Entscheidung in Straßburg

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Er zeugte vier Kinder mit seiner Schwester und saß dafür mehr als drei Jahre im Gefängnis. Nun scheiterte Patrick S. mit seiner Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte: Das deutsche Inzestverbot verstößt demnach nicht gegen das Grundrecht auf Schutz des Privatlebens. [Links nur für registrierte Nutzer]
Jetzt sollten auch muslimische Verwandtenehen unter Strafe gestellt werden.:knie: