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Thema: Kann man für die Veröffentlichung v. Thesen Andersdenkender rechtlich bestraft werden

  1. #1
    My Honor is Loyalty Benutzerbild von Uncle Marc
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    Fragezeichen Kann man für die Veröffentlichung v. Thesen Andersdenkender rechtlich bestraft werden

    Ein Rollenspiel, ...rein theoretisch, um mal "was aufzuzeigen":

    es handelt sich um Person A und Person B, bzw. Personegruppe B:

    Fangen wir mal an:

    Person A liest, dass die Person B
    oder die Gruppe bzw. der Verein der Person B
    folgendes herausgegeben hat:

    .
    1.)"Der Beischlaf der Nicht zur Personengruppen B angehoerigen ist wie Beischlaf der Viecher."

    2.)"Ein Mädchen von drei Jahren und einem Tag ist zum Beischlaf geeignet."

    nun macht Person A folgendes:

    Person A veroeffentlicht das in der "Quote" Geschriebenes,
    unter Hinweis, dass die Aeusserung von Person B,
    bzw. die der Gruppe der Person B angehoerigen stammt.

    Macht sich nun Person A rechtlich strafbar, diese Auesserungen
    - die der Wahrheit entsprechen, und von der Personengruppe B auch nicht
    abgeleugnet werden von diesen zu stammen-

    zu veroeffentlichen, bzw. kann Person A dafuer rechtlich bestraft werden?

    Um es noch einmal genau auf den Punkt zu bringen:
    Person A zitiert nur die Auesserung(-en) der Personengruppe B.

    ....quasi das gleiche, als wenn Zitate und Aeusserungen von
    Bundeskanzler S. oder dessen Partei der S.*.D
    wiedergebe, bzw. zitiere, die der Wahrheit entsprechen.

    Ich bin auf Antworten und das Umfrageergebnis gespannt!
    http://images1.fanpop.com/images/ima...745_400_71.gif
    Ein berühmter Mann stellte mal zutreffenderweise fest:
    “Die Aufnahmefähigkeit der großen Masse ist nur sehr beschränkt, das Verständnis klein,
    dafür jedoch die Vergesslichkeit groß.”

    Das Zitat trifft auch heute noch auf die heutige Politik zu!

  2. #2
    Germanophil
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    370

    Standard AW: Kann man für die Veröffentlichung v. Thesen Andersdenkender rechtlich bestraft we

    Da ich weiß,um was es hier geht,sage ich : JA, man kann dafür bestraft werden.

  3. #3
    GESPERRT
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    4.811

    Standard AW: Kann man für die Veröffentlichung v. Thesen Andersdenkender rechtlich bestraft werden

    Warum ist Person bzw. Gruppe C nicht enthalten ?

  4. #4
    My Honor is Loyalty Benutzerbild von Uncle Marc
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    AW: Kann man für die Veröffentlichung v. Thesen Andersdenkender rechtlich bestraft we

    Zitat Zitat von Strasserist
    Da ich weiß,um was es hier geht,sage ich : JA, man kann dafür bestraft werden.
    Das stimmt, denn ich weiss auch, um was es geht!

    Jetzt kommt aber der Widerspruch in der "Rechts"-Sprechung:

    Behauptet Person A nun (der Deutscher ist),
    dass der Beischlaf mit J**** z.B. wie der Beischlaf der Viecher ist,
    dann ist das Volksverhetzung, und Person A wird angeklagt!

    Behauptet aber nun die Personengruppe "J",
    dass der Beischlaf mit Deutschen wie der Beischlaf mit Viechern ist,
    passiert ersteinmal nichts.
    Weisst aber nun Person A daraufhin, was die Personengruppe "J" gesagt hat,
    dann gibt es eine Anzeige gegen Person A wegen Volksverhetzung.

    Zwei verschiedene "Rechts"Sprechungen, finde ich!
    Ungerecht, und diskriminierend bis auf hoechste
    und eine Verarschung der Menschenrechte
    ...der Menschenrechte auf Gleichbehandlung!

    Bei mir, und in meinen Augen sind diese Richter unten durch,
    und haben bei mir jegliche Glaubwuerdigkeit verloren,
    die den zitierenden -nennen wir ihn mal A.R.-
    verurteilt haben!

    Man sollte echt auf die Barikaden gegen das urteil gehen,
    denn es ist mehr als ungerecht!
    ES IST RECHTSBEUGUNG!

    Zitat Zitat von Grünkreuz
    Warum ist Person bzw. Gruppe C nicht enthalten ?
    ...die ist doch enthalten!

    "C" steht fuer Court und kommt aus dem americanischen und heisst
    Gericht uebersetzt!

    Ich bin ja nur froh, dass sich die Gerichte in Deutschland auch Gericht
    und Gerichte nennen, denn was die fabrizieren sind manchmal der reinste Schlangenfrass.

    Stell Dir mal vor, die wuerden sich wie in Holland "Gerecht"' nennen,
    das waere doch eine ungerechte Bezeichnung und vergewaltigung des Namens!

    Gruesse...
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    Ein berühmter Mann stellte mal zutreffenderweise fest:
    “Die Aufnahmefähigkeit der großen Masse ist nur sehr beschränkt, das Verständnis klein,
    dafür jedoch die Vergesslichkeit groß.”

    Das Zitat trifft auch heute noch auf die heutige Politik zu!

