Zitat von
Gehirnnutzer
Sorry, das ist aber faktisch richtig, denn Artikel 146 GG enthält keine Verpflichtung zur einer neuen Verfassung, sondern Bedingungen die eine Verfassung erfüllen muss, die das GG ersetzt. Rechtsauslegung folgt Regeln und nicht den Wunschvorstellungen von gewissen Menschen.