Die Wiedervereinigung ist einer der größten Lügen der BRD .Den die sogenannte Wiedervereinigung ist nur eine weiter Lüge .Denn die BRD hat kein recht Verhandlungen mit den Alliierten zu führen .Sie kein Legitimer Nachfolge Staat des Deutschen Reiches
Kauf.
Nix weiter...die DDR wurde aus mir unerklärlichen Gründen durch die Bundesrepublik von den Russen unnötigerweise gekauft.
Ich sehe mich jedenfalls als DDR-(Neu-)Bürger, ihr Ami-Büttel!
GG 146
Alte Fassung:
Neue Fassung:Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
So eine Verpflichtung wird aber implizit vorrausgesetzt, zumindest in der alten Fassung. Deutlich ist das zwischen Verfassung und Grundgesetz unterschieden wird, letzteres wird durch den Artikel als Provisorium ausgewiesen. Leider ist keine Bedingung gestellt, wann denn nun endlich eine Verfassung eingefuehrt werden muss.Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Ich stimme der These zu, dass es sich um einen Beitritt der SBZ handelt und nicht um eine Wiedervereinigung im urspruenglichen Sinne des Grundgesetzes.
Offentsichtlich wird das auch als obsolet betrachtet, da es zu einer "Europaeischen Union" gehen soll. Dieser Gedanke wird zwar nicht von einer breiten Volksbewegung getragen, aber richtig breiten Widerstand gibt es dagegen ja auch nicht.
Sorry, erklär mir mal bitte, wie man nach den Regeln der Rechtsauslegung eine Verpflichtung aus dem Gesetzestext des 146ers ableiten kann.
1. Der Artikel setzt einen relativen und abstrakten Zeitpunkt ab wann das GG seine Gültigkeit verliert, nämlich zu dem Zeitpunkt an dem es durch eine neue Verfassung ersetzt wird.
2. Er stellt eine Bedingung an die Verfassung, die das GG ersetzt, sie muss in freier Entscheidung vom deutschen Volk beschlossen worden sein.
Mehr steht in dem Text nicht drin. Da steht nicht drin, das GG muss durch eine neue Verfassung ersetzt werden, sondern es kann durch eine neue Verfassung ersetzt werden, die die Bedingungen des Artikels 146 GG erfüllt. Das ist keine rechtlich bindende Verpflichtung.
Man kann zwar aus der ursprünglichen Präambel durchaus den Wunsch der Väter des GG ableiten, das wenn das Gebot der Wiedervereinigung erfüllt ist, das ganze mit einer neuen Verfassung als Ausdruck wiedererlangter Souveränität abgeschlossen wird, jedoch hat es keinen rechtlich bindenden Charakter.
Im Übrigen ist die Wiedervereinigung abgeschlossen, das Hoffen auf die ehemaligen Ostgebiete ist irrwitzig, egal ob man den 2 + 4 Vertrag als friedensvertragliche Lösung ansieht oder nicht. Selbst wenn ein Friedensvertrag noch notwendig wäre, er würde bezüglich der Ostgebiete keine anderen Regelungen enthalten, als die jetzigen. Da helfen auch keine Eigeninterpretationen des Völkerrechts etc. pp.. Wer sich das Potsdamer Abkommen durchliest, der wird erkennen, das eine Rückgabe dieser Gebiete nie geplant war, denn das Abkommen spricht von ehemaligen deutschen Gebieten und daran wird sich nichts ändern.
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
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