  5. #5
    My Honor is Loyalty Benutzerbild von Uncle Marc
    Registriert seit
    31.07.2005
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    565

    Standard AW: Kann man für die Veröffentlichung v. Thesen Andersdenkender rechtlich bestraft werden

    P.S.: wie ich gerade erfahren habe, wurde ja soagar in Deutschland jemand genau dafuer verurteilt, und ich will mal ganz ehrlich sagen,
    dass der Verurteilte eben meine hoechste Sympathie hat!

    Nicht weil er das gesagt hatte, sondern weil er ungerecht verurteilt wurde von einem korrupten System, dass keinen Pfifferling wert ist!

    Gruesse...
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    Ein berühmter Mann stellte mal zutreffenderweise fest:
    “Die Aufnahmefähigkeit der großen Masse ist nur sehr beschränkt, das Verständnis klein,
    dafür jedoch die Vergesslichkeit groß.”

    Das Zitat trifft auch heute noch auf die heutige Politik zu!

  6. #6
    malnachdenken
    Gast

    Standard AW: Kann man für die Veröffentlichung v. Thesen Andersdenkender rechtlich bestraft we

    was ist das denn für ein thema?

    Zitat Zitat von Uncle Marc


    Zwei verschiedene "Rechts"Sprechungen, finde ich!
    Ungerecht, und diskriminierend bis auf hoechste
    und eine Verarschung der Menschenrechte
    ...der Menschenrechte auf Gleichbehandlung!
    aha...jmd äußert das von dir benannte beispiel, und du fühlst dich von dem gericht diskriminiert... da hakt ja wohl was...

  7. #7
    Cogito, ergo sum !
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    Standard AW: Kann man für die Veröffentlichung v. Thesen Andersdenkender rechtlich bestraft werden

    Dieses Problem kommt mir irgendwie bekannt vor....

    Wenn ich in meiner Firma zu einem türkischen Kollegen "Du scheiß Türke!" sage, dann kann ich meine Papiere holen, im günstigstem Fall komme ich mit einer Abmahnung davon!

    Sagt der Türke zu mir "Du scheiß Deutscher!" passiert ihm - - - NICHTS! Er bekommt keine Kündigung, keine Abmahnung, kein nichts. Ich könnte ihn zwar - theoretisch - wg. Beleidigung und Diskriminierung verklagen, aber meine Chancen vor Gericht wären minimal!

    Das ist zwar mir nicht passiert, aber ein deutscher Kollege ist vor einiger Zeit so beleidigt worden!

    Das Problem ist, das häufig mit zweierlei Maß gemessen wird. Und in diesem Fall muss ich Uncle Marc recht geben!
    Es kann nicht sein, das eine Person/Gruppe die andere Beleidigen darf, während es anders herum nicht gestattet ist.

    Das verstößt EINDEUTIG gegen den Gleichheitsparagraphen der Verfassung - der Unterlegene sollte Verfassungsklage einreichen!

    Gruß,
    Strom, Wasser und Gesundheit müssen finanzierbar sein !Verstaatlichung oder Staatskontrolle für Energie, Wasser und Gesundheit!
    -
    Demokratische Rechte? Das ist ein Widerspruch in sich! Als ob ich sagen würde, "Nasses Feuer" ...

  8. #8
    Mitglied Benutzerbild von luftpost
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    Standard AW: Kann man für die Veröffentlichung v. Thesen Andersdenkender rechtlich bestraft werden

    Zitat Zitat von Wahrheitssucher
    Dieses Problem kommt mir irgendwie bekannt vor....

    Wenn ich in meiner Firma zu einem türkischen Kollegen "Du scheiß Türke!" sage, dann kann ich meine Papiere holen, im günstigstem Fall komme ich mit einer Abmahnung davon!

    Sagt der Türke zu mir "Du scheiß Deutscher!" passiert ihm - - - NICHTS! Er bekommt keine Kündigung, keine Abmahnung, kein nichts. Ich könnte ihn zwar - theoretisch - wg. Beleidigung und Diskriminierung verklagen, aber meine Chancen vor Gericht wären minimal!

    Das ist zwar mir nicht passiert, aber ein deutscher Kollege ist vor einiger Zeit so beleidigt worden!

    Das Problem ist, das häufig mit zweierlei Maß gemessen wird. Und in diesem Fall muss ich Uncle Marc recht geben!
    Es kann nicht sein, das eine Person/Gruppe die andere Beleidigen darf, während es anders herum nicht gestattet ist.

    Das verstößt EINDEUTIG gegen den Gleichheitsparagraphen der Verfassung - der Unterlegene sollte Verfassungsklage einreichen!

    Gruß,
    Schon mal was von Inländerdiskriminierung gehörtn ? Oder Inländerfeindlichkeit? ... mhh

  9. #9
    sticht zu Benutzerbild von Würfelqualle
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    Standard AW: Kann man für die Veröffentlichung v. Thesen Andersdenkender rechtlich bestraft werden

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    Wir Deutschen sind ja an allem schuld, deshalb darf ein jedermann uns, nur wir nicht die.







    Gruss von der Würfelqualle

  10. #10
    malnachdenken
    Gast

    Standard AW: Kann man für die Veröffentlichung v. Thesen Andersdenkender rechtlich bestraft werden

    Zitat Zitat von Würfelqualle
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    Wir Deutschen sind ja an allem schuld, deshalb darf ein jedermann uns, nur wir nicht die.









    Gruss von der Würfelqualle

    jaja....
    diskrimieren von minderheiten ist halt keine schöne sache...

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