Es kann nicht angehen, daß wegen Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens bestraft wird, wer die Staatsform der Bundesrepublik abändern will, während der, der das deutsche Staatsvolk in der Bundesrepublik abschaffen und durch eine multikulturelle Gesellschaft ersetzen und auf deutschem Boden einen Vielvölkerstaat etablieren will, straffrei bleibt - Dr. Otto Uhlitz (SPD), in Aspekte der Souveränität, 1987
Da sieht man wieder welche hinterlistigen Drecksäcke die feigen arroganten Franzmänner sind.
Wo ist Merkels Stasiakte?
dann sollte man von deutscher seite der offensichtlich klammen stadt sedan unter die arme greifen um den erhalt des denkmals zu sichern. und ganz nebenbei, das mahnmal für die umgebrachten zwangsarbeiter auf dem krefelder hauptfriedhof vergammelt auch. desgleichen das denkmal für die krefelder bürger, die in dem napoleonischem heer umgekommen sind. auch das ist ist schande.
Da haste aber Pech, mei Gudschder! :no_no: Auch da haben die Besatzer vorgesorgt:
Weiter gibt ein Brief der Bayerischen Verwaltung der Staatlichen Schlösser, Gärten und Seen Aufschluß. Auf die Anfrage eines Bürgers, warum denn die Gedenktafeln mit den überhöhten Opferzahlen im Konzentrationslager Flossenbürg nicht durch solche mit richtigen Zahlen ersetzt würden, antwortete diese zuständige Behörde wie folgt:Aus einem Brief de Maizieres und Genschers an die vier Siegermächte. Dort heißt es unter Punkt 2:
"Die auf deutschem Boden errichteten Denkmäler, die den Opfern des Krieges und der Gewaltherrschaft gewidmet sind, werden geachtet und stehen unter dem Schutz deutscher Gesetze. […]"
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 13.9.1990.
Man kann davon ausgehen, dass es mit anderen Staaten ähnliche Verträge gibt, die eine Änderung von Gedenkstätten verbieten, so das auch längst widerlegte Zahlen weiter ihre "Gültigkeit" behalten!"Eine Veränderung oder Auswechselung all dieser Gedenksteine und Glasfenster würde zu einem unvertretbaren Aufwand führen. Außerdem besteht ein Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich vom 23.10.1954 (Bundesanzeiger Nr. 105 v. 4. 6. 1957), demzufolge die Gedenkstätte in dem zum Zeitpunkt des Abkommens vorhandenen Zustand dauernd zu erhalten ist, so daß Veränderungen auch rechtliche Hindernisse entgegenstehen."
Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen, Schreiben vom 20. 3. 1981, Az. 238-3611/81 -Ib, Klaß an R. Heuschneider.
"Wir Deutschen sollten die Wahrheit auch dann ertragen lernen, wenn sie für uns günstig ist."
Heinrich von Brentano
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