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Thema: Gerichtsvollzieher von Deutscher Polizei gestoppt !

  1. #11
    Enfant terrible Benutzerbild von Cinnamon
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    Standard AW: Gerichtsvollzieher von Deutscher Polizei gestoppt !

    Wie lächerlich. Diese Scherzartikelausweise sind das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt sind. Wir leben in der Bundesrepublik. Man muss diesen deutschen Staat nicht mögen. Man darf ihn sogar zutiefst verachten. Aber sich in eine kindische Traumwelt zu flüchten, in der das Deutsche Reich noch existiert, ist keine Lösung!
    Mit Zimt und Zucker

  2. #12
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    Standard AW: Gerichtsvollzieher von Deutscher Polizei gestoppt !

    Zitat Zitat von Cinnamon Beitrag anzeigen
    Wie lächerlich. Diese Scherzartikelausweise sind das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt sind.
    Das Plastik nicht wert.....
    Zitat Zitat von Cinnamon Beitrag anzeigen
    Wir leben in der Bundesrepublik.
    Das stimmt und ist de facto richtig.
    Zitat Zitat von Cinnamon Beitrag anzeigen
    Man muss diesen deutschen Staat nicht mögen.
    Die BRD ist per definitionem kein Staat, da ihr das Staatsvolk fehlt.
    Zitat Zitat von Cinnamon Beitrag anzeigen
    Man darf ihn sogar zutiefst verachten.
    Als Deutscher muß man sie verachten und einen Weg finden, Deutschland wieder souverän zu machen.
    Zitat Zitat von Cinnamon Beitrag anzeigen
    Aber sich in eine kindische Traumwelt zu flüchten, in der das Deutsche Reich noch existiert, ist keine Lösung!
    Daß das Deutsche Reich nicht untergegangen ist, sagt sogar das Bundes"verfassungs"gericht (2 Bverg 1/73). Also existiert es als Körperschaft () noch. Ist aber mangels einer Organisation nicht handlungsfähig und kann dadurch nicht identisch mit der (OMF) BRD sein, da die offenkundig handlungsfähig ist.

    Allerdings ist die DR Geschichte nur ein kleiner Stein im weltweiten Mosaik, daß seit Jahrtausenden schon falsch geführt wird.

  3. #13
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    Standard AW: Gerichtsvollzieher von Deutscher Polizei gestoppt !

    Bild war dabei.

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  4. #14
    Ridiculist Benutzerbild von Cetric
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    Standard AW: Gerichtsvollzieher von Deutscher Polizei gestoppt !

    Das beste ist, daß uns Bild belehrt, daß es verboten ist, sich als Polizist auszugeben. - Wußte das jemand nicht?
    Gerichtsvollzieher könnten ruhig öfter so gestoppt werden. Man muß sie ja nicht gleich erschießen wie in Karlsruhe geschehen. Betrachten wir es als Widerstandsmaßnahme einer zu oft passiven Bevölkerung gegen die Durchsetzung des Raubtierkapitalismus.


    Eurasischer Faschismus wird gestoppt von Wachsamkeit, Widerstand, Einigkeit der Demokratien.

  5. #15
    Enfant terrible Benutzerbild von Cinnamon
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    Standard AW: Gerichtsvollzieher von Deutscher Polizei gestoppt !

    Zitat Zitat von Aragorn Beitrag anzeigen
    Das Plastik nicht wert..... Das stimmt und ist de facto richtig.
    Die BRD ist per definitionem kein Staat, da ihr das Staatsvolk fehlt.
    Als Deutscher muß man sie verachten und einen Weg finden, Deutschland wieder souverän zu machen.
    Daß das Deutsche Reich nicht untergegangen ist, sagt sogar das Bundes"verfassungs"gericht (2 Bverg 1/73). Also existiert es als Körperschaft () noch. Ist aber mangels einer Organisation nicht handlungsfähig und kann dadurch nicht identisch mit der (OMF) BRD sein, da die offenkundig handlungsfähig ist.

