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Thema: Kommentare zur Kriminalität in Berlin

  1. #41
    Narcissus
    Gast

    Standard AW: Kommentare zur Kriminalität in Berlin

    Zitat Zitat von Efna Beitrag anzeigen
    Also ich sehe in dem Fall auch nicht wirklich einen angemessenen Grund für eine Untersuchungshaft...


    Wenn ich solche Kommentare lese, finde ich, dass die niedere Meinung über die Goyim gerechtfertigt ist. Dummheit sollte man tatsächlich terminieren.

  2. #42
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    Standard AW: Kommentare zur Kriminalität in Berlin

    Zitat Zitat von OneDownOne2Go Beitrag anzeigen
    Ich halte das eher für ein Symptom des generellen Verfalls der deutschen Sprache, von mir aus gefördert durch die Diktion der Bild.

    Aber was schwebt dir denn vor, wie die Überschrift besser lauten sollte?

    "Deutsches Integrationsversagen kostet Leben in Berlin" oder "Verzweifleter Hilfeschrei nach Integrationshilfe"?
    Dieser Sachverhalt ist eher ein Symptom dafür das man Probleme lieber emotionalisiert als versachlicht....

  3. #43
    Bazinga! Benutzerbild von Sheldon
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    Standard AW: Kommentare zur Kriminalität in Berlin

    Zitat Zitat von herberger Beitrag anzeigen
    Bei jemanden der unter Mordverdacht steht ist eigentlich immer von einer Fluchtgefahr auszugehen.
    Zumal einer der drei Täter schon ins Ausland geflüchtet ist. Die beiden anderen freigelassenen werden es ihm sicherlich bald gleich tun.
    User, die durch ihr schändliches Verhalten das Recht verloren haben, von mir beachtet zu werden: Praetorianer, Makkabäus, Nettaktivist, Gurkenglas,Xarrion,Trantor,Rolf1973

    Den Wahn erkennt natürlich niemals, wer ihn selbst noch teilt. - Sigmund Freud

  4. #44
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    Standard AW: Kommentare zur Kriminalität in Berlin

    Zitat Zitat von Efna Beitrag anzeigen
    Dieser Sachverhalt ist eher ein Symptom dafür das man Probleme lieber emotionalisiert als versachlicht....
    Du übersiehst dabei einen entscheidenden Umstand: Zeitungen werden für Leser gemacht, und sie müssen verkauft werden. Wenn eine große Gruppe der Gesellschaft für Versachlichung nicht mehr zu haben ist, dann geht das weit über die (un)journalistische Freude am Dramatisieren hinaus.

  5. #45
    Narcissus
    Gast

    Standard AW: Kommentare zur Kriminalität in Berlin

    Zitat Zitat von OneDownOne2Go Beitrag anzeigen
    Du übersiehst dabei einen entscheidenden Umstand: Zeitungen werden für Leser gemacht, und sie müssen verkauft werden. Wenn eine große Gruppe der Gesellschaft für Versachlichung nicht mehr zu haben ist, dann geht das weit über die (un)journalistische Freude am Dramatisieren hinaus.
    Man nennt es auch Manipulation oder Meinungsindustrie.

  6. #46
    bernhard44
    Gast

    Standard AW: Kommentare zur Kriminalität in Berlin

    Zitat Zitat von Efna Beitrag anzeigen
    Also ich sehe in dem Fall auch nicht wirklich einen angemessenen Grund für eine Untersuchungshaft...
    natürlich nicht, gemeinschaftlich begangener Totschlag (ev. sogar Mord) ist kein Haftgrund!! Die Jungs wollten nur spielen, sind eigentlich gaaaaanz harmlos!

  7. #47
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    Standard AW: Kommentare zur Kriminalität in Berlin

    Zitat Zitat von bernhard44 Beitrag anzeigen
    natürlich nicht, gemeinschaftlich begangener Totschlag (ev. sogar Mord) ist kein Haftgrund!! Die Jungs wollten nur spielen, sind eigentlich gaaaaanz harmlos!
    Jetzt fängt auch noch ein Mod so an.. hilfe!

    Ganz unabhängig von diesem Einzelfall liegt die Sache schlicht so:

    U-Haft stellt einen erheblichen Eingriff in die persönlichen Rechte dar, der (noch) nicht durch einen Schuldspruch gerechtfertigt ist. Ein Untersuchungsrichter muss alle potentiellen Gründe gegen eine U-Haft in Betracht ziehen, gemäß der Vorgabe, die ihm das Gesetz dazu macht. Und das sagt halt, dass eine feste Integration in ein soziales Umfeld und vorherige Unauffälligkeit im (einschlägig) strafrechtlichen Sinn einer U-Haft entgegen stehen.

    Das hier der Richter zusätzlich offenbar im Traumland lebt, ändert nichts am Problem, denn das steckt schon in der Gesetzgebung - die niemals darauf ausgelegt war, mit Straftätern zu verfahren, deren Lebensmittelpunkt nicht fest in Deutschland liegt, denen also eine Flucht besonders leicht möglich ist.

