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Thema: AUSGEZEICHNETE D E U T S C H -Kenntnisse

  1. #1
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    Standard AUSGEZEICHNETE D E U T S C H -Kenntnisse

    Tankstellenpächterin sucht per Inserat eine/n Mitarbeiter/in mit solcher Qualifikation. Statt fündig zu werden, erhält sie vom Magistrat GRAZ eine Strafverfügung, weil ihr Anforderungsprofil im Inserat Ausländer diskriminiere, und für die gefragte Tätigkeit diese Kenntnisse nicht nötig wären.
    Sie hat dagegen berufen.
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    Geändert von Senator74 (12.07.2012 um 10:17 Uhr)

  2. #2
    Doppeldenk öm de Eck. Benutzerbild von Tantalit
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    Standard AW: AUSGEZEICHNETE D E U T S C H -Kenntnisse

    Zitat Zitat von Senator74 Beitrag anzeigen
    Tankstellenpächterin sucht per Inserat eine/n Mitarbeiter/in mit solcher Qualifikation. Statt fündig zu werden, erhält sie vom Magistrat GRAZ eine Strafverfügung, weil ihr Anforderungsprofil im Inserat Ausländer diskriminiere, und für die gefragte Tätigkeit diese Kenntnisse nicht nötig wären.
    Sie hat dagegen berufen.
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    Schön blöd war die, so etwas schreibt man doch nicht in eine Anzeige so handelt man höchstens.
    Rechtschreibfehler dürft ihr suchen, ihr findet eh nie alle.

  3. #3
    nouvelles à la main Benutzerbild von umananda
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    Standard AW: AUSGEZEICHNETE D E U T S C H -Kenntnisse

    Zitat Zitat von Senator74 Beitrag anzeigen
    Tankstellenpächterin sucht per Inserat eine/n Mitarbeiter/in mit solcher Qualifikation. Statt fündig zu werden, erhält sie vom Magistrat GRAZ eine Strafverfügung, weil ihr Anforderungsprofil im Inserat Ausländer diskriminiere, und für die gefragte Tätigkeit diese Kenntnisse nicht nötig wären.
    Sie hat dagegen berufen.
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    Dein Link funktioniert nicht. Deshalb stelle ich ihn noch einmal hinein.

    Servus umananda


    Überzeugen ist unfruchtbar.

    Walter Benjamin
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  4. #4
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    Standard AW: AUSGEZEICHNETE D E U T S C H -Kenntnisse

    Zitat Zitat von Tantalit Beitrag anzeigen
    Schön blöd war die, so etwas schreibt man doch nicht in eine Anzeige so handelt man höchstens.
    Mag sein...aber gib den Bewerbern das 200 Seiten starke Handbuch für den Umgang mit gefährlichen und entflammbaren Stoffen. Jeder, der den Job will, wird sagen, dass er das versteht...bis dann die Tankstelle allen dort um die Ohren fliegt...nee, war schon richtig, so zu inserieren!!!

  5. #5
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    Standard AW: AUSGEZEICHNETE D E U T S C H -Kenntnisse

    Zitat Zitat von umananda Beitrag anzeigen
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    Dein Link funktioniert nicht. Deshalb stelle ich ihn noch einmal hinein.

    Servus umananda
    Danke...und was meinst du zu der Sache??

  6. #6
    nouvelles à la main Benutzerbild von umananda
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    Standard AW: AUSGEZEICHNETE D E U T S C H -Kenntnisse

    Zitat Zitat von Senator74 Beitrag anzeigen
    Mag sein...aber gib den Bewerbern das 200 Seiten starke Handbuch für den Umgang mit gefährlichen und entflammbaren Stoffen. Jeder, der den Job will, wird sagen, dass er das versteht...bis dann die Tankstelle allen dort um die Ohren fliegt...nee, war schon richtig, so zu inserieren!!!
    Außerdem ist der Hinweis im Anforderungsprofil "ausgezeichnete Kenntnisse der deutschen Sprache" keine Diskriminierung. Wenn ein Arbeitgeber gute Sprachkenntnisse voraussetzt, dann kann jeder sich angesprochen fühlen, der diese Voraussetzung erfüllt. Sei es die englische, deutsche, französische Sprache oder anderweitige Sprachen. Es ist schon wahnwitzig, welche Blüten das Gleichbehandlungsgesetz allmählich treibt.

