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Thema: Wiedervereinigung oder Beitritt

  1. #31
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    Standard AW: Gegen das Vergessen, gegen die Lügen der Politiker!

    Zitat Zitat von houston Beitrag anzeigen
    Ein austritt Auflösung aus der Nato wäre sehr wünschenswert.
    Wir sind ja nur noch von Freunden umgeben.
    Sollte jedes Land seine Truppen im eigenem Land belassen so wären wir dem Weltfrieden ein großes stück näher
    Das wäre eine wirklich gute Idee, und dann brauchte man ja überhaupt keine Truppen mehr.

  2. #32
    luiggi45
    Gast

    Standard AW: Gegen das Vergessen, gegen die Lügen der Politiker!

    Die Wiedervereinigung ist einer der größten Lügen der BRD .Den die sogenannte Wiedervereinigung ist nur eine weiter Lüge .Denn die BRD hat kein recht Verhandlungen mit den Alliierten zu führen .Sie kein Legitimer Nachfolge Staat des Deutschen Reiches

  3. #33
    Paluten Benutzerbild von Rocko
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    Standard AW: Wiedervereinigung oder Beitritt

    Kauf.
    Nix weiter...die DDR wurde aus mir unerklärlichen Gründen durch die Bundesrepublik von den Russen unnötigerweise gekauft.

  4. #34
    GESPERRT
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    Standard AW: Wiedervereinigung oder Beitritt

    Ich sehe mich jedenfalls als DDR-(Neu-)Bürger, ihr Ami-Büttel!

  5. #35
    Paluten Benutzerbild von Rocko
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    Standard AW: Wiedervereinigung oder Beitritt

    Zitat Zitat von Fry Beitrag anzeigen
    Ich sehe mich jedenfalls als DDR-(Neu-)Bürger, ihr Ami-Büttel!
    Ehrlich? Kommunist...
    Setz dich bitte mal dafür ein, dass die DDR eigenständig wird!

  6. #36
    GESPERRT
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    Standard AW: Wiedervereinigung oder Beitritt

    Zitat Zitat von Rocko Beitrag anzeigen
    Ehrlich? Kommunist...
    Setz dich bitte mal dafür ein, dass die DDR eigenständig wird!
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  7. #37
    Paluten Benutzerbild von Rocko
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    Standard AW: Wiedervereinigung oder Beitritt

    Zitat Zitat von Fry Beitrag anzeigen
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    Ganz ehrlich...wenn die defizitäre Ostzone erstmal weg ist, geht in der Bundesrepublik die Party los!
    Dieses Lied wird dann bestimmt der Kassenschlager der DDR-Jugend!

  8. #38
    GESPERRT
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    Standard AW: Wiedervereinigung oder Beitritt

    Zitat Zitat von Rocko Beitrag anzeigen
    Ganz ehrlich...wenn die defizitäre Ostzone erstmal weg ist, geht in der Bundesrepublik die Party los!
    Dieses Lied wird dann bestimmt der Kassenschlager der DDR-Jugend!
    Du wirst uns noch anbetteln, in einer unserer VEBs arbeiten zu dürfen!


  9. #39
    Mitglied Benutzerbild von Rhino
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    Standard AW: Gegen das Vergessen, gegen die Lügen der Politiker!

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Sorry, das ist aber faktisch richtig, denn Artikel 146 GG enthält keine Verpflichtung zur einer neuen Verfassung, sondern Bedingungen die eine Verfassung erfüllen muss, die das GG ersetzt. Rechtsauslegung folgt Regeln und nicht den Wunschvorstellungen von gewissen Menschen.
    GG 146
    Alte Fassung:
    Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
    Neue Fassung:
    Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
    So eine Verpflichtung wird aber implizit vorrausgesetzt, zumindest in der alten Fassung. Deutlich ist das zwischen Verfassung und Grundgesetz unterschieden wird, letzteres wird durch den Artikel als Provisorium ausgewiesen. Leider ist keine Bedingung gestellt, wann denn nun endlich eine Verfassung eingefuehrt werden muss.

    Ich stimme der These zu, dass es sich um einen Beitritt der SBZ handelt und nicht um eine Wiedervereinigung im urspruenglichen Sinne des Grundgesetzes.
    Offentsichtlich wird das auch als obsolet betrachtet, da es zu einer "Europaeischen Union" gehen soll. Dieser Gedanke wird zwar nicht von einer breiten Volksbewegung getragen, aber richtig breiten Widerstand gibt es dagegen ja auch nicht.

  10. #40
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Gegen das Vergessen, gegen die Lügen der Politiker!

    Zitat Zitat von Rhino Beitrag anzeigen
    GG 146
    Alte Fassung:

    Neue Fassung:

    So eine Verpflichtung wird aber implizit vorrausgesetzt, zumindest in der alten Fassung. Deutlich ist das zwischen Verfassung und Grundgesetz unterschieden wird, letzteres wird durch den Artikel als Provisorium ausgewiesen. Leider ist keine Bedingung gestellt, wann denn nun endlich eine Verfassung eingefuehrt werden muss.

    Ich stimme der These zu, dass es sich um einen Beitritt der SBZ handelt und nicht um eine Wiedervereinigung im urspruenglichen Sinne des Grundgesetzes.
    Offentsichtlich wird das auch als obsolet betrachtet, da es zu einer "Europaeischen Union" gehen soll. Dieser Gedanke wird zwar nicht von einer breiten Volksbewegung getragen, aber richtig breiten Widerstand gibt es dagegen ja auch nicht.
    Sorry, erklär mir mal bitte, wie man nach den Regeln der Rechtsauslegung eine Verpflichtung aus dem Gesetzestext des 146ers ableiten kann.

    1. Der Artikel setzt einen relativen und abstrakten Zeitpunkt ab wann das GG seine Gültigkeit verliert, nämlich zu dem Zeitpunkt an dem es durch eine neue Verfassung ersetzt wird.

    2. Er stellt eine Bedingung an die Verfassung, die das GG ersetzt, sie muss in freier Entscheidung vom deutschen Volk beschlossen worden sein.

    Mehr steht in dem Text nicht drin. Da steht nicht drin, das GG muss durch eine neue Verfassung ersetzt werden, sondern es kann durch eine neue Verfassung ersetzt werden, die die Bedingungen des Artikels 146 GG erfüllt. Das ist keine rechtlich bindende Verpflichtung.

    Man kann zwar aus der ursprünglichen Präambel durchaus den Wunsch der Väter des GG ableiten, das wenn das Gebot der Wiedervereinigung erfüllt ist, das ganze mit einer neuen Verfassung als Ausdruck wiedererlangter Souveränität abgeschlossen wird, jedoch hat es keinen rechtlich bindenden Charakter.

    Im Übrigen ist die Wiedervereinigung abgeschlossen, das Hoffen auf die ehemaligen Ostgebiete ist irrwitzig, egal ob man den 2 + 4 Vertrag als friedensvertragliche Lösung ansieht oder nicht. Selbst wenn ein Friedensvertrag noch notwendig wäre, er würde bezüglich der Ostgebiete keine anderen Regelungen enthalten, als die jetzigen. Da helfen auch keine Eigeninterpretationen des Völkerrechts etc. pp.. Wer sich das Potsdamer Abkommen durchliest, der wird erkennen, das eine Rückgabe dieser Gebiete nie geplant war, denn das Abkommen spricht von ehemaligen deutschen Gebieten und daran wird sich nichts ändern.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

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