  8. #48
    bernhard44
    Gast

    Standard AW: Kommentare zur Kriminalität in Berlin

    Zitat Zitat von OneDownOne2Go Beitrag anzeigen
    Jetzt fängt auch noch ein Mod so an.. hilfe!

    Ganz unabhängig von diesem Einzelfall liegt die Sache schlicht so:

    U-Haft stellt einen erheblichen Eingriff in die persönlichen Rechte dar, der (noch) nicht durch einen Schuldspruch gerechtfertigt ist. Ein Untersuchungsrichter muss alle potentiellen Gründe gegen eine U-Haft in Betracht ziehen, gemäß der Vorgabe, die ihm das Gesetz dazu macht. Und das sagt halt, dass eine feste Integration in ein soziales Umfeld und vorherige Unauffälligkeit im (einschlägig) strafrechtlichen Sinn einer U-Haft entgegen stehen.

    Das hier der Richter zusätzlich offenbar im Traumland lebt, ändert nichts am Problem, denn das steckt schon in der Gesetzgebung - die niemals darauf ausgelegt war, mit Straftätern zu verfahren, deren Lebensmittelpunkt nicht fest in Deutschland liegt, denen also eine Flucht besonders leicht möglich ist.

    wer völlig ohne Grund einen Menschen tot schlägt, bei dem funktionieren die sozialen Bindungen eben nicht! Bei dem sind natürliche Hemmschwellen nicht vorhanden! Hier besteht absolute Wiederholungsgefahr!
    Hat einer der Typen wiedereinmal schlechte Laune oder kommt nicht in eine Disco, wird eben der nächste erschlagen.........
    Die Öffentlichkeit, wir Bürger, haben ein (Grund)Recht darauf, vor solchen Vandalen beschützt zu werden! Daher müssen sie von der Straße, die Botschaft die von so einem Richterspruch ausgeht, ist verheerend

  9. #49
    GESPERRT
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    Standard AW: Kommentare zur Kriminalität in Berlin

    Zitat Zitat von bernhard44 Beitrag anzeigen
    wer völlig ohne Grund einen Menschen totschlägt, bei dem funktionieren die sozialen Bindungen eben nicht! Bei dem sind natürliche Hemmschwellen nicht vorhanden! Hier besteht absolute Wiederholungsgefahr! hat einer der Typen wiedereinmal schlechte Laune oder kommt nicht in eine Disco wird eben der nächste erschlagen.........
    Die Öffentlichkeit, wir Bürger, haben ein (Grund)Recht, vor solchen Vandalen beschützt zu werden!
    Nein, genau dieses Recht haben wir eben nicht. Wir sollten es haben, keine Frage, aber faktisch haben wir es nicht. Unser gesamtes Strafrecht ist hauptsächlich auf Resozialisierung mit nicht mehr als den absolut unumgänglichen Eingriffen in die persönlichen Rechte des Einzelnen ausgelegt. Streng genommen ist schon der Name Strafrecht nah am Etikettenschwindel.

    Und es macht eben einen großen Unterschied, ob du etwas moralisch richtiges forderst, oder ob du etwas von geschriebenem Recht verlangst, was es aktuell schlicht nicht leisten kann. Natürlich wird das ohnehin "schwache" Recht in der Hand ideologisch deformierter Richter noch schwächer, aber es ist - bzw. wäre - Sache des Gesetzgebers, das Recht gegen diese menschlichen Fehler zu wappnen.

  10. #50
    bernhard44
    Gast

    Standard AW: Kommentare zur Kriminalität in Berlin

    Zitat Zitat von OneDownOne2Go Beitrag anzeigen
    Nein, genau dieses Recht haben wir eben nicht. Wir sollten es haben, keine Frage, aber faktisch haben wir es nicht. Unser gesamtes Strafrecht ist hauptsächlich auf Resozialisierung mit nicht mehr als den absolut unumgänglichen Eingriffen in die persönlichen Rechte des Einzelnen ausgelegt. Streng genommen ist schon der Name Strafrecht nah am Etikettenschwindel.

    Und es macht eben einen großen Unterschied, ob du etwas moralisch richtiges forderst, oder ob du etwas von geschriebenem Recht verlangst, was es aktuell schlicht nicht leisten kann. Natürlich wird das ohnehin "schwache" Recht in der Hand ideologisch deformierter Richter noch schwächer, aber es ist - bzw. wäre - Sache des Gesetzgebers, das Recht gegen diese menschlichen Fehler zu wappnen.
    und die oft gezogene Karte könnte man auch hier ausspielen:

    Verbotsirrtum

    „Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte. Konnte der Täter den Irrtum vermeiden, so kann die Strafe nach [Links nur für registrierte Nutzer] Abs. 1 StGB gemildert werden.“
    [Links nur für registrierte Nutzer]

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