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Vor dem Amtsgericht Jena musste sich die Studentin Linda F. in dieser Woche wegen Beleidigung eines Bundeswehr-Reservisten verantworten.
Jena. Zwei Mal im Jahr wird auf dem Universitäts-Campus ein Informationsstand des Reservistenverbandes aufgebaut. Die junge Frau hatte nicht weit von dieser Werbeinsel den Fußweg mit Kreide beschmiert. Der erste Text, den sie auf den Asphalt schrieb, war ein Zitat von Kurt Tucholsky: "Soldaten sind Mörder." Später schrieb sie ohne Anführungszeichen noch hinzu: Soldaten sind Schweine.

Joscha Rasch, Ehrenvorsitzender des Reservistenverbandes und Stabsgefreiter, der den Vorfall beobachtet hatte, diese Worte auf sich und den Info-Stand bezog, erstattete Anzeige gegen Unbekannt. Einige Tage später erkennt er die Frau in der Mensa der Universität wieder, meldet dies der Polizei, die daraufhin die Personalien der Studentin aufnimmt.

Der zuständige Richter, Dr. Litterst-Tiganele, sieht das geschriebene Zitat von Tucholsky als Teil einer freien Meinung laut Artikel 5 des Grundgesetzes, der die Meinungs- und Kunst-, sowie die Wissenschaftsfreiheit schützt. Den zweiten Teil der Äußerung der Studentin schätzte er allerdings als eine eigene Meinungsbekundung ein.

Linda F. will weiterhin Kritik gegen einen Kriege führenden Staat üben. Dies jedoch nur noch im rechtlichen Rahmen. Sie bekannte sich vorgestern zu ihrem Fehler. Da die junge Frau nicht vorbestraft ist, war das Gericht dazu bereit das Verfahren gegen sie einzustellen.

Im Gegenzug muss Linda F. gemeinnützig arbeiten. Die Studentin hat dazu innerhalb von drei Monaten 40 Arbeitsstunden zu leisten.

Richter Dr. Litterst-Tiganele erklärte der Angeklagten, dass die Meinungsfreiheit in unserem demokratischen Staat nicht grenzenlos ist. Jeder Mensch verdient den Anspruch auf Respekt, auch wenn man ihm gegen über kritisch eingestellt sein sollte. Zudem betonte er in der Verhandlung immer wieder, wie wichtig eine sachliche Klärung ist.
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