Dieses Urteil zeigt den Zusammenhang zwischen Justiz und Politik. In einem realen Rechtsstaat hätte das Gericht darlegen müssen, in wieweit diese Äusserung den Kläger belastet.
Sie hätten dann auf den zivilen Klageweg verweisen und das Verfahren mangels öffentlichen Interesse einstellen müssen.
Der Richter hat mit Sicherheit entsprechende Kontakte zu den Anwälten und Behörden in dieser Sache gehabt, intern und verschwiegen.
Dafür spricht auch die Höhe der Unterlassungserklärung, die unverhältnismäßig ist.
Bei einem Unfall darf man bei einem kleinen Schaden nicht einmal die Polizei rufen, da dies auf dem Zivilweg geklärt werden muss,
Dem Herrn Scheuch ist kein materieller Schaden entstanden, die Höhe des virtuellen Schadens sollte er durch ein Gutachten erst mal darlegen.
Die Frage ist jetzt, ist der Herr Scheuch irgendwie verwandt mit dem Herrn Hitler? Beide sind Östereicher.......