    Am Ende darf man nicht einmal mehr fordern, dass ein Bürobote zwei Beine haben sollte ...

    Servus umananda


    Überzeugen ist unfruchtbar.

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  7. #7
    GESPERRT
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    Standard AW: AUSGEZEICHNETE D E U T S C H -Kenntnisse

    Zitat Zitat von umananda Beitrag anzeigen
    Außerdem ist der Hinweis im Anforderungsprofil "ausgezeichnete Kenntnisse der deutschen Sprache" keine Diskriminierung. Wenn ein Arbeitgeber Sprachkenntnisse voraussetzt, dann kann jeder sich angesprochen fühlen, der diese Voraussetzung erfüllt. Sei es englische, deutsche, französische oder anderweitige Sprachen. Es ist schon wahnwitzig, welche Blüten das Gleichbehandlungsgesetz allmählich treibt.

    Am Ende darf man nicht einmal mehr fordern, dass ein Bürobote zwei Beine haben sollte ...

    Servus umananda
    Ich denke, die Pächterin wird ohne Strafe davonkommen, es hat sich auch die WK Steiermark der Sache angenommen, aber allein die Strafandrohung für das Verlangen der Sprachkenntnisse ist ein schlechter Witz!!!

  8. #8
    Mitglied Benutzerbild von henriof9
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    Standard AW: AUSGEZEICHNETE D E U T S C H -Kenntnisse

    Zitat Zitat von Senator74 Beitrag anzeigen
    Mag sein...aber gib den Bewerbern das 200 Seiten starke Handbuch für den Umgang mit gefährlichen und entflammbaren Stoffen. Jeder, der den Job will, wird sagen, dass er das versteht...bis dann die Tankstelle allen dort um die Ohren fliegt...nee, war schon richtig, so zu inserieren!!!

    Warum soll es Euch besser gehen als uns in D. ?

    Hier ist es schon seit den 90ern eine Aktion eine Stelle auszuschreiben ohne das man einen Anwalt dafür benötigt, damit sich niemand auf die Krawatte getreten fühlt.

    Zeigt aber auch, das da im Magistrat Graz Leute sitzen, welche von Nichts ´ne Ahnung haben, und davon reichlich, und absolut weltfremd in ihren Beamtenstübchen sitzen.
    Eine Frau macht niemals einen Mann zum Narren;
    sie sitzt bloß dabei und sieht zu, wie er sich selbst dazu macht.


    Leb in der Vergangenheit, wenn du traurig sein willst. Leb in der Zukunft, wenn du ängstlich sein willst.
    Und wenn du glücklich sein willst, dann genieß den Moment.


  9. #9
    Neutraler Unparteiischer Benutzerbild von Nachbar
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    Standard AW: AUSGEZEICHNETE D E U T S C H -Kenntnisse

    Nachbar6352

    Gutes und diskussionswürdiges Thema.
    Mir sind Freiberufler bekannt, die aufgrund bestimmter Erfahrungen kaum noch jemanden einstellen, sich dem Grunde nach betrieblich verkleinert haben, weil sie bestimmten Abenteuern nicht mehr entgegensehen wollen.

  10. #10
    GESPERRT
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    Standard AW: AUSGEZEICHNETE D E U T S C H -Kenntnisse

    Zitat Zitat von henriof9 Beitrag anzeigen
    Warum soll es Euch besser gehen als uns in D. ?

    Hier ist es schon seit den 90ern eine Aktion eine Stelle auszuschreiben ohne das man einen Anwalt dafür benötigt, damit sich niemand auf die Krawatte getreten fühlt.

    Zeigt aber auch, das da im Magistrat Graz Leute sitzen, welche von Nichts ´ne Ahnung haben, und davon reichlich, und absolut weltfremd in ihren Beamtenstübchen sitzen.
    Danke für deine Darstellung!
    Im Magistrat Graz sind das die Erfüllungsgehilfen der Gleichbehandlungsbeauftragten im Bundeskanzleramt...was die Sache nur noch peinlicher macht..

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