Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
Sorry, das ist aber faktisch richtig, denn Artikel 146 GG enthält keine Verpflichtung zur einer neuen Verfassung, sondern Bedingungen die eine Verfassung erfüllen muss, die das GG ersetzt.
WAS ??

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Erklärung?