"Für die NPD läuft es derzeit alles andere als rund. Erst beschlossen die Ministerpräsidenten, ein neues Verbotsverfahren auf den Weg zu bringen, nun die Hiobsbotschaft aus Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht gab den Rechtsextremisten gegen eine Strafzahlung des Bundestages nur teilweise Recht: Ein falscher Rechenschaftsbericht kostet sie 1,3 Millionen Euro.
„Herr Köster, sie sind doch die trübste Tasse der gesamten Veranstaltung.“ Dieses harte Urteil fällte ein SPD-Abgeordneter über den Parlamentarischen Geschäftsführer der NPD-Fraktion, Stefan Köster, in der letzten Plenarsitzung. Ungeahnt spielte er damit auf einen Vorfall an, der die NPD nun einen stattlichen Betrag kosten wird. Der Landesvorsitzende von Mecklenburg-Vorpommern hat seine Partei sozusagen endgültig in die Pleite geritten.
Kösters Vorgänger im Amt des NPD-Schatzmeiszters, Erwin Kemna, hatte sich freimütig in der Parteikasse bedient. Mit fast 750.000 Euro versuchte er, seinen maroden Betrieb, ein Küchenstudio, zu retten. Doch die kriminellen Machenschaften des engen Weggefährten des damaligen Parteichefs Udo Voigt flogen auf – und bescherten der stets klammen Partei nicht nur eine Finanzkrise, sondern auch einen erbitterten Machtkampf, an dessen Ende Voigt gegenüber seinem Zögling Holger Apfel den Kürzeren zog.
Kemna jedenfalls hinterließ eine katastrophale Buchführung, der studierte Betriebswirt Köster verlor vollends den Überblick und lieferte einen falschen Rechenschaftsbericht ab. Nach eigener Aussage hatte er dem Dokument sieben falsche Seiten beigelegt. Außerdem stellten die Beamten Fehler in der Berechnung der staatlichen Mittel und bei den Verbindlichkeiten fest. Die Bundestagsverwaltung, zuständig für die Parteienfinanzierung, forderte von den Rechtsextremisten daraufhin 2,5 Millionen Euro zurück – den doppelten Betrag der fälschlicherweise zuviel ausgezahlten Unterstützung.
Die NPD focht den Beschluss juristisch an. Vor dem Berliner Verwaltungsgericht erzielte sie einen Punktsieg, verlor dann aber vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, dessen Kammer die Beamten des Bundestages bestätigte. Heute nun sprach das Bundesverwaltungsgericht in letzter Instanz sein Urteil. Nach Meinung der Bundesrichter agierte die NPD „zumindest fahrlässig“, sie hätte die Unregelmäßigkeiten voraussehen und vermeiden können.
Auch der Bundestagsverwaltung attesstierten die Leipziger Richter Fehler: So heißt es in einer [Links nur für registrierte Nutzer]:Allerdings bestehen die Unrichtigkeiten in dem von der Klägerin eingereichten Rechenschaftsbericht nicht in der im angefochtenen Bescheid festgestellten Höhe. Insbesondere hätte der Präsident des Deutschen Bundestages bei der Auslegung des Rechenschaftsberichts auch nach Ablauf der im Parteiengesetz geregelten Ausschlussfrist zur Einreichung des Berichts solche Umstände berücksichtigen müssen, die die Partei im Rahmen der Anhörung vorgetragen hat
Allerdings bestehen die Unrichtigkeiten in dem von der Klägerin eingereichten Rechenschaftsbericht nicht in der im angefochtenen Bescheid festgestellten Höhe. Insbesondere hätte der Präsident des Deutschen Bundestages bei der Auslegung des Rechenschaftsberichts auch nach Ablauf der im Parteiengesetz geregelten Ausschlussfrist zur Einreichung des Berichts solche Umstände berücksichtigen müssen, die die Partei im Rahmen der Anhörung vorgetragen hat
„Allerdings bestehen die Unrichtigkeiten in dem von der Klägerin eingereichten Rechenschaftsbericht nicht in der im angefochtenen Bescheid festgestellten Höhe. Insbesondere hätte der Präsident des Deutschen Bundestages bei der Auslegung des Rechenschaftsberichts auch nach Ablauf der im Parteiengesetz geregelten Ausschlussfrist zur Einreichung des Berichts solche Umstände berücksichtigen müssen, die die Partei im Rahmen der Anhörung vorgetragen hat.“
In der Summe halbierte das Bundesverwaltungsgericht daher die von der Bundestagsverwaltung festgelegte Strafzahlung auf rund 1,3 Millionen Euro. Damit wurde der Revision der NPD teliweise stattgegeben, da der Bescheid in Teilen rechtswidrig gewesen sei (BVerwG 6 C 32.11 - Urteil vom 12. Dezember 2012). Doch dies könnte nur die Spitze des Eisberges sein: Berlin prüft nämlich noch weitere Berichte der Partei.
Die NPD hofft trotzdem, zumindest vorübergehend, ungeschoren davon zu kommen. Da mit dem wahrscheinlich bald beschlossenen Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht hohe finanzielle Auslagen auf seine Partei zukämen, hofft der amtierende Schatzmeister Andreas Storr, dass die Strafzahlungen gestundet würden. „Man zwingt uns, an diesem Verfahren teilzunehmen. Wir müssen Anwälte bezahlen. Das sind Sonderkosten, die man unserem Existenzminimum hinzurechnen müsste“, sagte der sächsische Landtagsabgeordnete dem [Links nur für registrierte Nutzer].
Besonders im Hinblick auf die anstehenden Bundestags- und Landtagswahlen des kommenden Jahres sind die Strafzahlungen ein schwerer Rückschlag. Die Beteuerungen von Parteichef Apfel auf der Pressekonferenz letzten Mittwoch, man habe genug Geld für die kommenden Wahlkämpfe, muten in diesem Kontext wie die Durchhalteparolen eines Verzweifelten an."
Naja, mit solchen Hohlpfosten lässt sich natürlich ein freiheitlicher Nationalstaat aufbauen...Da lachen selbst die Griechen