User in diesem Thread gebannt : Zeljko |
Verstehe ich nicht. Hier geht es um eine gemeinsame Trauerfeier, um Andenken und Verlust (da waren sogar Zeitzeugen bei). Wie kann man da eine (vermutlich sogar die aufrichtigste aller beiteiligten Politker) Trauerhandlung nicht "tolerieren", wo man doch ohnehin so tolerant ist? Nicht tolerierbar waren doch eher die Sprechchöre der "Gegendemonstranten".
Insgesamt ist das ein Vorfall gegen jede Vernunft und Anstand, welchen du hier als normal und zwingend beschreiben willst. Zustände wie in der DDR.
Kirchentussi aus Sozenmilieu, schlimmer gehts nimmer.
Mich würde mal interessieren, ob die SPD-Spinatwachtel nicht rechtlich belangt werden kann, wenn sie eigenmächtig anderer Leute Trauerkränze entfernt. Und von den Polizisten hätte ich mir aber auch sämtliche Namen geben lassen.
Wie man auf einem der Fotos sieht, wurde das Vorgehen von einem Polizeibeamten des höheren Dienstes kommandiert.
Hinter ihm steht dann natürlich die politische Führung.
Selbst mit den Namen der eingesetzten Beamten,
die in ihrer Minik teilweise Schlägertypen ähneln, ist da wohl nicht viel auszurichten.
Geändert von Strandwanderer (07.04.2012 um 15:28 Uhr)
.„Es gibt Verbrechen gegen und Verbrechen für die Menschlichkeit. Die Verbrechen gegen die Menschlichkeit werden von Deutschen begangen. Die Verbrechen für die Menschlichkeit werden an Deutschen begangen.“ Carl Schmitt, deutscher Staatsrechtler und Philosoph
"Der Sieg ging an die Alliierten, der soldatische Ruhm an die Deutschen." Drew Middleton, amerikanischer Militärpublizist
Gute Frage, keine Ahnung. Jedenfalls stand die Dame (wie Stadtknecht schon sagte) unter Zugzwang. Die aufgestachelte Meute hat ihren Tribut gefordert und sie würde ganz dumm dastehen wenn sie nichts gemacht hätte.
Was ich mich aber in diesem Zusammenhang frage, ist, ob man generell nichts gegen Das Aufstacheln gegen Rechts unternehmen kann. Und zwar ... *Trommelwirbel* ... mit den eigenen Waffen der Etablierten. Denn so lautet § 130 StGB (Zitat):
"(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
- gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
- die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft."
Zitat Ende.
Das Gesetz ist eigentlich zweifelsfrei.
Es war, man kann es nicht anders nennen - ein sehr weit verbreitetes Gefühl der Erlösung und Befreiung von der Demokratie
Das Schlimmste ist, dass diese Schnepfe mit dieser an Peinlichkeit schwer überbietbaren Aktion auch noch PR bekommt, wo sie nur schweigende Verachtung verdient hätte ...
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