    Allerdings ist die DR Geschichte nur ein kleiner Stein im weltweiten Mosaik, daß seit Jahrtausenden schon falsch geführt wird.
    Ich kenne das Urteil von '73. Es befasst sich nur am Rande mit dem Reich. Das Urteil erging in einer Staatsangehörigkeitssache, bei der es um die Frage ging, ob die DDR-Staatsbürgerschaft eine deutsche Staatsbürgerschaft wäre. Außerdem erging es vor der Wiedervereinigung und dem 2+4-Vertrag.
    Mit Zimt und Zucker

  6. #16
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    Standard AW: Gerichtsvollzieher von Deutscher Polizei gestoppt !

    Zitat Zitat von Cinnamon Beitrag anzeigen
    Ich kenne das Urteil von '73. Es befasst sich nur am Rande mit dem Reich. Das Urteil erging in einer Staatsangehörigkeitssache, bei der es um die Frage ging, ob die DDR-Staatsbürgerschaft eine deutsche Staatsbürgerschaft wäre. Außerdem erging es vor der Wiedervereinigung und dem 2+4-Vertrag.
    Natürlich. Aber die Aussage bleibt, das DR besteht immer nocj:

    Zitat Zitat von Bùndes"verfassungs"gericht 2 Bverg 1/73

    1. Das Grundgesetz - nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! - geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [ 336, 363 ]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. Im Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der gesamtdeutschen Staatsgewalt "verankert" (BVerfGE 2, 266 [277]). Verantwortung für "Deutschland als Ganzes" tragen - auch - die vier Mächte (BVerfGE 1, 351 [362 f., 367]).

    Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert (vgl. Carlo Schmid in der 6. Sitzung des Parlamentarischen Rates - StenBer. S. 70). Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch", so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. Die Bundesrepublik umfaßt also, was ihr Staatsvolk)* und ihr Staatsgebiet anlangt, nicht das ganze Deutschland, unbeschadet dessen, daß sie ein einheitliches Staatsvolk des Völkerrechtssubjekts "Deutschland" (Deutsches Reich), zu dem die eigene Bevölkerung als untrennbarer Teil gehört, und ein einheitliches Staatsgebiet "Deutschland" (Deutsches Reich), zu dem ihr eigenes Staatsgebiet als ebenfalls nicht abtrennbarer Teil gehört, anerkennt.

    Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den "Geltungsbereich des Grundgesetzes" (vgl. BVerfGE 3, 288 [319 f.]; 6, 309 [338, 363]), fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland (vgl. Präambel des Grundgesetzes). Derzeit besteht die Bundesrepublik aus den in Art. 23 GG genannten Ländern, einschließlich Berlin; der Status des Landes Berlin der Bundesrepublik Deutschland ist nur gemindert und belastet durch den sog. Vorbehalt der Gouverneure der Westmächte (BVerfGE 7, 1 [7 ff.]; 19, 377 [388]; 20, 257 [266]). Die Deutsche Demokratische Republik gehört zu Deutschland und kann im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland nicht als Ausland angesehen werden (BVerfGE 11, 150 [158]). Deshalb war z.B. der Interzonenhandel und ist der ihm entsprechende innerdeutsche Handel nicht Außenhandel (BVerfGE 18, 353 [354]).
    )* Das Bundesminsterium des Innern ist der Auffassung, dass es kein Staatsvolk der OMF-BRD gibt!

  7. #17
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Gerichtsvollzieher von Deutscher Polizei gestoppt !

    Zitat Zitat von Aragorn Beitrag anzeigen
    Natürlich. Aber die Aussage bleibt, das DR besteht immer nocj:
    Nach dem genannten Urteil des BVerfG besteht das DR immernoch, insofern die BR das DR ist - nach 1989/90 und mit dem Beitritt der Länder der DDR und dem formellen Verzicht auf die sog. Ostgebiete auch nicht mehr räumlich teilidentisch, sondern räumlich vollidentisch insofern, als dass es demnach kein ausserhalb der BR liegendes Deutschland (mehr) gibt.
    Aktueller Kalenderspruch: It is hard to believe that a man is telling the truth when you know that you would lie if you were in his place. (H.L. Mencken)

  8. #18
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    Standard AW: Gerichtsvollzieher von Deutscher Polizei gestoppt !

