Ich sagte schon früher, daß unbedingt eine Strafrechtsreform von Nöten ist, die sich an der Wertigkeit des Grundgesetzes bzw. der Menschenrechte orientiert.
Dort ist man nämlich den Weg gegangen, die wesentlichen Werte vorrangig zu nennen. Das Strafrecht hat sich gefälligst in der Rangordnung danach zu richten, welche Werte respektive Rechte des Opfers verletzt wurden.