Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
Sorry, das ist aber faktisch richtig, denn Artikel 146 GG enthält keine Verpflichtung zur einer neuen Verfassung, sondern Bedingungen die eine Verfassung erfüllen muss, die das GG ersetzt. Rechtsauslegung folgt Regeln und nicht den Wunschvorstellungen von gewissen Menschen.
Ich habe nichts anderes behauptet. 146 GG umzusetzen ist immer noch eine Option. Gerade deswegen ist es falsch, wenn der Bundestag behauptet, das GG sei bereits eine Verfassung.