Der Prozess gegen den sächsischen Linken-Landtagsabgeordneten André Hahn ist eingestellt. Hahn war ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz vorgeworfen worden. Die Staatsanwaltschaft hielt ihn für einen führenden Kopf der Proteste gegen einen Neonazi-Aufmarsch in Dresden am 13. Februar 2010, an denen 12.000 Menschen teilnahmen. Der Politiker sagte am Dienstag, "heute ist das Verfahren gegen mich endgültig und ohne jede Auflage eingestellt worden". Eine Sprecherin des Amtsgerichts Dresden bestätigte, alle Prozessbeteiligten hätten einer Einstellung des Verfahrens ohne Auflagen zugestimmt.
Keinerlei Geldforderungen an Hahn
Hahn erklärte, er sei zufrieden und erleichtert. Gleichwohl dränge sich die Frage auf, warum das mehr als zweieinhalb Jahre gedauert hat. Der Abgeordnete sagte weiter, der Strafbefehl über 3.000 Euro, der gegen ihn ergangen war, sei mit der Entscheidung zur Einstellung des Verfahrens aufgehoben. Er brauche auch die ursprünglich geforderte Geldzahlung von 500 Euro nicht zu entrichten, die Verfahrenskosten fielen der Staatskasse zur Last. Auch seine persönlichen Aufwendungen für den Anwalt würden erstattet. Für den Politiker besteht nach eigenen Angaben nicht mehr der geringste Zweifel, dass die gegen ihn erhobenen Vorwürfe sich als unhaltbar erwiesen haben. "Die Art und Weise der Erledigung des Verfahrens kommt einem Freispruch gleich."
Gegen einen Freispruch durch das Gericht hätte die Staatsanwaltschaft nach Hahns Angaben allerdings noch in Berufung gehen können, und die Sache hätte sich dann womöglich noch über viele Monate hingezogen. Die jetzige Einstellung ist endgültig, betonte Hahn. Es sei nunmehr wohl auch klar, dass für den friedlichen Widerstand und die erfolgreiche Blockade gegen den Nazi-Aufmarsch im Jahr 2010 niemand mehr strafrechtlich verfolgt werden kann. Er bezeichnete es "als abenteuerliche Konstruktion und zugleich ein Politikum, dass von den mehr als 12.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Protestaktionen ganze vier angeklagt wurden und vor Gericht gestellt werden sollten - und das waren ganz zufällig jeweils die Fraktionsvorsitzenden der Linken aus den Landtagen in Thüringen, Hessen und hier in Sachsen".
Grünen begrüßen die Gerichtsentscheidung
Grünen-Rechtsexperte Johannes Lichdi sagte: "Die Einstellung des Verfahrens gegen André Hahn durch das Amtsgericht Dresden war überfällig." Die Übernahme der notwendigen Auslagen der Verteidigung durch die Staatskasse zeige, dass das Gericht Hahn de facto vom Tatvorwurf freispricht. Die Einstellung komme "einer schallenden Ohrfeige für die Ermittler gleich", sagte Lichdi.