Israel: besitzt illegal ca. 300 Atomsprengköpfe, hat den Atomwaffensperrvertrag nicht unterzeichnet, erlaubt keine Kontrollen der IAEA und droht Nachbarstaaten offen mit seinem Atomwaffenpotential. Ein hoher israelischer Regierungsbeamter hat im März 2011 gesagt, Israel hätte vom US-Präsidenten Obama Garantien bekommen, die USA würden die strategischen und abschreckenden Fähigkeiten Israels aufrechterhalten und sogar verbessern.

    Iran: der Präsident der Ahmadinedschad soll mit der Vernichtung Israels gedroht haben. In der Süddeutschen Zeitung findet man eine Auseindersetzung mit der falschen Übersezung. Ahmadinedschad sagte, "dass die widerrechtliche Besetzung der heiligen Stätte Jerusalem Geschichte sein wird". Über den Staat Israel hat er auch im Kontext des falsch übersetzten Zitates nicht gesprochen.

    Israel: hat mehrfach offen mit nuklearen Angriffen auf den Iran gedroht. Beispielsweise sagte der Danny Yatom, ehemaliger Chef des Mossad:
    "Wenn die Welt darin versagt sich der Herausforderung zu stellen, dann wird Israel sein Recht auf Selbstverteidigung wahrnehmen. Was das bedeutet könnt ihr euch selber denken."

    Seit den Nürnberger Kriegsverbrecher-Prozessen und nach internationalem Recht ist das Aufrufen zu einem Angriffskrieg und das Führen so eines Krieges ein Verbrechen.

    Krieg ist keine Lösung!

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  5. #5
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    Standard AW: Der geplante 3 WK

    Interessant finde ich auch . Wenn Israel mit dem Rücken zur Wand steht. Sprich am verlieren sein sollte zerstört es vorher die ganze Welt mit seinen A-Waffen. Das sagt wohl alle über diesen Satanssaat.
    Seitdem ich die Menschen kenne, liebe ich die Tiere.
    Arthur Schopenhauer
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  6. #6
    der mit den Pillen tanzt! Benutzerbild von pw75
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    Daumen hoch! AW: Der geplante 3 WK

    der Krieg ist aus, wenn Du deinem Herzen folgst!
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    Bomben für Frieden ist wie Ficken für Jungfräulichkeit!

  7. #7
    Mitglied Benutzerbild von D-Moll
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    Standard AW: Der geplante 3 WK

    Die jüdische Evangelitensekte in USrael wollen ja den Untergang der Welt, was den Israelis nur recht sein kann.
    Seitdem ich die Menschen kenne, liebe ich die Tiere.
    Arthur Schopenhauer
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