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Gehirnnutzer
Falsch ist es nicht, Harry, weil eine Verfassung sich über ihre Aufgabe definiert, deswegen ist das GG eine Verfassung. Man kann sich darüber streiten in wie weit das GG von der Idealvorstellung einer Verfassung abweicht, aber nicht über den Umstand, das das GG eine Verfassung ist.
Das mag für die jenigen, die sich wenig mit Verfassungsrecht auseinandersetzen, schwer verständlich sein, da sie vergessen das viele Begriffe im Recht ein wenig anders definiert werden als Otto-Normalbürger es tut. Das aber nur nebenbei.
Es muss nicht umbedingt eine neue Verfassung nach Artikel 146 GG her, jedoch müssten mindestens einige Mängel auch scheinbare Mängel des GG ausgeräumt werden.