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Thema: Kommentare zur Kriminalität in Berlin

  1. #21
    Mitglied Benutzerbild von detti
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    Standard AW: Kommentare zur Kriminalität in Berlin

    Zitat Zitat von Efna Beitrag anzeigen
    Wenn es keinen Grund dafür gibt? Ein Täter wird meist nur dann wenn seine Haft für die Beweissicherung von Bedeutung, verdunkelungsgefahr herrscht, Fluchtgefahr oder eben der Täter ein Psych ist oder so...
    Mit anderen Worten,
    wenn ich ein Menschen totschlage und ein Geständnis ablege,
    brauche ich nicht in Untersuchungshaft zu bleiben ?
    Nach deinem Rechtsverständnis könnte ich in der Theorie jeden Tag ein Menschen totschlagen
    und brauchte nicht ins Gefängnis wenn ich ein Geständnis ablegen würde.
    Auch wenn du ein linker Gutmensch bist solltest du dein Rechtsempfinden überdenken
    Islam = Religionsdiktatur

  2. #22
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    Standard AW: Kommentare zur Kriminalität in Berlin

    Zitat Zitat von herberger Beitrag anzeigen
    Bei jemanden der unter Mordverdacht steht ist eigentlich immer von einer Fluchtgefahr auszugehen.
    Absolut richtig!

    Insbesondere bei Türken, die oft zum deutschen noch einen türkischen Pass besitzen und schnell mal mit dem Flugzeug in die alte Heimat abhauen können, denn bis die Fahndung angelaufen ist und in den Computern der Passkontrollen an Flughäfen erscheint, sind die über alle Berge.

    Wie oft liest man, dass sich ein Türke oder ein anderer Musel durch Flucht seiner Verurteilung entzogen hat.

  3. #23
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    Standard AW: Kommentare zur Kriminalität in Berlin

    Zitat Zitat von Reilinger Beitrag anzeigen
    Sag das mal Herrn Kachelmann!
    Wie lange haben sie den in U-Haft geknastet, nur wegen der unbewiesenen Behauptung, er sei ein Vergewaltiger?
    Welche Vorstrafen hatte er?
    Es kommt nicht auf die Vorstrafen an, bei Kachelmann gab es halt kein Geständnis und somit auch die Gefahr von Verdunkelung. Mich dünkts das hier den Sinn der Untersuchungshaft gar nicht kennt.

  4. #24
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    Standard AW: Kommentare zur Kriminalität in Berlin

    Zitat Zitat von Efna Beitrag anzeigen
    Ich habe in den Strang das es rein rechtlich auch so war das die Familie es sich schriftlich geben lassen musste ist richtig, das macht die sache nicht gerecht. Aber rein rechtlich war es durchaus in ordnung. es geht auch nicht darum ob man das recht annerkennt oder nicht, ich habe ja nicht gesagt das es in Ordnung ist oder nicht. sondern hier geht es darum das viele das Recht nicht kennen aber zu glauben das sie es kennen. Mit anderen worten die meisten kommentare dort zeugen von Unwissenheit, und ob man die Justiz ablehnt oder nicht, das Recht sollte man kennen und das scheinen Herren und Damen nicht!

    Aber du lehnst Emotionen ab die du selber hast und für dich selbst beanspruchst, aber hier dann Draufzulegen,
    Ich kann mir nicht selbst was gestatten und es anderen verwehren,wenn es mir passt....Oder ???
    Geändert von Patriotistin (26.10.2012 um 12:10 Uhr)


    "Radbod: "Wo befinden sich nach meiner Taufe meine Vorfahren?"
    Willibrord: "Diese würden nach wie vor in der Hölle bleiben, weil sie nicht getauft worden sind!"
    Daraufhin, so heißt es, zog der König seinen Fuß vom
    Taufbecken zurück und spricht: "Dann bin ich lieber mit meinen Ahnen in der Hölle, als mit Fremden im Himmel!"




    "White Lives Matter"


  5. #25
    Helvetier Benutzerbild von AdRem
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    Standard AW: Kommentare zur Kriminalität in Berlin

    Zitat Zitat von Reilinger Beitrag anzeigen
    Sag das mal Herrn Kachelmann!
    Wie lange haben sie den in U-Haft geknastet, nur wegen der unbewiesenen Behauptung, er sei ein Vergewaltiger?
    Welche Vorstrafen hatte er?
    Weil er Schweizer war, hatte er autom. Fluchtgefahr.
    Als Deutscher mit Wohnsitz in D wäre der nie solange in U-Haft gewesen.

  6. #26
    verteilt Lollis Benutzerbild von Reilinger
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    Standard AW: Kommentare zur Kriminalität in Berlin

    Zitat Zitat von Efna Beitrag anzeigen
    Es kommt nicht auf die Vorstrafen an, bei Kachelmann gab es halt kein Geständnis und somit auch die Gefahr von Verdunkelung. Mich dünkts das hier den Sinn der Untersuchungshaft gar nicht kennt.
    Auch hier gibt es kein Geständnis, sondern nur ein Verweisen der Schuld auf andere, die nicht anwesend sind. Das sind ja wohl zwei völlig verschiedene paar Stiefel. Wir haben hier einen brutal totgetretenen Jungen und einen "geständigen" Täter, der nur gesteht, daß er gar nichts gemacht hat. Ganz toll...!!!

  7. #27
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    Standard AW: Kommentare zur Kriminalität in Berlin

    Zitat Zitat von AdRem Beitrag anzeigen
    Nö, je nach Schwere des Deliktes und Absehbarkeit einer unbedingten Gefängnisstrafe gehts in den vorzeitigen Strafantritt.
    Kein Mörder der gestanden hat wird aus der U-Haft in Freiheit entlassen.
    Die U-Haft ist aber kein Vorzeitiger Strafantritt, kann nur im Verlauf des Prozesses als diese betrachtet(wenn der Täter zu einer langen Haftstrafe verurteilt wird können z.b. drei Monate zu drer Zeit schon dazu gewertet werden). Die erfolgt erst dann wenn das Gericht den Täter schuldig gesprochen hat und verurteilt hat.

  8. #28
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    Standard AW: Kommentare zur Kriminalität in Berlin

    Zitat Zitat von OneDownOne2Go Beitrag anzeigen
    Die Diskussion gab es hier schon oft. Die U-Haft ist ein "Mittel des Ermittlungsverfahrens", sie hat weder Straf- noch Schutzcharakter, sondern dient nur der Sicherung der Beweisaufnahme und evtl. noch der Verhinderung der Flucht eines Verdächtigen.

    Der anordnende Richter muss stichhaltige Gründe sehen, U-Haft zu verhängen, Rücksicht auf die Unschuldsvermutung nehmen und jedes entlastende Moment gelten lassen.
    Danke, gut erklärt, dafür grün.

  9. #29
    Mitglied Benutzerbild von herberger
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    Standard AW: Kommentare zur Kriminalität in Berlin

    Früher war das mal anders,bei einem Geständnis wurde die Untersuchungshaft auf die Haftstrafe mit angerechnet,während heute die Untersuchungshaft generell auf die Haftstrafe mit zugerechnet wird.

  10. #30
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    Standard AW: Kommentare zur Kriminalität in Berlin

    Die Tiermenschen müssen erst noch einmal morden, vergewaltigen, zusammenschlagen dürfen. So sieht es der Verbrecher-Richter.

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