User, die durch ihr schändliches Verhalten das Recht verloren haben, von mir beachtet zu werden: Praetorianer, Makkabäus, Nettaktivist, Gurkenglas,Xarrion,Trantor,Rolf1973
Den Wahn erkennt natürlich niemals, wer ihn selbst noch teilt. - Sigmund Freud
Jetzt fängt auch noch ein Mod so an.. hilfe!
Ganz unabhängig von diesem Einzelfall liegt die Sache schlicht so:
U-Haft stellt einen erheblichen Eingriff in die persönlichen Rechte dar, der (noch) nicht durch einen Schuldspruch gerechtfertigt ist. Ein Untersuchungsrichter muss alle potentiellen Gründe gegen eine U-Haft in Betracht ziehen, gemäß der Vorgabe, die ihm das Gesetz dazu macht. Und das sagt halt, dass eine feste Integration in ein soziales Umfeld und vorherige Unauffälligkeit im (einschlägig) strafrechtlichen Sinn einer U-Haft entgegen stehen.
Das hier der Richter zusätzlich offenbar im Traumland lebt, ändert nichts am Problem, denn das steckt schon in der Gesetzgebung - die niemals darauf ausgelegt war, mit Straftätern zu verfahren, deren Lebensmittelpunkt nicht fest in Deutschland liegt, denen also eine Flucht besonders leicht möglich ist.
wer völlig ohne Grund einen Menschen tot schlägt, bei dem funktionieren die sozialen Bindungen eben nicht! Bei dem sind natürliche Hemmschwellen nicht vorhanden! Hier besteht absolute Wiederholungsgefahr!
Hat einer der Typen wiedereinmal schlechte Laune oder kommt nicht in eine Disco, wird eben der nächste erschlagen.........
Die Öffentlichkeit, wir Bürger, haben ein (Grund)Recht darauf, vor solchen Vandalen beschützt zu werden! Daher müssen sie von der Straße, die Botschaft die von so einem Richterspruch ausgeht, ist verheerend
Nein, genau dieses Recht haben wir eben nicht. Wir sollten es haben, keine Frage, aber faktisch haben wir es nicht. Unser gesamtes Strafrecht ist hauptsächlich auf Resozialisierung mit nicht mehr als den absolut unumgänglichen Eingriffen in die persönlichen Rechte des Einzelnen ausgelegt. Streng genommen ist schon der Name Strafrecht nah am Etikettenschwindel.
Und es macht eben einen großen Unterschied, ob du etwas moralisch richtiges forderst, oder ob du etwas von geschriebenem Recht verlangst, was es aktuell schlicht nicht leisten kann. Natürlich wird das ohnehin "schwache" Recht in der Hand ideologisch deformierter Richter noch schwächer, aber es ist - bzw. wäre - Sache des Gesetzgebers, das Recht gegen diese menschlichen Fehler zu wappnen.
und die oft gezogene Karte könnte man auch hier ausspielen:[Links nur für registrierte Nutzer]
Verbotsirrtum
„Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte. Konnte der Täter den Irrtum vermeiden, so kann die Strafe nach [Links nur für registrierte Nutzer] Abs. 1 StGB gemildert werden.“
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