In der Türkei können nur Ausländer eingebürgert werden, die ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können, die türkischen Sitten einhalten und die türkische Sprache beherrschen. Grundsicherung gibt es für niemanden.
In den reichen arabischen Staaten werden Ausländer praktisch nie eingebürgert, sondern bei Bedürftigkeit oder Gesetzesbrüchen (Finger zeigen kann ausreichen) sofort ausgewiesen.