Anzumerken ist hier, dass ein Verbot bloss des Beischlafes zwischen (nahen) Verwandten am Problem vorbeigeht, da ja nicht der Akt an sich das engere Problem ist, sondern das Ergebnis.
Dieses nun aber kann sich auch bei Nichtverwandten einstellen, weshalb, wenn schon, man umfassend wird nachdenken darüber, wer mit wem dürfen soll.
Das Merkmal "Behinderung" wurde bereits genannt, ich nenne ein zwotes: Das Alter.