Ein Rollenspiel, ...rein theoretisch, um mal "was aufzuzeigen":
es handelt sich um Person A und Person B, bzw. Personegruppe B:
Fangen wir mal an:
Person A liest, dass die Person B
oder die Gruppe bzw. der Verein der Person B
folgendes herausgegeben hat:
.
1.)"Der Beischlaf der Nicht zur Personengruppen B angehoerigen ist wie Beischlaf der Viecher."
2.)"Ein Mädchen von drei Jahren und einem Tag ist zum Beischlaf geeignet."
nun macht Person A folgendes:
Person A veroeffentlicht das in der "Quote" Geschriebenes,
unter Hinweis, dass die Aeusserung von Person B,
bzw. die der Gruppe der Person B angehoerigen stammt.
Macht sich nun Person A rechtlich strafbar, diese Auesserungen
- die der Wahrheit entsprechen, und von der Personengruppe B auch nicht
abgeleugnet werden von diesen zu stammen-
zu veroeffentlichen, bzw. kann Person A dafuer rechtlich bestraft werden?
Um es noch einmal genau auf den Punkt zu bringen:
Person A zitiert nur die Auesserung(-en) der Personengruppe B.
....quasi das gleiche, als wenn Zitate und Aeusserungen von
Bundeskanzler S. oder dessen Partei der S.*.D
wiedergebe, bzw. zitiere, die der Wahrheit entsprechen.
Ich bin auf Antworten und das Umfrageergebnis gespannt!