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Nach dem genannten Urteil des BVerfG besteht das DR immernoch, insofern die BR das DR ist - nach 1989/90 und mit dem Beitritt der Länder der DDR und dem formellen Verzicht auf die sog. Ostgebiete auch nicht mehr räumlich teilidentisch, sondern räumlich vollidentisch insofern, als dass es demnach kein ausserhalb der BR liegendes Deutschland (mehr) gibt.
    Falls das DR vollidentisch mit der BRD wäre, wäre die BRD nicht handlungsfähig. Weiterhin ist die BRD nicht Deutschland, sondern nur eine Körperschaft der Verwaltung und durfte aus diesem Grund nicht auf die Ostgebiete verzichten. Ist aber egal, da faktisch alles "okay" ist.

    Die BRD war/ist ein Kontrukt der Allierten zur Verwaltung der Restdeutschen. Durch die enorme Überfremdung wird sich das aber bald erledigt haben und D-Land geht mit allen anderen europäischen Nationen im Einheitsbrei der EU unter. Wie schon seit 1800 paar Zerquetschte gewollt.

    Und für ganz Schlaue: Heute gelten in der BRD noch jede Menge NaZi Gesetze. Z.B. das Rechtsberatungsgesetz. Aber da es in der BRD (und "eigentlich" nirgendwo auf der Welt) Rechtssicherheit gibt, kann man das auch vernachlässigen.

  9. #19
    Autonomer Consul Benutzerbild von Gawen
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    Standard AW: Gerichtsvollzieher von Deutscher Polizei gestoppt !

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Nach dem genannten Urteil des BVerfG besteht das DR immernoch, insofern die BR das DR ist - nach 1989/90 und mit dem Beitritt der Länder der DDR und dem formellen Verzicht auf die sog. Ostgebiete auch nicht mehr räumlich teilidentisch, sondern räumlich vollidentisch insofern, als dass es demnach kein ausserhalb der BR liegendes Deutschland (mehr) gibt.
    Wann wurde denn eine Zession festgeschrieben? M.W. nach wurden nur real existierende Grenzen anerkannt, da die Teileinheit BRD gar nicht die Befugnis hatte Teile des DR abzutreten, über die sie keine hoheitliche Gewalt hatte, also nicht als Zedent agieren konnte.

  10. #20
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Gerichtsvollzieher von Deutscher Polizei gestoppt !

    Zitat Zitat von Aragorn Beitrag anzeigen
    Falls das DR vollidentisch mit der BRD wäre, wäre die BRD nicht handlungsfähig.
    Daraus, dass das DR nicht handlungsfähig war, nämlich "insbesondere mangels institutionalisierter Organe", folgt nun allerdings nicht, dass es die BR als DR heute nicht sein könne!

    Deutschland konnte nicht handeln, sondern nur ein Teil davon. Dieser Teil hat sich aber ausgedehnt, Deutschland hat sich verkleinert, jetzt sind sie deckungsgleich, also ist aus dem Teil das Ganze geworden

    Weiterhin ist die BRD nicht Deutschland, sondern nur eine Körperschaft der Verwaltung und durfte aus diesem Grund nicht auf die Ostgebiete verzichten. Ist aber egal, da faktisch alles "okay" ist.
    Wessen Körperschaft war oder ist die BR?

    Die BRD war/ist ein Kontrukt der Allierten zur Verwaltung der Restdeutschen. Durch die enorme Überfremdung wird sich das aber bald erledigt haben und D-Land geht mit allen anderen europäischen Nationen im Einheitsbrei der EU unter. Wie schon seit 1800 paar Zerquetschte gewollt.
    Das stimmt.

    Und für ganz Schlaue: Heute gelten in der BRD noch jede Menge NaZi Gesetze. Z.B. das Rechtsberatungsgesetz. Aber da es in der BRD (und "eigentlich" nirgendwo auf der Welt) Rechtssicherheit gibt, kann man das auch vernachlässigen.
    Ob Gesetze Nazi-Gesetze sind oder nicht, ist wohl nur dann wichtig, wenn man zwischen Nazis und den meisten anderen unterscheidet.
    Ich verzichte ja i.d.R. darauf.
    Aktueller Kalenderspruch: It is hard to believe that a man is telling the truth when you know that you would lie if you were in his place. (H.L. Mencken)

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