Zitat Zitat von Gawen Beitrag anzeigen
Wann wurde denn eine Zession festgeschrieben? M.W. nach wurden nur real existierende Grenzen anerkannt, da die Teileinheit BRD gar nicht die Befugnis hatte Teile des DR abzutreten, über die sie keine hoheitliche Gewalt hatte, also nicht als Zedent agieren konnte.
Ob und inwieweit man eine tatsächliche hoheitliche Gewalt braucht und nicht bloss einen berechtigen Anspruch geltend machen kann, weiss ich nicht.
Da müsste man einen Völkerrechtler fragen.

Was ich auch interessant finde in diesem Zusammenhang: "Deutschland als Ganzes" war ja das in den Grenzen von 1937. Was machen wir eigentlich mit dem Memelland, dem Sudetenland, und was machen wir mit den nicht anerkannten Ostgrenzen von vor 1918/19 ff.?